Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Ausmusterung wegen Neurodermitis und Allergien?

44 views
Skip to first unread message

Holger Schwolow

unread,
Jan 9, 2000, 3:00:00 AM1/9/00
to
Hallo Gemeinde!

Ich leide an starker Neurodermitis und div. Allergien (z.B. Hausstaub). Nun
bin ich T3 gemustert. Bei der Musterung hatte ich aber das Gefühl das der
zuständige Arzt überhaupt keine Ahnung vom Krankheitsbild und den
Nebenerscheinungen hat (Schlaflosigkeit, Agressivität durch Juckreiz usw.)
Die Frage die ich mir nun gestellt habe ist, lohnt es sich Einspruch
einzulegen? Hat dieser Einspruch Aussicht auf Erfolg? Was könnt ihr mir
raten?

Danke für die Hilfe!

Holger

PS.: Den Antrag auf KDV habe ich natürlich auch sofort mit gestellt. Kann
sich das nachteilig auswirken?

Alexander Heidrich

unread,
Jan 9, 2000, 3:00:00 AM1/9/00
to
Hallo,

ich bin wegen schwere Gräserallergie, Lactoseintolleranz uns Asthma T7
gemustert worden, wobei die Ärztin meinte, daß ich jeden morgen beim Bund
einen Joghurt zu bekommen habe (um das mit der Lactose wegzubekommen) *g*
... Mein Ekzem hat sie mit der Bemerkung abgetan, daß ich die typische
dreiervererbung hätte (Allergie, Asthma, Ekzem).

Sie meinte wegen Asthma wird man grundsätzlich nicht T5 sondern T7. Ich
kenne aber auch Fälle, bei denen Asthmatiker T3 geworden sind.

Ich denke, ein Einspruch hat hier durchaus Sinn ... nur weiss ich nicht, wie
voreingenommen die Leute an einen ran gehen, der schon verweigert hat ...
wäre besser gewesen, damit noch etwas zu warten ... Auf alle Fälle wissen
die, wenn du nochmal gemustert werden möchtest daß du raus willst und das
könnten sie dir verbauen ....

Grüße,

Alexander

Holger Schwolow <hol...@users.de> schrieb in im Newsbeitrag:
85a1ut$1d7gc$1...@fu-berlin.de...

Romek Nowara

unread,
Jan 9, 2000, 3:00:00 AM1/9/00
to
> Ich denke, ein Einspruch hat hier durchaus Sinn ... nur weiss ich nicht,
wie
> voreingenommen die Leute an einen ran gehen, der schon verweigert hat ...

Gut, aber sowohl für Wehr- als auch für Zivildienst gelten die gleichen
Tauglichkeitsrichtlinien.
Wie das wohl in der Praxis ist???

Grüße

Roman Nowara
rome...@gmx.net


JAn Koernicke

unread,
Jan 14, 2000, 3:00:00 AM1/14/00
to

Romek Nowara <rome...@polbox.com> schrieb in im Newsbeitrag:
85asbj$1eh77$1...@fu-berlin.de...

> > Ich denke, ein Einspruch hat hier durchaus Sinn ... nur weiss ich nicht,
> wie
> > voreingenommen die Leute an einen ran gehen, der schon verweigert hat
...
>
> Gut, aber sowohl für Wehr- als auch für Zivildienst gelten die gleichen
> Tauglichkeitsrichtlinien.
> Wie das wohl in der Praxis ist???

Nach meinen Erfahrungen habe *alle* Bekannten, die vor der Musterung
verweigert haben, T2 bekommen (einen Asthmatiker mal ausgenommen).
Orthopädische Schäden z.B. hatten da gar keinen Einfluß. Übrigens hatte mein
Laufzettel beim KWEA die handschriftliche Bemerkung "KDV", da wußte dann
auch der Arzt gleich Bescheid. Gab es diese Bemerkung bei euch auch?
JAn
--
korn...@gmx.net
http://www.kornecke.de
ICQ: 15893618 - IRC: #freibier
*** Look at the doings, not the words. ***

Thomas Baer

unread,
Jan 14, 2000, 3:00:00 AM1/14/00
to
JAn Koernicke <korn...@gmx.net> schrieb
am Fri, 14 Jan 2000 17:05:04 +0100:

> > Gut, aber sowohl für Wehr- als auch für Zivildienst gelten die gleichen
> > Tauglichkeitsrichtlinien.
> > Wie das wohl in der Praxis ist???

> Nach meinen Erfahrungen habe *alle* Bekannten, die vor der Musterung
> verweigert haben, T2 bekommen (einen Asthmatiker mal ausgenommen).
> Orthopädische Schäden z.B. hatten da gar keinen Einfluß. Übrigens hatte mein
> Laufzettel beim KWEA die handschriftliche Bemerkung "KDV", da wußte dann
> auch der Arzt gleich Bescheid. Gab es diese Bemerkung bei euch auch?

Ja, bei mir war es ein "Z". Nachher kann man quasi alle Glieder abwerfen
und bekommt trotzdem T2. Allerdings ergibt sich hierraus ein Vorteil: Die
Anfangsuntersuchung ist ja auch nicht so genau, wie man denken sollte.
Also bei mir hat der Amtsarzt mal kurz auf die Schulter gekloppft und mir
viel Spaß beim Dienst gewünscht. Hat man nun einen Mangel, kann man eine
Ausgangsuntersuchung machen lassen und dabei darauf hinweisen. Man kann
auch während der Dienstzeit über Schmerzen klagen oder so. Wenn nun der
Mangel am Ende festgestellt wird, kann man sagen, dass er vom Dienst
gekommen ist. Muss natürlich was Passendes sein :) Mir liegt ein
bestätigter Fall vor, der zwar ein wenig anders ist, aber doch
verdeutlicht, was ich meine: Ein Zivi bekam einen Stein auf den Fuß. Der
Arzt hat das nicht richtig untersucht. Ausgangsuntersuchung. Irgendeine
verschleppte Sache diagnostiziert. Nun ist er Wetterfühlig am Fuß.
Ärgerlich für den Bund, der zahlte 21.000 DM sofort und bis ans
Lebensende 390 DM monatlich. Ist aber eine arg haarige Sache, das
durchzusetzen...

--
MfG tbaer

0 new messages