Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Klienten-Information

0 views
Skip to first unread message

Anahato D. Wallhaeusser

unread,
Jun 6, 2000, 3:00:00 AM6/6/00
to
Hallo Reiki-Rudel,

Das weiter unten Folgende stammt aus einer E-Mail, die ich heute privat
verschickt habe. Jetzt habe ich gesehen, dass "Reiki, Gesetzeslage,
Heilpraktikergesetz" hier in der NG doch deutlich Thema geworden sind (danke
auch an Manfred für seine Informationen über den kleinen HP und nochmals für
"Die Kiste", die doch langsam Früchte trägt).

Die Teile dieser Mail, die vielleicht von allgemeinem Interesse sind, füge ich
nachstehend an. Die beigefügte Klienten-Information könnt ihr gerne so
übernehmen, wenn ihr möchtet und es für hilfreich haltet. Wie unten noch einmal
steht, habe ich eine Vorlage des Dachverbandes für Geistiges Heilen(DGH) benutzt
und auf Reiki-Anwendungen "zugeschnitten". Die Rechtsabteilung des DGH hat diese
Formulierungen sehr sorgfältig unter Berücksichtigung der gängigen
Rechtssprechung gewählt. Allerdings stammt die mir vorliegende Vorlage aus dem
Jahre '96. Soweit ich weiß hat sich aber an der Rechtslage und dem HPG nichts
Wesentliches geändert.

Eine solche Klienten-Information macht insbesondere Sinn für all diejenigen, die
es überhaupt nicht einsehen, sich lediglich für die Heilpraktikerprüfung Wissen
anzueignen, das für die Ausübung von Reiki überhaupt nicht notwendig ist.

Ich hatte diesen Weg der HP-Prüfung übrigens vor ein paar Jahren ernsthaft in
Erwägung gezogen (eben aus rechtlichen Gründen) und mich umfangreich informiert.
Letztlich entsprach es mir aber nicht und die rein rechtliche Motivation reichte
mir auch nicht, um mich auf diese Ausbildung einzulassen. Für andere
Reiki-Praktizierende mag ihre rechtliche Position aber ein durchaus genügender
Grund für die HP-Ausbildung sein. Letztendlich ist es wohl eine ganz persönliche
Entscheidung.

Ich denke, wenn jeder "geistige Heiler" dem HPG genüge tun will, wird sich an
diesem veralteten Gesetz kaum etwas ändern. Stattdessen überlege ich mir im
Moment den Beitritt zum Dachverband für Geistiges Heilen. Nachdem was ich bis
jetzt darüber gehört habe, scheint dieser Verband sehr sinnvolle und notwendige
Arbeit zu leisten. Dem Verhaltenscodex des DGH folge ich sowieso schon.

Vom 1. Vorsitzenden des DGH, Harald Wiesendanger gibt es übrigens ein sehr
empfehlenswertes Taschenbuch, bei Goldmann glaub' ich:

"Das große Buch vom Geistigen Heilen"

Sehr umfangreich, sehr informativ und für jeden Reiki-Praktizierenden
interessant, der einmal über den "Tellerrand" schauen möchte. Reiki selbst kommt
übrigens in der Darstellung der verschiedenen Heilmethoden in meinen Augen nicht
gerade gut weg. Dafür habe ich ein gewisses Verständnis, denke aber, das Kapitel
müsste mittlerweile ein wenig aktualisiert werden und der jetzigen Situation
angepasst werden. In den letzten Jahren hat sich in der Reiki-Welt 'ne Menge
getan. Kennt eigentlich irgendjemand den Harald persönlich? Vielleicht 'mal
anstubsen ;-)

Und hier jetzt der Ausschnitt aus der erwähnten E-Mail.
__________________________________________________________

Wer als Reiki-Praktizierender weder Mediziner noch Heilpraktiker ist, bewegt
sich mit seiner Tätigkeit in einer sagen wir 'mal "rechtlichen Grauzone". Ich
sag' zwar immer "Wo kein Kläger, da kein Richter" und natürlich wünschen wir uns
alle zufriedene Schüler und Klienten, aber natürlich müssen wir ein wenig
vorsichtig sein. Der Verstoß gegen das Heilpraktikergesetzt (HPG)kann nämlich
mit hohen Geldstrafen und bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden.

Ein paar Maßnahmen im eigenen Interesse um das Risiko zu mindern sind vielleicht
nicht falsch. Ganz wichtig ist, welchen Eindruck du auf Klienten machst. Zu
diesem Zweck habe ich eine Klienten-Information, entworfen nach einer Vorlage
des DGH "Dachverband für Geistiges Heilen", die ich für Reiki entsprechend
umformuliert habe. Diese Information lasse ich mir von jedem unterschreiben, der
eine Reiki-Anwendung genießen möchte. Ausser im engen Familienkreis natürlich
;-)

Damit räumst du schonmal ein paar Vorwürfe aus dem Weg, die dir ein Gericht
gegebenenfalls machen könnte. Natürlich sollte dein Handeln diesen Informationen
auch gerecht werden. Ich schicke dir den Text am Ende mit. Wenn du möchtest,
kannst du ihn verwenden.

Auf jedenfall sollte man sich von der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht vom Reiki
geben abhalten lassen. :-)

Es kann auch nicht schaden, wenn du dich in Bezug auf das HPG ein wenig kundig
machst. Dieses vollkommen überholte Gesetz stammt übrigens noch von den Nazis.
Davor bestand in Deutschland sogenannte "Kurierfreiheit". Ich vermute, der Satz
"Wer heilt hat recht." stammt wohl aus der Vor-HPG-Zeit.


+++++

Information

Vor Beginn der Reiki-Sitzung wurde ich auf folgende Punkte aufmerksam gemacht:

1. Reiki ist eine aus Japan stammende Form des geistigen Heilens. Die Anwendung
von Reiki ist seelsorgerisch und spirituell geprägt wobei dem körpereigenen
Energiefeld des Klienten durch den Reiki-Praktiker universelle Lebensenergie
(Rei-Ki) zur Unterstützung der Selbstheilungskräfte zur Verfügung gestellt wird.

2. Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne
durchgeführt oder sonst Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt.

3. Es ist mir bekannt, dass der Reiki-Praktiker über keinerlei medizinische
Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt und daher bei mir nicht der Eindruck
entsteht, dass eine ärztliche Behandlung durchgeführt wird.

4. Reiki-Anwendungen können eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen. Der
Reiki-Praktiker hält eine Zusammenarbeit mit Ärzten für sehr wichtig. Daher soll
eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen werden bzw. eine künftig
notwendige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung
liegt ganz bei mir. Die Inanspruchnahme von Reiki-Anwendungen ist kein
Geheimnis. Fragen von Interessierten sind willkommen und werden gerne offen und
angemessen beantwortet.

5. Es wurden keine Versprechen abgegeben, dass eine Heilung stattfindet, so dass
in mir keine falschen Hoffnungen geweckt wurden.

6. Es liegt in meiner freien Verantwortung und Entscheidung, Reiki-Anwendungen
fortzusetzen bzw. abzubrechen, ebenso die Zustimmung bzw. die Ablehnung zu den
Sitzungsabläufen oder evtl. vorgeschlagenen komplementären Genesungshilfen.

7. Ich wurde darüber aufgeklärt, was mich bei Reiki-Anwendungen erwartet und
speziell, wie sich das Honorar zusammensetzt und berechnet. Vorauszahlungen
werden nicht geleistet.


Erklärung: Das Vorstehende habe ich zur Kenntnis genommen.


Ort, Datum: Unterschrift:
+++++

Aloha nui loa, Anahato
--
independent Reiki-Master/Teacher & Urban Shaman, Germany
Anahato's Reiki-Page: http://fly.to/Anahato (bislang nur in deutsch)

Kasimirs

unread,
Jun 7, 2000, 3:00:00 AM6/7/00
to
Hallo Anahato,

mit dem DGH bist Du aber nicht mehr auf dem laufenden Stand, es gab dort
leider!!! ( nicht mal dort schaffen sie es in Frieden) sehr viele Quärelien, H.
Wiesendanger hat schon vor über einem Jahr den Vorsitz niedergelegt.

Es folgte eine wahre Briefflut mit Beschuldigungen und Gegenbeschuldigungen,
anstatt unsere bezahlten Beiträge sinnvoll zu nutzen.

Für mich was dies ein Grund, aus diesem Verein, den ich an und für sich als
eine gute Sache und unterstützenswert fand, auszutreten.

Cornelia

Manfred Aubert

unread,
Jun 7, 2000, 3:00:00 AM6/7/00
to
Hei Anahato und Rudel, ;-))

> Das weiter unten Folgende stammt aus einer E-Mail, die ich heute privat
> verschickt habe.

Dein Anhang ist, wenn er aus derselben Quelle ist wie die Infos über
Wiesendanger, möglicherweise nicht mehr ganz aktuell. Wiesendanger hat im
letzten Jahr (oder war´s das Jahr davor?) den Vorsitz im DGH abgegeben wegen
sachlicher Nicht-mehr-übereinstimmung!

> Jetzt habe ich gesehen, dass "Reiki, Gesetzeslage,
> Heilpraktikergesetz" hier in der NG doch deutlich Thema geworden sind

IMHO kommt man nur schwer daran vorbei. Man sollte mindestens die Thematik
kennen. Dann kann man Stellung beziehen. Und das wiederum ist ja auch
abhängig davon, wie die eigenen Behörden mit diesen Dingen umgehen. - In
manchen Bundesländern ist Hypnose auch für "Nichtbestallte" erlaubt, weil
man sagt, sie baut eigentlich nur die körpereigenen Abwehrmechanismen auf.
In anderen Bundesländern wird sie als Psychotherapie und also unter §1
fallend verstanden.

> (danke
> auch an Manfred für seine Informationen über den kleinen HP

Ich habe noch mehr davon. ;-))

> und nochmals für
> "Die Kiste", die doch langsam Früchte trägt).

Wird ja auch Zeit! ;-)))))))

> Allerdings stammt die mir vorliegende Vorlage aus dem
> Jahre '96. Soweit ich weiß hat sich aber an der Rechtslage und dem HPG
nichts
> Wesentliches geändert.

Naja - im Reiki-Magazin war gerade im letzten jahr einiges über den Kampf an
den Fronten zu lesen.
Andererseits: Reiki ist sicherlich EINE Sache. Man sollte es wirklich nicht
unter das HPG stellen.
Anlaß für meinen Kommentar war jedoch eine konkrete Frage bzgl. auszuübender
Therapie.
Da habe ich das Thema Reiki nur hinten drangehängt. ;-))

Liebe Grüße, Manfred.

Christiane Rena Hammerich

unread,
Jun 7, 2000, 3:00:00 AM6/7/00
to

Hallöle, liebe Cornelia, lieber Anahato und die anderen Lieben,
===> Was meint Ihr dazu?

> mit dem DGH bist Du aber nicht mehr auf dem laufenden Stand, es gab dort
> leider!!! ( nicht mal dort schaffen sie es in Frieden) sehr viele Quärelien, H.
> Wiesendanger hat schon vor über einem Jahr den Vorsitz niedergelegt.

Ich finde es auch total traurig, was im DGH statt fand. Ich denke, Anahato
ging es auch hauptsächlich um das Aufzeigen von Möglichkeiten der
diesseitigen rechtlichen Legalisierung für unsere Reiki-Behandlungen,
ohne sich halbherzig auf ein HP-Alibi-Abschluß einlassen zu müssen.

Diesen Gedanken hatte ich ebenso schon und wollte mir entsprechend
Schriftliches vorbereiten. Als das irgendwie in eine verschnörkelte,
"verhinderte Aktivität" ausartete, ließ ich den Krampf ganz los
und überlegte mir das noch mal.

Ich bekam die Eingabe:
Wenn ich im Sinne der kosmischen Ordnung handle und heile,
was ALLes Liebe und Vertrauen bedeutet, kann es nur ein
Gewinn für alle Beteiligten sein. Mir kann so nichts passieren!
Eventuelle Ankläger mit Machtverlustthemen hätten fordernde
Resonanzen zu bewältigen.
Das hat mich beruhigt.

Deswegen habe ich es gelassen, mit der Unterschrift von Klienten-Info´s
und kam für mich zur folgender Logik:

Meine "Legalität" muß ich ALL-eine verantworten - ich alleine trage
auch die Resonanzen meines eventuellen Fehlverhaltens
und kann nur alleine daraus lernen.
Verantwortungs-Trasfer durch Klienten-Unterschriften nimmt
mir im Zweifelsfalle nichts ab. Auch eventuell unbewußtes
Fehlverhalten wird so nicht für mich zum universellen Recht.
Es ist ein Scheinpflaster.

(Natürlich neutralisiert sich eine Diskussion über "Fehlverhalten",
wenn man sieht, daß alles, was auf einen zukommt, auch Fehlverhalten,
der Lehre dient. Diesen alten Hut wollte ich aber net mehr durchsutscheln.)

Wie ist Deine und Eure Meinung dazu? Das fänd´ ich total interessant.

ALLes Liebe, Rena
---
http://reiki.x2.nu


Hagen Appel

unread,
Jun 7, 2000, 3:00:00 AM6/7/00
to
Hallo Anahato,

nur eben eine kleine Anmerkung zu Punkt 1:

>1. Reiki ist eine aus Japan stammende Form des geistigen Heilens. Die
Anwendung
>von Reiki ist seelsorgerisch und spirituell geprägt wobei dem körpereigenen
>Energiefeld des Klienten durch den Reiki-Praktiker universelle
Lebensenergie
>(Rei-Ki) zur Unterstützung der Selbstheilungskräfte zur Verfügung gestellt
wird.


hiermit weißt Du darauf hin, daß Reiki eine Form des Heilens sei. Egal ob da
geistig dabei steht und daß es aus Japan stammt. Im Sinne des HP Gesetzes
ist das zumindest bedenklich. Man sollte im Zusammenhang mit Reiki das Wort
Heilung, Heilen, Heilmethode auch Selbstheilungskräfte vermeiden, ansonsten
bewegt man sich auf sehr dünnem Eis als nicht HP. Leider wird dies immer
schwieriger, wenn in über 100derten von Reiki Büchern von Reiki als
Heilmethode gesprochen wird und in vielen Fällen sogar Bezug genommen wird
auf die Behandlung von spezifischen Krankheiten.

Gruß Hagen

Anahato D. Wallhaeusser

unread,
Jun 7, 2000, 3:00:00 AM6/7/00
to
Hallo Hagen,

>hiermit weißt Du darauf hin, daß Reiki eine Form des Heilens sei. Egal ob
>da geistig dabei steht und daß es aus Japan stammt. Im Sinne des HP >Gesetzes
ist das zumindest bedenklich. Man sollte im Zusammenhang mit >Reiki das Wort
Heilung, Heilen, Heilmethode auch Selbstheilungskräfte >vermeiden, ansonsten
bewegt man sich auf sehr dünnem Eis als nicht HP. >Leider wird dies immer
schwieriger, wenn in über 100derten von Reiki >Büchern von Reiki als Heilmethode
gesprochen wird und in vielen Fällen >sogar Bezug genommen wird auf die
Behandlung von spezifischen >Krankheiten.

Yep, Hagen, weiss ich auch. Aber die Bezeichnung "Maßnahme zur evtl.
Unterstützung der Entspannung" will mir auch nicht so recht zusagen ;-)

Ich hoffe, dass der Rest des Informationsblattes sicherstellt, dass Reiki nicht
mit einer medizinischen Tätigkeit verwechselt wird.

Aloha nui loa, Anahato
--
independent Reiki-Master/Teacher & Urban Shaman, Germany
Anahato's Reiki-Page: http://fly.to/Anahato (bislang nur in deutsch)

Hagen Appel <Hagen...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8hl715$ol$10$1...@news.t-online.com...
Hallo Anahato,

nur eben eine kleine Anmerkung zu Punkt 1:

>1. Reiki ist eine aus Japan stammende Form des geistigen Heilens. Die


Anwendung
>von Reiki ist seelsorgerisch und spirituell geprägt wobei dem körpereigenen
>Energiefeld des Klienten durch den Reiki-Praktiker universelle
Lebensenergie
>(Rei-Ki) zur Unterstützung der Selbstheilungskräfte zur Verfügung gestellt
wird.

Anahato D. Wallhaeusser

unread,
Jun 7, 2000, 3:00:00 AM6/7/00
to
Hallo Cornelia,

danke für die Korrektur. Ich kann mich auch vage erinnern, dass du mir 'mal von
diesen Querelen erzählt hast.

Die Materialien, die ich jetzt aktuelle durchgeforstet hatte, waren einige Hefte
der Zeitschrift "Der Heiler" aus dem Jahre 1996, die ich von Manfred "geerbt"
habe.

Nun ich hoffe, dass die Mitglieder des DGH neben den Streitereien auch noch zu
sinnvoller Arbeit kommen. Vielleicht hat sich die Situation ja mittlerweile auch
wieder beruhigt.

Aloha nui loa, Anahato
--
independent Reiki-Master/Teacher & Urban Shaman, Germany
Anahato's Reiki-Page: http://fly.to/Anahato (bislang nur in deutsch)

Kasimirs <kasi...@aol.com> schrieb in im Newsbeitrag:
20000607012535...@nso-fk.aol.com...
Hallo Anahato,

mit dem DGH bist Du aber nicht mehr auf dem laufenden Stand, es gab dort
leider!!! ( nicht mal dort schaffen sie es in Frieden) sehr viele Quärelien, H.
Wiesendanger hat schon vor über einem Jahr den Vorsitz niedergelegt.

Es folgte eine wahre Briefflut mit Beschuldigungen und Gegenbeschuldigungen,

Anahato D. Wallhaeusser

unread,
Jun 7, 2000, 3:00:00 AM6/7/00
to
Hallo Rena,

>Deswegen habe ich es gelassen, mit der Unterschrift von Klienten-Info´s
>und kam für mich zur folgender Logik:
>
>Meine "Legalität" muß ich ALL-eine verantworten - ich alleine trage
>auch die Resonanzen meines eventuellen Fehlverhaltens
>und kann nur alleine daraus lernen.
>Verantwortungs-Trasfer durch Klienten-Unterschriften nimmt
>mir im Zweifelsfalle nichts ab. Auch eventuell unbewußtes
>Fehlverhalten wird so nicht für mich zum universellen Recht.
>Es ist ein Scheinpflaster.

Das Unterschreibenlassen solcher Klienten-Informationen, hat nichts damit zu
tun, dem Reiki-Empfänger die Verantwortung für mein/Dein/unser Handeln auf's
Auge zu drücken. Die von dir angesprochene Verantwortung lässt sich tatsächlich
auf keine Weise abgeben.

Es geht vielmehr darum im "Ernstfall" nachweisen zu können, dass ich mein
Handeln z.B. nicht als ärztliche Tätigkeit ausgegeben habe. Und die Klienten
bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich die Kenntniss dieser Informationen,
nicht dass *sie* Verantwortung für mein Handeln übernehmen.

Ich bin bislang (mangels Ernstfall) auch gut ohne diesen Zettel ausgekommen. In
der letzten Zeit habe ich mich, was die Gesetzeslage betrifft, ein wenig kundig
gemacht und denke, dass dieses Informationsblatt vor diesem Hintergrund schon
Sinn macht.

In der Rechtswirklichkeit zeigt sich, dass diese "Klienten-Information" kein
"Scheinpflaster" ist. Vor Gericht hast du damit bessere Chancen.

Das heisst selbstverständlich nicht, dass wir beim Reiki ständig das Wort
"Gefängnis" oder "Geldstrafe" in Hinterkopf haben sollen. Im Gegenteil. ;-)

Die Verantwortung für deine körperliche Unversehrtheit gibst du übrigens auch
beim Autofahren nicht an die Gesetze ab. Trotzdem: Wenn du ohne Gurt erwischt
wirst, hast du Pech gehabt und es gibt 'ne Geldstrafe. Da kannst du noch so laut
sagen, dass wäre deine Angelegenheit. ;-) Selbstverständlich hast du trotzdem
die Freiheit (in Kenntniss der Konsequenzen) ohne Gurt zu fahren.

Aloha nui loa, Anahato
--
independent Reiki-Master/Teacher & Urban Shaman, Germany
Anahato's Reiki-Page: http://fly.to/Anahato (bislang nur in deutsch)

Christiane Rena Hammerich <Christiane.R...@gmx.de> schrieb in im
Newsbeitrag: 8hl4up$3b22v$1...@fu-berlin.de...

Hallöle, liebe Cornelia, lieber Anahato und die anderen Lieben,
===> Was meint Ihr dazu?

> mit dem DGH bist Du aber nicht mehr auf dem laufenden Stand, es gab dort


> leider!!! ( nicht mal dort schaffen sie es in Frieden) sehr viele Quärelien,
H.
> Wiesendanger hat schon vor über einem Jahr den Vorsitz niedergelegt.

Ich finde es auch total traurig, was im DGH statt fand. Ich denke, Anahato

Christiane Rena Hammerich

unread,
Jun 7, 2000, 3:00:00 AM6/7/00
to


Hallöle Anahato,

> Es geht vielmehr darum im "Ernstfall" nachweisen zu können, dass ich mein
> Handeln z.B. nicht als ärztliche Tätigkeit ausgegeben habe. Und die Klienten
> bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich die Kenntniss dieser Informationen,

> nicht dass *sie* Verantwortung für mein Handeln übernehmen.

So gesehen, natürlich nicht. :-) Vielleicht sehe ich das noch etwas
verwundener. Wenn man sich mit einer Klientenunterschrift sicherer
fühlt, ist das doch akzeptabel. Wie gesagt, ich würde mich damit
irgendwie unecht fühlen in meinen Überzeugungen und im Umgang
mit den Universalenergien im kosmischen vertretbaren Sinne.

> Ich bin bislang (mangels Ernstfall) auch gut ohne diesen Zettel ausgekommen.

Hm... das glaube ich... Ich denke, Du wirst sie bestimmt auch nicht brauchen.
Du hast ja Deine Menschenkenntnis und Vertrauen.

> In der Rechtswirklichkeit zeigt sich, dass diese "Klienten-Information" kein
> "Scheinpflaster" ist. Vor Gericht hast du damit bessere Chancen.

Siehe auch oben.
Hat schon jemand mittels einer Klientenunterschrift für eine Reiki-Behandlung
einen Fall vor Gericht bestreiten müssen und gewonnen? Ist Dir was bekannt?
Das wäre sicher von allgemeinem Interesse, ebenso welche Person es dann war.

> Die Verantwortung für deine körperliche Unversehrtheit gibst du übrigens auch
> beim Autofahren nicht an die Gesetze ab. Trotzdem: Wenn du ohne Gurt erwischt
> wirst, hast du Pech gehabt und es gibt 'ne Geldstrafe. Da kannst du noch so laut
> sagen, dass wäre deine Angelegenheit. ;-) Selbstverständlich hast du trotzdem
> die Freiheit (in Kenntniss der Konsequenzen) ohne Gurt zu fahren.

Eine Sache, in der ich Dir nur zustimmen kann. - Hm... ich überlege nur diese Zeit,
wo ich hier den Zusammenhang für die Reiki-Behandlung im Sinne der kosmischen
Ordnung finde, was meinst Du jetzt?

Manfred Aubert

unread,
Jun 7, 2000, 3:00:00 AM6/7/00
to
Hei - in Deutschland ist ja sogar das Handauflegen verboten, weil damit auf
direktem Wege Einfluß genommen wird auf den Körper. Das einzige, was Dir
hier (mindestens auf dem Papier) erlaubt ist, ist - über jemandem zu
beten!!!!!


--
Gruß
Greetings
Hilsen

Manfred

====================
Internet: www.aubert.de
eMail: man...@aubert.de


"Anahato D. Wallhaeusser" <Ana...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8hlqkd$l50$18$1...@news.t-online.com...


> Hallo Hagen,
>
> >hiermit weißt Du darauf hin, daß Reiki eine Form des Heilens sei. Egal ob
> >da geistig dabei steht und daß es aus Japan stammt. Im Sinne des HP
>Gesetzes
> ist das zumindest bedenklich. Man sollte im Zusammenhang mit >Reiki das
Wort
> Heilung, Heilen, Heilmethode auch Selbstheilungskräfte >vermeiden,
ansonsten
> bewegt man sich auf sehr dünnem Eis als nicht HP. >Leider wird dies immer
> schwieriger, wenn in über 100derten von Reiki >Büchern von Reiki als
Heilmethode
> gesprochen wird und in vielen Fällen >sogar Bezug genommen wird auf die
> Behandlung von spezifischen >Krankheiten.
>
> Yep, Hagen, weiss ich auch. Aber die Bezeichnung "Maßnahme zur evtl.
> Unterstützung der Entspannung" will mir auch nicht so recht zusagen ;-)
>
> Ich hoffe, dass der Rest des Informationsblattes sicherstellt, dass Reiki
nicht
> mit einer medizinischen Tätigkeit verwechselt wird.
>

> Aloha nui loa, Anahato
> --
> independent Reiki-Master/Teacher & Urban Shaman, Germany
> Anahato's Reiki-Page: http://fly.to/Anahato (bislang nur in deutsch)

> Hagen Appel <Hagen...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 8hl715$ol$10$1...@news.t-online.com...
> Hallo Anahato,
>
> nur eben eine kleine Anmerkung zu Punkt 1:
>

> >1. Reiki ist eine aus Japan stammende Form des geistigen Heilens. Die
> Anwendung
> >von Reiki ist seelsorgerisch und spirituell geprägt wobei dem
körpereigenen
> >Energiefeld des Klienten durch den Reiki-Praktiker universelle
> Lebensenergie
> >(Rei-Ki) zur Unterstützung der Selbstheilungskräfte zur Verfügung
gestellt
> wird.
>
>

Anahato D. Wallhaeusser

unread,
Jun 9, 2000, 3:00:00 AM6/9/00
to
Hallo Manfred,

Manfred Aubert <man...@aubert.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8hm7hm$mo0$11$1...@news.t-online.com...


>Hei - in Deutschland ist ja sogar das Handauflegen verboten, weil damit auf
>direktem Wege Einfluß genommen wird auf den Körper.

Hoover-Reiki? ;-)))

>Das einzige, was Dir hier (mindestens auf dem Papier) erlaubt ist, ist - über
>jemandem zu beten!!!!!

Hmm, die Beschreibung von Reiki als Gebet wäre im Grunde genommen gar nicht
falsch. Beim Fern-Reiki liegt der Vergleich eh' nahe - und passiert bei einer
persönlichen Anwendung wirklich viel anderes?

Anahato D. Wallhaeusser

unread,
Jun 9, 2000, 3:00:00 AM6/9/00
to
Christiane Rena Hammerich <Christiane.R...@gmx.de> schrieb in im
Newsbeitrag: 8hm312$3cvgo$1...@fu-berlin.de...


>Hallöle Anahato,

Hallo Rena,

>> Es geht vielmehr darum im "Ernstfall" nachweisen zu können, dass ich >>mein
>> Handeln z.B. nicht als ärztliche Tätigkeit ausgegeben habe. Und die
>>Klienten
>> bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich die Kenntniss dieser
>>Informationen,
>>
>> nicht dass *sie* Verantwortung für mein Handeln übernehmen.
>
>So gesehen, natürlich nicht. :-) Vielleicht sehe ich das noch etwas
>verwundener. Wenn man sich mit einer Klientenunterschrift sicherer
>fühlt, ist das doch akzeptabel. Wie gesagt, ich würde mich damit
>irgendwie unecht fühlen in meinen Überzeugungen und im Umgang
>mit den Universalenergien im kosmischen vertretbaren Sinne.

Oh, ich fühl' mich nicht sicherer beim Reiki, das ist ein fanz anderes Thema.
Ich denke lediglich, ich habe im angesprochenen "Ernstfall" damit bessere
Karten.

Wir reden hier tatsächlich über zwei verschiedene Welten. Die Welt der
"Rechtswirklichkeit", in der ich im Grunde genommen auch nicht sonderlich
zuhause bin. Aber diese war nunmal das Thema.

Und die Welt der inneren Wahrhaftigkeit, die mir ein wenig vertrauter ist. ;-)

Diese Welten miteinander zu vermischen und nicht zwischen ihnen (zum Zwecke
dieser Diskussion) zu unterscheiden bringt nur Missverständnisse.

Im Grunde pflichten wir uns doch beide bei, oder?

>> Ich bin bislang (mangels Ernstfall) auch gut ohne diesen Zettel
>>ausgekommen.

>Hm... das glaube ich... Ich denke, Du wirst sie bestimmt auch nicht >brauchen.
Du hast ja Deine Menschenkenntnis und Vertrauen.

Na wenn ich sie denn nicht brauchen werde, umso besser ;-)))

>> In der Rechtswirklichkeit zeigt sich, dass diese "Klienten-Information" kein
>> "Scheinpflaster" ist. Vor Gericht hast du damit bessere Chancen.

>Siehe auch oben.

>Hat schon jemand mittels einer Klientenunterschrift für eine Reiki->Behandlung
einen Fall vor Gericht bestreiten müssen und gewonnen? Ist Dir >was bekannt?
>Das wäre sicher von allgemeinem Interesse, ebenso welche Person es >dann war.

Tut mit leid. Ich habe vermutlich in einem der "Heiler-Hefte" von einem solchen
Fall gelesen, und die will ich jetzt nicht nochmal durchackern. Es ging
allerdings ziemlich sicher nicht spezifisch um Reiki. Das ist aber auch eher
nebensächlich. Wesentlich ist, dass einer (oder mehrere) "geistige Heiler"
aufgrund solcher Klienten-Informationen freigesprochen wurde. Namen weiß ich
leider keine mehr. Vielleicht ist jemand anders schlauer bzw. hat ein besseres
Gedächtnis.

>> Die Verantwortung für deine körperliche Unversehrtheit gibst du übrigens
>>auch
>> beim Autofahren nicht an die Gesetze ab. Trotzdem: Wenn du ohne Gurt
>>erwischt
>> wirst, hast du Pech gehabt und es gibt 'ne Geldstrafe. Da kannst du noch >>so
laut
>> sagen, dass wäre deine Angelegenheit. ;-) Selbstverständlich hast du
>>trotzdem
>> die Freiheit (in Kenntniss der Konsequenzen) ohne Gurt zu fahren.

>Eine Sache, in der ich Dir nur zustimmen kann. - Hm... ich überlege nur
>diese Zeit, wo ich hier den Zusammenhang für die Reiki-Behandlung im >Sinne der
kosmischen Ordnung finde, was meinst Du jetzt?

Sprachen wir über Reikibehandlungen oder Rechtssicherheit (siehe oben)?
Setze für "Gurt" - "Klienten-Information" ein, dann bin ich zuversichtlich, dass
der Groschen fällt ;-)))

Mögen wir alle nie ohne Gurt erwischt werden. ;-)

Alles Liebe.

0 new messages