Ich wüsste gern, ob meine ZDS mir vorschreiben kann, wann ich meinen Urlaub
einlösen möchte.
Im Zivildienstleitfaden steht im Abschnitt E 1.3 "Urlaub darf nur gewährt
werden, wenn zwingende dienstliche Gründe der Urlaubserteilung nicht
entgegenstehen."
Weiterhin heißt es in E 1.4 "Mit dem Ausscheiden aus dem Zivildienst
verliert der Dienstleistende alle Urlaubsansprüche [...], gleichgültig, ob
das Zivildienstverhältnis regulär oder vorzeitig endet. [...] Das
Zivildienstverhältnis kann nicht um die Zeit des nicht in Anspruch
genommenen Urlaubs verlängert werden."
Bedeutet das etwa, dass ich - wenn es meine ZDS so will bzw. ich meinen
Urlaub aufs ZD-Ende verlegen und meine ZDS mir dies nicht genehmigen will -
10 Monate lang komplett ohne Urlaub ZD abzuleisten habe?
Gruß,
Herbert Munz
Natürlich kann dir deine Dienststelle vorschreiben, wann der Urlaub zu
nehmen ist.
In der regel stellt der Zivi jedoch einen Antrag - oder er fragt einfach
nach- wann derUrlaub genommen werden kann- und dann einigt man sich. Wenn
die Dienststelle z.B. Schulferien hat, so kann ein Zivi auch nur innerhalb
dieser Zeit Urlaub nehmen.
> Bedeutet das etwa, dass ich - wenn es meine ZDS so will bzw. ich meinen
> Urlaub aufs ZD-Ende verlegen und meine ZDS mir dies nicht genehmigen
will -
> 10 Monate lang komplett ohne Urlaub ZD abzuleisten habe?
Das kann eigentlich nicht passieren!
Gruß Joe