Folgender Fall:
* x studiert an der Uni y Jura und beendet hier erfolgreich das Studium
* x hat die doppelte Staatsbürgerschaft (D/USA)
* x möchte nach Amerika ziehen, um dort als Rechtsanwalt arbeiten
Hat jemand Erfahrung damit oder kann mal grundsätzlich erklären ob und
warum (oder warum nicht) es möglich ist, in den Staaten mit deutschem
Staatsexamen als Anwalt zu arbeiten, was dabei zu beachten ist, und welche
Grenzfälle/Möglichkeiten es gibt?
Dank im voraus
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Alexander Stirzel
E-Mail: alexande...@kernel-modules.org
http://www.uni-ulm.de/~s_astirz
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