Die Frage ist jetzt, ob ich
a) während der ZD-Zeit ein solches Gewerbe beantragen darf (und ggf. meine
Dienststelle um Erlaubnis fragen muss; sprich: wird ein Gewerbe als
genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung gesehen?)
b) muss ich mich dann selbst krankenversichern oder bin ich weiterhin über
die Krankenkasse des Bundesamts f. ZD versichert?
Danke im Voraus,
Herbert Munz
> Wie sieht es mit der Bezahlung aus?
> Im Groben habe ich das ja verstanden, aber wie merke ich, dass meine
> ZDS "richtig" rechnet?
Nachrechnen. :)
In dem "Zivildienst ABC" Heftchen, das du zusammen mit deiner
Einberufung zugeschickt bekommen haben solltest, ist eine ganz gute
Übersicht drin.
(Sold und Entschädigung für Abnutzung und Wäsche der Kleidung gibts
übrigens kalendertäglich.)
> Bekomme ich eine Lohnabrechnung, auf der sämtliche Zulagen aufgeführt
> sind?
Kommt auf die Zivildienststelle an, sollten sie Dir aber zumindest auf
Nachfrage hin auf jeden Fall geben.
> Ausgehen kann ich also von einen Tagessold von 7,41 EUR + 5,98
> Verpflegungsgeld.
Es gibt seit 1.7. neue Sätze, siehe:
http://www.zivildienst.de/ziviakt/zakt1.htm#verpflegungsgeld
Es wird in der Praxis eigentlich immer der doppelte Satz gezahlt.
An dienstfreien Tagen bekommst du auf jeden Fall EUR 7,20, ansonsten
anteilig jenachdem was zur Verfügung gestellt wird.
> Wie sieht es bspw. mit Zulagen für Arbeitskleidung aus?
> Lt. Zivildienst.de
> 0,49 EUR für Reinigung
> 0,69 EUR und Kleidergeld (voller Satz) - Ist hier eigentlich
> grundsätzlich mit dem vollen Satz zu rechnen? Ich bekomme afaik nur
> 1-2 weiße "Arzt"-Hemden (Caritas-Sozialstation) gestellt. Besteht
> dann zumindest Anspruch auf teilweise Auszahlung des Kleidergeldes?
Ja, normalerweise solltest du sogar alles bekommen. Solche Arzt-Kittel
gelten IMHO als Schutzkleidung, die zusätzlich zur Verfügung gestellt
werden muss.
Reinigung können Sie nur dann nicht zahlen wenn sie wirklich deine
Wäsche waschen.
Und das Abnutzungsentschädigungsgeld dürfen sie auch nur dann
verweigern, wenn dir wirklich alles inkl. langer Unterhose, Winterjacke
etc. (ja, wirklich) zur Verfügung gestellt wird, was praktisch wohl nie
vorkommt.
| Die Frage ist jetzt, ob ich
| a) während der ZD-Zeit ein solches Gewerbe beantragen darf (und ggf.
meine
| Dienststelle um Erlaubnis fragen muss; sprich: wird ein Gewerbe als
| genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung gesehen?)
Ich hatte schon vorher ein Gewerbe angemeldet. Bei der Dienststelle habe
ich in dem Nebenjob Formular dann einfach als "Arbeitgeber" selbst
unterschreiben müssen. Genehmigungspflichtig ist es laut dem
Zivi-Verwalter in meiner Dienststelle, der zur Beantwortung dieser Frage
den Leitfaden zu Rate gezogen hatte.
| b) muss ich mich dann selbst krankenversichern oder bin ich weiterhin
über
| die Krankenkasse des Bundesamts f. ZD versichert?
Hm, darüber hab ich gar nicht nachgedacht. Ich hatte sowieso beschlossen
gesund zu bleiben wegen der ganzen Formularen, die ich im Falle einer
Krankheit ausfüllen müsste... ;)
Wenn ich mich recht erinnere, stand aber darüber etwas in der
Bewilligung des Nebenjobs. Leider weiß ich nicht mehr, was genau da
stand, und der Zettel ist 80km von hier in meiner dienstlichen
Unterkunft...
Martin