Axel Erbe
habe vor einiger Zeit mal im Internet danach gesucht und habe, so meine ich
zumindest, folgende Regelung herausgefunden.
Es ist inzwischen Fachhochschulen erlaubt den akademischen Dipl-Ing.-Grad
ohne den Zusatz FH zu verleihen, jedoch muss dazu die
die Urkunde geändert werden auf der geschrieben ist, welchen akademischen
Grad der Fachbereich vergeben darf.
D.h. wenn auf deiner Dipliom-Urkunde der Zusatz FH steht, musst Du ihn auch
benutzen.
Interessant wäre, ob man sich nachträglich seinen Zusatz FH entfernen lassen
könnte.
MfG
Gunnar
P.S. Ohne Gewähr auf Richtigkeit der Angaben.
"Axel Erbe" <axel...@netcologne.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9gn5ki$172$2...@news.netcologne.de...
>"Axel Erbe" <axel...@netcologne.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:9gn5ki$172$2...@news.netcologne.de...
>> Ich bin derzeitig mit der Gründung eines Ingenieurbüros beschäftigt.
>> Nun gestalte ich gerade Briefbögen, Visitenkarten etc. .
>> Dabei frage ich mich, ob die Angabe (FH) in meinem Ingenieurstitel {
>> Dipl.-Ing. (FH) }zwingend erforderlich ist bzw. gar gesetzlich
>> vorgeschrieben ist.
>> Ich bedanke mich für Eure Antworten; und wenn wer sonst noch andere Tipps
>> hat: Auch dafür vielen Dank.
>>
Hallo Axel,
frag doch einfach Deine TFH, ob Du den Zusatz fuehren musst. Soweit ich
weiss, musst Du den Titel aber so fuehren, wie er auf deiner Abschlussur-
kunde steht. Alles andere ist u. U. Anmassung von Titeln und ist strafbar.
MfG
Horst
zu Ihrer Anfrage möchte ich zunächst auf § 18 Abs.1 Satz 2 des
Hochschulrahmengesetzes hinweisen. Dort heißt es: "Aufgrund der
Hochschulprüfung an Fachhochschulen oder in Fachhochschulstudiengängen
anderer Hochschulen wird der Diplomgrad mit dem Zusatz "Fachhochschule"
("FH") verliehen."
Zu der Frage, in welcher Form der verliehene Grad zu führen ist, gibt § 119
Abs. 1 Satz 2 des Hochschulgesetzes NRW Auskunft. Diese Bestimmung lautet:
"Der Grad ist grundsätzlich in der Form zu führen, die dem Wortlaut der
Verleihungsurkunde entspricht."
Viele Grüße
Maik Kaczor
"Axel Erbe" <axel...@netcologne.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9gn5ki$172$2...@news.netcologne.de...
zu diener Anfrage möchte ich zunächst auf § 18 Abs.1 Satz 2 des
Hochschulrahmengesetzes hinweisen. Dort heißt es: "Aufgrund der
Hochschulprüfung an Fachhochschulen oder in Fachhochschulstudiengängen
anderer Hochschulen wird der Diplomgrad mit dem Zusatz "Fachhochschule"
("FH") verliehen."
Zu der Frage, in welcher Form der verliehene Grad zu führen ist, gibt § 119
Abs. 1 Satz 2 des Hochschulgesetzes NRW Auskunft. Diese Bestimmung lautet:
"Der Grad ist grundsätzlich in der Form zu führen, die dem Wortlaut der
Verleihungsurkunde entspricht."
Ich hoffe, hiermit deine Fragen hinreichend beantwortet zu haben.
Viele Grüße
Maik
"Gunnar Jentzen" <g.je...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qvokl$uc7$00$1...@news.t-online.com...