Hi,
gestern ist bei uns die Frage aufgekommen wie das mit der betankung der
Fahrzeuge auf überregionalen Einsätzen geregelt ist.
Wenn z.B. Kräfte aus NRW zu den Hochwassergebieten fahren, kann man davon
ausgehen das die Fahrzeuge unterwegs sicherlich mehrmals getankt werden
müssen. Die meisten Ortsvereine habe soweit ich weiss allerdings nur
Tankkarten für eine Ortsansässige Tankstelle (Stationskarte), damit wäre
wohl das bezahlen auf der Autobahn nicht drin.
Müssen die Organisatoren für solche fälle einen Koffer voll Geld mitnehmen
damit die Autos unterwegs betankt werden können?
Oder können die Tanktstellen mit der öffentlichen Hand abrechnen, sofern
Großschadensereignisse aufgetreten sind?
Ist evtl die Mindestbevorratung, die auf der Rückseite der Tankquittung
erwähnt wird, für solche Fälle vorgesehen?
Gruss Nikos
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Manchmal habe ich das Bedürfnis zu arbeiten.
Ich setze mich dann hin und warte, bis der Anfall vorbei geht.
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