Ich habe bisher dank Bafög eine eigene Wohnung gehabt. Nun ist das Abi
bestanden und ich beginne ab September meinen Zivildienst und dort
gibt es auch ein "Zivi-Zimmer". Allerdings ist es sehr sporadisch
gehalten und erfüllt wohl grad so die geforderten Maßstäbe.
Nun hab ich auf http://www.scheck-online.com/zivildienst/#C05
folgenden Absatz gelesen:
"C 06. Erhalte ich Mietbeihilfe/eine dienstliche Unterkunft?
Grundsätzlich muss die Dienststelle dir eine Unterkunft zur Verfügung
stellen, deren Entfernung von der Dienststelle die Fahrtzeit von
insgesamt 2,5 Stunden am Tag nicht überschreiten darf. Für die
Ausstattung einer dienstlichen Unterkunft gelten strenge Maßstäbe,
welche du [hier] nachlesen kannst.
Kann oder will die Dienststelle dir keine Unterkunft zur Verfügung
stellen, so muss sie die dafür entstehenden Kosten übernehmen, die dir
für die Anmietung einer Wohnung entstehen.
Daneben hast du in der Regel Anspruch auf Erstattung der Miet- und
Mietnebenkosten, wenn du alleinstehend und Nutzer von eigenem Wohnraum
bist (sowohl Miete als auch Eigenheim)"
Wichtig ist der Absatz der mit "Daneben" beginnt. Bedeutet das, dass
ich auf jeden Fall meine Mietkosten erstattet bekomme, auch wenn die
Zivistelle ein Zivizimmer anbietet? Ich möchte nämlich in meiner
Wohnung wohnen bleiben, obwohl sie etwa 40 km von der Zivistelle
entfernt ist.
Wäre Dankbar für jede Antwort!