ich bin im Juli fertig mit dem Zivildienst. Und da wollt ich mal wissen, ob
ich das Essensgeld für die nicht teilgenommenen Essen nachverlangen kann?
Im Leitfaden F6 3.2 steht, dass ich einen Antrag an die ZDS stellen muss,
dass ich in meiner arbeitsfreien Zeit an der Verpflegung nicht teilnehme,
damit ich das Geld ausgezahlt bekomme. Kann ich das Geld auch rückwirkend
bekommen?
Gruß Frank