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Wahlplakat bekleben

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Thomas Mayer

unread,
Feb 28, 2006, 5:46:37 AM2/28/06
to
Hallo,

in unserer Stadt werden gerade Wahlplakate aufgehängt
und der Kandidat von den ..... glänzt darauf!
Nun gibt es einen "SUPER-GLOBS" dieses Kandidaten
auf den ich gerne aufmerksam machen würde!!

Ich würde mir einen Spruch dieses Herrn, den er vor
letzten Bundestagswahl gesprochen hat, auf einen
Klebestreifen drucken und diesen dann an jedes Plakat
kleben.

Mache ich mich strafbar oder was könnte passieren ???


CU
TOM

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Germanicus

unread,
Feb 28, 2006, 6:29:09 AM2/28/06
to
On Tue, 28 Feb 2006 12:21:04 +0100, Hans-Juergen Lukaschik
<h.j.lu...@brondholz.de> meinte:

>Hallo Thomas,
>
>Am Tue, 28 Feb 2006 11:46:37 +0100, schrieb "Thomas Mayer"
><Maye...@gmx.de>:


>
>>Mache ich mich strafbar oder was könnte passieren ???
>

>Schau mal unter § 303 StGB bis § 303c StGB nach.

Wenn Du StGB § 303a und StGB § 303b wegläßt kommt es hin.
Jedoch ist es fraglich ob hier der Tatbestand nach StGB § 303
vorhanden ist.

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Bernd Meyer

unread,
Feb 28, 2006, 10:45:59 AM2/28/06
to
> Mache ich mich strafbar ???

ja,
aber bei uns steht ein Riesenplakat der CDU wo draufsteht: Mehr
Arbeitsplätze!
Natürlich ist diese Aussage völlig sinnfrei, aber
darunter hat ein Witzbold geklebt: In China!
Nun verstehen alle den Inhalt der ersten Aussage.
Gruß, Bernd


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