Dirk Wagner
unread,Nov 20, 2011, 4:21:14 AM11/20/11You do not have permission to delete messages in this group
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Hi Leute,
meine Mutter wollte ihre Hausratversicherung bei der Allianz zum 1.1.12
kündigen.
Nun kam ein Schreiben der Versicherung, dass eine Kündigung zum 1.1.12
nicht möglich sei, da "der Vertrag bis zum 1.11.12 fest abgeschlossen"
sei und die Kündigung zu einem früheren Termin nicht rechtswirksam sei.
Ferner wiesen sie darauf hin, dass, sollte die Kündigung zum 31.10.2012
erfolgen solle, eine neue Kündigung - unter Einhaltung der
Kündigungsfrist - notwendig sei.
Gegen den ersten Punkt lässt sich vermutlich nichts sagen.
Was ich für unverschämt halte, ist der zweite Punkt.
Andere Versicherungen haben in ähnlichen Situationen darauf hingewiesen,
dass die Kündigung erst zum soundsovielten wirksam wird, das
Kündigungsschreiben aber angenommen...
Rechnet hier die Allianz damit, dass die rechtzeitige Kündigung
"verschlafen" wird? Sieht fast so aus...
Ciao
dirk