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Unsichtbare SMS zur Standortbestimmung

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Stephan Mann

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May 11, 2003, 9:33:00 PM5/11/03
to
In einer Computerzeitung stand ein kleiner Artikel, das die Deutsche
Polizei die Datenschutzbestimmungen zum Anpeilen Verdächtiger umgeht indem
sie eine SMS an das Telefon senden die dieses nicht anzeigt als solche.
Die nette Herren und Damen in Grün können so jeden Handybesitzer auf 10-50
Meter genau je nach bebauung orten. Damit werden die Bestimmungen zur
Aufenthaltsbestimmung von Verdächtigen die normalerweise Richterlicher
genehmigungen bedürfen umgangen. Im Letzten Jahr laut Polizeiinterner
Strudie über 25000mal so angewendet. Viel Spaß mit dem Handy !

Udo Dawid

unread,
May 12, 2003, 1:12:22 AM5/12/03
to
In article <pan.2003.05.12....@gmx.net>, Space...@gmx.net
says...

> In einer Computerzeitung stand ein kleiner Artikel, das die Deutsche
> Polizei die Datenschutzbestimmungen zum Anpeilen Verdächtiger umgeht indem

HalloStephan!

Gib bitte einen konkreten Hinweis auf diesen Artikel (URL?).

Danke

Udo

--
Früher war ich eitel, heute weiss ich, dass ich schön bin.
(Garfield)

Stephan Mann

unread,
May 12, 2003, 4:41:25 AM5/12/03
to
Am Mon, 12 May 2003 07:12:22 +0200 schrieb Udo Dawid:

> In article <pan.2003.05.12....@gmx.net>, Space...@gmx.net
> says...
>> In einer Computerzeitung stand ein kleiner Artikel, das die Deutsche
>> Polizei die Datenschutzbestimmungen zum Anpeilen Verdächtiger umgeht
>> indem
>
> HalloStephan!
>
> Gib bitte einen konkreten Hinweis auf diesen Artikel (URL?).
>

Leider hab ich keine Url sondern es steht in der Zeitschrift CHIP 6/2003
Seite 16 unten aber ich mach mal eine Kopie und sende sie dir als Mail zu
ich hoffe das ist ok?

Stephan

Stephan Mann

unread,
May 12, 2003, 5:15:55 AM5/12/03
to
Am Mon, 12 May 2003 07:12:22 +0200 schrieb Udo Dawid:

> Gib bitte einen konkreten Hinweis auf diesen Artikel (URL?).

Chip 6/2003 Seite 16 unten:
Polizei bespitzelt per SMS
Deutsche Fahnder schicken Verdächtigen verstärkt geheime Kurzmitteilungen
aufs Handy, um deren Aufenthaltsort zu ermitteln und Bewegungsprofile zu
erstellen. Damit umgehen sie die Strafprozessordnung (StPO), die eine
Peilung nur zum Aufspüren von Schwerverbrechern vorsieht. Laut dem Magazin
"Spiegel" haben Richter und Staatsanwälte bereits rechtliche Bedenken
gegen die zunehmende Schnüffelei geäußert. Gemäß den Paragrafen 100g und h
der StPO darf die Polizei Auskünfte über Standortkennungen von
Mobilfunk-Nutzern bei begründetem Verdacht gegen Täter und Beihelfer in
Fällen wie Hochverrat, schwerem sexuellen Mißbrauch von Kindern oder
Verstößen gegen die öffentliche Ortnung anfordern. Dazu senden die
Ermittler per PC an Verdächtige eine stille SMS, die das Handy nicht als
Nachricht registriert. Die entstehenden Verbindungsdatenwerden beim
Provider unverzüglich abgefragt. In Stadtgebieten ist so eine auf 50 Meter
genaue Peilung möglich.

Als Anmerkung noch:
1.In einer anderen Zeitschrift (wahrscheinlich im
Spiegel) etwas von über 25000 Überwachungen im letzten Jahr stand.
2.Wem mal ein Handy geklaut wurde der weiß das die Anbieter bei den
neueren Modellen angeben die Geräte per GPRS auf 10 Meter genau orten
können und eine Funktriangulation zwischen 3 Sendmasten ist auch genauer
als 50 Meter.
3.Gibt es sog. IMSI-Catcher(Laptopähnliches Gerät mit Mobifunk
Sendeantenne wie Sie sonst Umsetzer haben), Handys melden sich automatisch
beim stärksten Sendemast an. Für alle Handys im Umkreis von 500-800 Metern
ist ein IMSI-Catcher der stärkste Sender und alle Gespräche sowie SMS
können mitgeschnitten und abgehört werden. Zu kaufen bei Rohde&Schwarz,
die Eh sehr interessante Dinge anbieten für Armee, BND und ähnlich
orientierte. www.rsd.de

Stephan Mann

unread,
May 12, 2003, 5:26:23 AM5/12/03
to
Am Mon, 12 May 2003 11:15:55 +0200 schrieb Stephan Mann:

Nochwas zu den Imsi-Catchern (Handy abhör einrichtung) von den Heise
NEWS:


Regierung hält IMSI-Catcher für (fast) legal

Die Bundesregierung hält den Einsatz von IMSI-Scannern im Prinzip durch
die Strafprozessordnung für rechtlich ausreichend abgesichert. In der
Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP räumt sie jedoch ein, dass die
ohnehin nur versuchsweise erteilte Funkgenehmigung durch die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bereits 1999
abgelaufen sei. Die Anfrage der FDP vom 23. 8. 2001 bezog sich im
Wesentlichen auf Vorwürfe, die der Spiegel Anfang August gegen den
Einsatz von IMSI-Catchern erhoben hatte.

Die Regierung hält die von den Ermittlern oft bemühte Legitimation
"rechtfertigender Notstand" nach Paragraph 34 des Strafgesetzbuches für
übertrieben, da der Paragraph 100 der Strafprozessordnung, wie er für
andere Telefone gilt, im Prinzip völlig ausreiche. Umstritten sei die
Rechtslage nur, wenn das Handy lediglich aktiv geschaltet sei, aber nicht
kommuniziert werde. "Gleichwohl prüft die Bundesregierung aus Gründen
der Rechtssicherheit und -klarheit die Schaffung einer ausdrücklichen
Rechtsgrundlage", heißt es jedoch in der Anwort, die als BT-Drucksache
14/6827 am 6. September herauskam. Dies hatten viele Politiker wie zum
Beispiel die schleswig-holsteinische Justizministerin Anne Lütkes
(Bündnis 90/Die Grünen) gefordert. (jes/c't)

Udo Dawid

unread,
May 12, 2003, 6:27:26 AM5/12/03
to

> Chip 6/2003 Seite 16 unten:
> Polizei bespitzelt per SMS
[...]

Volker Hofmann "Digger"

unread,
May 15, 2003, 11:36:58 AM5/15/03
to
Ich sag nur:

...Big Brother is watching you...

Irgendwie machen wir uns von der ganzen Technik immer abhängiger...
Wenn das mal gut geht.


Gruß

ein nachdenklicher Volker

PS: visit us @ www.clan-taf.com


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