Ich werde die "Schüssel" ( http://www.kdscholz.de/satschuessel/ ) weiter
nach unten setzen. Dann ist diese nur noch vom Haus gegenüber von der
letzten Etage aus zu sehen.
Wie seht ihr die Situation?
Aus dem Brief der WBG entnehme ich, das eine Zustimmung von mir beantragt
werden muß, diese aber sowieso nicht erfolgen wird. Das ist Verdummung.
Klaus-Dieter Scholz
Erfurt
Peter Richter schrieb:
> Wieder einmal das leidige Problem SAT-Schüssel.
>
> Ich werde die "Schüssel" ( http://www.kdscholz.de/satschuessel/ ) weiter
> nach unten setzen. Dann ist diese nur noch vom Haus gegenüber von der
> letzten Etage aus zu sehen.
>
Nachdem Du schreibst, dass in soc.recht.misc diskutiert wird, hast Du
für dort eine faq gestellt.
--
Liebe Grüsse, Gerd - Hier steht die Satelliten FAQ, PC-Tipps, Mopped,
Katzen, Garten, Heimwerken:
http://www.gerdschweizer.homepage.t-online.de/
http://www.gerd.digitv-online.info - VoIP mit SKYPE.COM als satgerd
> Ich werde die "Schüssel" (
> http://www.kdscholz.de/satschuessel/ ) weiter
> nach unten setzen. Dann ist diese nur noch vom
> Haus gegenüber von der
> letzten Etage aus zu sehen.
>
> Wie seht ihr die Situation?
Besorg Dir nen Sonnenschirmständer, ich habe einen
alten mit Beton-Fuß (aus der Zeit, als es diese
Plastikdinger noch nicht gab *grins*). Solange es
keine Verbindung mit den Wänden gibt, darfst Du
auf deinen Balkon abstellen, was Du möchtest, dazu
gehört auch die Sat-Schüssel. So habe ich das
Problem mit der "Zustimmungspflicht" des
Vermieters gelöst.
Franz
Zum Thema Sat-Schüssel auf dem Balkon ein
Gerichtsurteil:
LG München I: Schüssel(-Ständer) auf Balkon
zulässig
Das Landgericht München I hat entschieden, dass
die Aufstellung einer
Satelliten-Schüssel durch den Mieter auf dem
Balkon der zugehörigen Wohnung
zulässig ist, sofern die Schüssel auf einem
Ständer und nicht am Mauerwerk
befestigt wird. Hierin sei weder eine optische
Beeinträchtigung des Anwesens
noch ein Eingriff in die Eigentumsrechte des
Vermieters gegeben (AZ: 31 S
7699/03 - Anwalt-Suchservice). Quelle:
http://blawg.saschakremer.de/weblog/000463.html
Die Schüssel ist nicht mehr da. Um es mal so auszudrücken.
Klaus
Hi Klaus-Dieter,
also, du kannst grundsätzlich auf deinem Balkon stellen was du willst, da er
zu deiner Wohnung gehört und die kannst du nutzen wie´s dir beliebt.
Was du auf keinem Fall machen darfst, das du Löcher in Wände oder
Fensterrahmen bohrst um dort die Schüssel zu befestigen oder Kabel
durchzuführen.
Dies kannst du aber mit Sat-Ständer (gibts im Baumarkt. Zusätzlich brauchst
du zum beschweren des Sat-Ständers eine Gehwegplatte...) umgehen.
Für das Kabel gibt es spezielle Fensterdurchführungskabel, welche flach sind
und das Fenster nicht beschädigt. Diese Durchführung schluckt zwar etwas
Antennenleistung, welche du aber durch sehr hochwertige und kurzgehaltene
Kabel stark minimieren kannst. Ggf. auch zu einer etwas grösseren Schüssel
(eine Nummer grösser) greifen.
Dann kann dir dein Vermieter den Buckel runter rutschen und du kannst den
Sat-Empfang geniessen.
Schöne Grüsse aus Hamburg
Tom