ich habe Anfang dieser Woche meinen Zivildienst im
Behindertenfahrdienst angefangen.
In der Diensteinweisung wurde gesagt, dass man bei einem Verstoß gegen
die STVO (z.B. zu schnell gefahren) das Bußgeld selber zahlen muss (is
logisch), aber auch noch eine Disziplinarstrafe (ein Wochenende
zusätzlich ohne Freizeitausgleich arbeiten) bekommen soll.
Ist das rechtlich ok? Gibt es da nicht einen Grundsatz, der
Doppelbestrafung verbietet?
Gruß
Stefan
Ich hab jedoch noch nie gehört, daß man als Zivi auch ein Diszi kriegen
kann.
Ich glaub Du bist noch gut weggekommen und pass auf, daß du nicht noch mehr
strafen dir einheimst, die dir nach deiner Zivizeit im Zivilen Leben auch
noch mal zur Last fallen werden. :-)
Viel Spaß als shibbiger Zivi
Jan