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Sandienst ab wann?

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Norbert Domhöfer

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May 25, 2002, 1:32:04 AM5/25/02
to
Ein Veranstalter muss doch ab einer bestimmten Menge erwarteter Besucher für
die Anwesenheit von Sanitätspersonal sorgen!?

Kann mir jemand sagen, ab wann dieser Veranstalter für was (Sani, RS, RA,
Arzt, KTW, RTW....) sorgen muss, und vor allem, wo ich das nachlesen kann?
Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden? Wenn ja, würde mich
natürlich die Berliner Variante interessieren.

Danke

--

Die besten Internetseiten für Rettungs- & Sanitätsdienste
http://top.rd-info.net


Susanne 'Suse' Johnen

unread,
May 25, 2002, 5:08:45 AM5/25/02
to
Aus dem Sicherheitsdienst weiß ich nur dass bei Veranstaltungen in
Baden-Wü.ab 1000 Personen mindestens 1 RTW vor Ort stehen muß mit 1 Team in
der Halle zirkulierend und 1 Team für den Wagen..

In manchen Fällen ist das Ordnungsamt der Ansprechpartner
für die Anzahl der Sans vor Ort,
mancher Veranstalter hat auch normale Ersthelfer im Verein und rüstet die
dann aus.

Ob es dafür Bestimmungen gibt würde mich auch interessieren..


Gruß Suse

--
Das Ärgerlichste am Ärger ist,
daß man sich schadet, ohne anderen zu nützen.
[Kurt Tucholsky]

armin.schicker

unread,
May 25, 2002, 2:49:11 PM5/25/02
to
Hallo Liste!

Eine Frage die schon seit langem viele Köpfe beschäftigt.

Als kleine Richtschnur für die Bemessung von Sanitätsdiensten bei
Großveranstaltungen kann euch der Maurer-Index ein kleines Stück
weiterhelfen.

Eine Online-Version findet Ihr unter folgendem Link:
http://www.aser.uni-wuppertal.de/prg/sanplan/sanplan.htm
Die Ergebnisse übersteigen aber meist das vorhandene Helfer- und
Fahrzeugpotetial.

Erfahrungswerte von vergleichbaren Veranstaltungen sind hier sicherer.

Leider gibt es für die Bemessung des Sanitätsdienstes in Bayern keine
Vorschrift. Zuständig für die Genehmigung von Veranstaltungen sind bei uns
die Ordnungsämter. Diese können Auflagen bezüglich des Sanitätsdienstes
vorschreiben. Meistens wird aber nur ein ausreichender Sanitätsdienst
vorgeschrieben. Und schon beginnt die Diskussion zwischen Veranstalter und
Hilfsorganisation was denn nun ausreichend ist und vor allem was es den
Veranstalter kosten darf. Beim Brandschutz sind die Vorschriften meist
genauer.

In einigen Bundesländern gibt es hier wahrscheinlich genauere vorgaben. Wenn
ich hier eine Quelle gefunden habe teile ich sie euch gerne mit.

bis dann

Armin Schicker
1. Kreisbereitschaftsleiter
BRK KV Kulmbach
Franken (in Bayern)


armin.schicker

unread,
May 25, 2002, 3:08:31 PM5/25/02
to
Hier noch ein kleiner Nachtrag:

Unter dem folgenden Link könnt ihr euch die Ausführliche Beschreibung des
Maurer-Algorithmus herunterladen.

http://www.lna-orgl.de/Formulare/Grossveranstaltungen.PDF

Armin Schicker


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