Ich habe in einem Onlineshop zwei Waren bestellt mit der einen bin ich
zufrieden die andere möchte ich per Fernabsatzgesetz zurückgeben. Ist dies
möglich?
normalerweise müssen diese Shops doch ihre AGB online bereithalten - darin
sollte diese Möglichkeit dann _nicht_ ausdrücklich ausgeschlossen sein.
Allerdings habe ich mich mit dem http://www.fernabsatzgesetz.de/ noch nicht
tiefergehend auseinandergesetzt.
HTH
Antje
"Jörg Falkenberg" <1410...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:b0m8cp$r4gad$1...@ID-105694.news.dfncis.de...
War es nun möglich ?
Gruss Stephan