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Krankentagegeld Pfändbar ?

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Michael Clemenz

unread,
Apr 7, 1999, 3:00:00 AM4/7/99
to
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob ein Krankentagegeld
aus einer privaten Krankenversicherung Pfändbar ist ?

Bin seit dem 1.2.99 Krankgeschrieben und würde normal
seit dem 15.2.99 Krankentagegeld erhalten.

Meine Versicherung sagte mir, daß ein Pfändungbeschluß
vorliegt und mein Krankengeld vorraussichtlich gepfändet
wird. Mind. zum Teil.

Ist dies rechtens ?

Wo finde ich hierzu Urteile ?

Für eine Antwort bin ich Euch sehr dankbar.

Michael
Email: cle...@nats.de

Michael Clemenz

unread,
Apr 7, 1999, 3:00:00 AM4/7/99
to

Alexander Lesaar

unread,
Apr 8, 1999, 3:00:00 AM4/8/99
to

Michael Clemenz schrieb in Nachricht <7egej2$d0r$2...@news.toplink.net>...

Hallo Michael,

Ansprüche aus der Krankentagegeldversicherung sind als sog.
Lohnersatzleistung pfändbar, sobald ein Pfändungs und Überweisungsbeschluß
des zuständigen Gerichtes vorliegt.

Leider keine bessere Antwort parat.


Gruß

Alex

Thomas

unread,
Apr 8, 1999, 3:00:00 AM4/8/99
to
Alexander Lesaar schrieb:

Hallo,

ich muß muß mich (leider) Deiner Meinung anschließen...

Zwar sagt der § 6 (5) der Musterbedingungen (MB/KT 94) aus, daß
"Ansprüche auf Versicherungsleistungen weder abgetreten noch verpfändet
werden dürfen" - aber in der Praxis ist es leider so wie Alex schon
gesagt hat, liegt ein Pfändungsbeschluß des Amtsgerichtes vor, so sind
auch diese Leistungen "angreifbar". Zwar nicht direkt, aber als
"Lohnersatzleistung" ist halt auch diese als "Einnahmen" anzugeben und
kann auf diesem Wege vom Versicherten (=Schuldner) "eingezogen" werden.

Meine Zeit in der Krankentagegeldabteilung ist jedoch schon eine Weile
her - vielleicht gibt es in der Zwischenzeit neurere Urteile....

Thomas

Thomas

unread,
Apr 17, 1999, 3:00:00 AM4/17/99
to

Thomas Langmann schrieb:
>
> In article <370D0496...@t-online.de>, Thomas.Hassa@t-
> online.de says...


> > > >kann mir jemand sagen, ob ein Krankentagegeld
> > > >aus einer privaten Krankenversicherung Pfändbar ist ?

> > > Ansprüche aus der Krankentagegeldversicherung sind als sog.
> > > Lohnersatzleistung pfändbar, sobald ein Pfändungs und Überweisungsbeschluß
> > > des zuständigen Gerichtes vorliegt.
> >

> > ich muß muß mich (leider) Deiner Meinung anschließen...
>

> Wieso leider?
>
- ;-) eigentlich nur des halb, weil diese Nachricht für den
ursprünglichen Verfasser wohl eher negativ lautet!

> Für eine Pfändung gibt es immer einen Grund. Vielleicht sollte
> man das ganze auch mal aus der Sicht der Schuldner sehen.
>
> Wenn jemand Gehalt bekommt, kann es bis zum Selbstbehalt
> gepfändet werden. Warum sollten die Gläubiger kein Geld mehr
> bekommen, wenn der Schuldner krank feiert?
>
Hast´ natürlich recht! Sein Existenzminimum behält er sowise. Im übrigen
wird im Bereich Krankentagegeld eh´ sehr viel besch...ummelt ;-)
Ich könnte da Story´s erzählen....

> --
> bye
> Thomas

Tschüß - ebenfalls Thomas ;)))

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