ich weis nicht ob ich hier richtig bin,aber ich versuch`s mal.
Ich habe eine Video-Türsprechanlage bekommen, aber das Bild am
Monitor der Innenstation ist grottenschlecht. Man kann fast
nichts erkennen.
Ein Beauftragter der Herstellerfirma hat sich das Problem
angesehen und ist zu dem Ergebnis gelangt: Die vorhandene
Verkabelung ist wegen der mangelnden Abschirmung ungeeignet und
für den Fehler verantwortlich.
Es liegen dort über eine Distanz von gut 20 m ganz normale
8-adrige Klingelkabel, an die vorher eine Audio Sprechanlage
angeschlossen war die auch einwandfrei funktionierte. Der
Elektriker der die Anlage eingebaut hat, hat vor
Auftragserteilung die Kabel begutachtet und keinerlei Bedenken
geäußert.
Ist das richtig was der Beauftragte des Herstellers meint, oder
kann ein anderer Umstand für den Fehler verantwortlich sein?
Könnte man den Elektriker wegen Beratungsmangel auf Minderung
bzw. Rückabwicklung verklagen?
Vielleicht kann mir jemand hierzu einen Tipp geben.
Gruß Bruno Münch
Dem schließe ich mich an. Da Übertragung mit Composite Video allerdings recht
kostengünstig ist, wirds hier wahrscheinlich auch eingesetzt, in dem Fall is da
Essig mit Klingeldraht.
Zur Erklärung: Composite, oder "Normale" Videoübertragung entspricht der
Verbindng zwischen z.B Digitalkamera mit dem Fernseher, das ist dieser (meist)
gelbe Chinch-Stecker.
>> kann ein anderer Umstand für den Fehler verantwortlich sein?
>
> Es kann tausenderlei Ursachen haben, u.a. auch, daß die Anlage nichts
> taugt oder defekt ist oder daß es irgendwo eine Störquelle in
> Kabelnähe gibt.
>
>> Könnte man den Elektriker wegen Beratungsmangel auf Minderung
>> bzw. Rückabwicklung verklagen?
>
> Hat er die Anlage geliefert und eingebaut? Wenn ja, dann ja, sonst
> nein. Der Elektriker kann schlecht für etwas haften, was nicht von ihm
> stammt.
> In jedem Fall steht vor einer Klage aber erstmal die Aufforderung zur
> Nachbesserung.
>
Hätt ich auch so gesehen, allerdings müßte doch in der Installationsanleitung
beschrieben sein, welche Art Kabel notwendig ist. Hat sich der Elektriker nicht
dran gehalten, liegt der Fall klar.
Wenn du hier die genaue Bezeichnung der Anlage posten willst, kann man das
glaube ich relativ schnell rausfinden.
Nachbesserung würde in dem Fall heissen, ein geeignetes Koaxialkabel parallel
zum Klingeldraht zu verlegen, kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an, wie
aufwendig das wird..
hth
Chris
Herstellerfirma, Typ?
> Ein Beauftragter der Herstellerfirma hat sich das Problem
> angesehen und ist zu dem Ergebnis gelangt: Die vorhandene
> Verkabelung ist wegen der mangelnden Abschirmung ungeeignet und
> für den Fehler verantwortlich.
Aha.
>
> Es liegen dort über eine Distanz von gut 20 m ganz normale
> 8-adrige Klingelkabel,
8adrig im Sinne von "vierpaarig" (also 4 verdrillte Adernpärchen) oder im
Sinne von 8 parallel liegenden Adern?
Da man den - sehr leichten - Drall der ersten Leitung nicht gut erkennen
kann, schreib mal, welche Farben die Adern haben.
Letztere Leitung ist die "YR"-Klingelleitung. Auch für diesen Leitungstyp
gibt es geeignete Videosysteme.
Ich glaube, dass z.B. Gira seine Anlagen explizit für YR-Leitung freigegeben
hat.
> an die vorher eine Audio Sprechanlage
> angeschlossen war die auch einwandfrei funktionierte. Der
> Elektriker der die Anlage eingebaut hat, hat vor
> Auftragserteilung die Kabel begutachtet und keinerlei Bedenken
> geäußert.
Tja.
Dann muss man mal Leitungstyp und Anlagentyp anschauen und prüfen, ob der
Hersteller wirklich die Kombination unterstützt.
Sieht aber wohl nicht danach aus.
> Ist das richtig was der Beauftragte des Herstellers meint, oder
> kann ein anderer Umstand für den Fehler verantwortlich sein?
Im Prinzip ja, beides kann sein.
Auch Störungen durch nahe Starkstromleitungen können Probleme machen.
Ihr habt ja 8 Adern, wovon wohl nur zwei benutzt werden. Schon mal probiert,
alle unbenutzten auf "Masse" zu legen?
> Könnte man den Elektriker wegen Beratungsmangel auf Minderung
> bzw. Rückabwicklung verklagen?
Wenn er die Anlage geliefert und installiert hat, schuldet er auf jeden Fall
eine funktionsfähige Anlage.
Hat er sie nur installiert, dann wird es schwieriger.
> Im letzeren Fall wird die Haftungsfrage kompliziert, und ohne teuren
> Gutachter wird sich kaum feststellen lassen, wer "schuld" ist.
>
1. Fall : Völlig klar, der muß wissen, wie er seine eigenen Anlagen einbaut.
2. Fall : Wenn er ´nen offiziellen Auftrag hatte, und bei der Anlage (egal wer
die gekauft hat) eine Installationsanleitung beiliegt, in der steht, welche
Kabel zu verwenden sind, würd ich auch meinen, daß der Elektriker nachbessern
muß.. Wie´s rechtlich wirklich aussieht, weiß ich natürlich nicht, das ist nur
mein Rechtsempfinden.
Die Frage ist natürlich, ob man den Rechtsweg gehen muß oder ob man sich nicht
mit dem Elektriker verständigen kann.
>> Nachbesserung würde in dem Fall heissen, ein geeignetes Koaxialkabel parallel
>> zum Klingeldraht zu verlegen, kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an, wie
>> aufwendig das wird..
>
> Alternativ andere Geräte oder separate Umsetzer an beiden Enden.
> Könnte deutlich billiger sein, als bauliche Massnahmen...
>
Ja, wie gesagt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.. wenn in der
Verrohrung genug Platz ist, läßt sich meistens ohne großen Aufwand ein
Koax-Kabel nachziehen, wenn nicht, wirds schwieriger. Wenn´s knapp nicht
ausgeht, Klingeldraht raus, Kombikabel rein (Conrad hat da welche, Kombination
aus geschirmter Videoleitung und Klingeldrähten).
Wenn das auch nicht geht, stimmt, dann wirds vermutlich anders billiger.
Da sich aber der OP nicht mehr gemeldet hat, nehme ich an, er hat schon eine
Lösung gefunden.
Chris
Diese Schaltungstechnik würde mich sehr interessieren. Vielleicht
kann ein anderer Elektriker das umsetzen. Die Klingelkabel sind,
wie gesagt, 8-adrig.
"Normale" Videosignale erfordern
> Koaxialkabel.
Koax - Kabel sind es definitiv nicht.
>
>> kann ein anderer Umstand für den Fehler verantwortlich sein?
>
> Es kann tausenderlei Ursachen haben, u.a. auch, daß die Anlage nichts
> taugt oder defekt ist
Ich glaube nicht,dass es an der Anlage liegt. Ich möchte hier
aber nicht das Fabrikat nennen. Es ist jedoch eine relativ
hochwertige und teure Anlage.
> oder daß es irgendwo eine Störquelle in
> Kabelnähe gibt.
Die Kabel verlaufen in einem Leerrohr im Boden. In der Nähe
liegt ein Erdkabel für 220 V Strom. Könnte das eine Störquelle
sein? Im Haus sind die Kabel UP verlegt.
>
>> Könnte man den Elektriker wegen Beratungsmangel auf Minderung
>> bzw. Rückabwicklung verklagen?
>
> Hat er die Anlage geliefert und eingebaut? Wenn ja, dann ja, sonst
> nein.
Er hat die Anlage geliefert und eingebaut. Der Meister selbst und
sein angestellter Elektriker haben vorher, auf meine
Aufforderung, die Kabel auf Tauglichkeit überprüft, aber keine
Einwände oder Bedenken vorgebracht.
> Der Elektriker kann schlecht für etwas haften, was nicht von ihm
> stammt.
Das mag im Allgemeinen richtig sein, aber in diesem Fall hat er
ja vor Auftragserteilung die Kabel geprüft und bedenkenlos die
Anlage eingebaut.
> In jedem Fall steht vor einer Klage aber erstmal die Aufforderung zur
> Nachbesserung.
>
Dazu wurde er bereits mehrfach mit Terminsetzung aufgefordert
ohne Reaktion. Jetzt habe ich nur noch die Wahl zwischen Klage
und "vergessen wir`s"
Gruß Bruno Münch
> Hergen
Der Elektriker hat geliefert und montiert. Jedoch habe ich, nach
Internetrecherche, ihm den Hersteller genannt.
>
> Im letzeren Fall wird die Haftungsfrage kompliziert, und ohne teuren
> Gutachter wird sich kaum feststellen lassen, wer "schuld" ist.
>
>> Nachbesserung würde in dem Fall heissen, ein geeignetes Koaxialkabel parallel
>> zum Klingeldraht zu verlegen, kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an, wie
>> aufwendig das wird..
Wird äußerst aufwändig. Über mehr als 20 m müsste der Boden
aufgegraben werden, Pflastersteine entfernt und wieder verlegt
werden, das frisch verputzte Haus wegen der UP Kabel beschädigt
werden und vieles mehr. Ich schätze das kostet ganz erheblich
mehr als die ganze Sprechanlage.
>
> Alternativ andere Geräte oder separate Umsetzer an beiden Enden.
> Könnte deutlich billiger sein, als bauliche Massnahmen...
Richtig. Aber welche? Die Außenstation muss in Edelstahl, bündig
mit der Verputzoberfläche sein. Die Innenstation muss eine UP
Freissprechstation sein.
Gruß Bruno Münch
>
> Hergen
Unter seriösen Geschäftspartnern ist das in den meisten Fällen
möglich. Aber diesen Elektriker habe ich, wie bereits gesagt,
mehrfach mit Terminsetzung, zur Nachbesserung aufgefordert. Ohne
Reaktion - aber seine Firma lebt noch.:-)
>
>>> Nachbesserung würde in dem Fall heissen, ein geeignetes Koaxialkabel parallel
>>> zum Klingeldraht zu verlegen, kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an, wie
>>> aufwendig das wird..
>> Alternativ andere Geräte oder separate Umsetzer an beiden Enden.
>> Könnte deutlich billiger sein, als bauliche Massnahmen...
>>
>
> Ja, wie gesagt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.. wenn in der
> Verrohrung genug Platz ist, läßt sich meistens ohne großen Aufwand ein
> Koax-Kabel nachziehen, wenn nicht, wirds schwieriger. Wenn´s knapp nicht
> ausgeht, Klingeldraht raus, Kombikabel rein (Conrad hat da welche, Kombination
> aus geschirmter Videoleitung und Klingeldrähten).
>
> Wenn das auch nicht geht, stimmt, dann wirds vermutlich anders billiger.
>
> Da sich aber der OP nicht mehr gemeldet hat, nehme ich an, er hat schon eine
> Lösung gefunden.
Sorry, wenn ich erst heute dazu komme zu antworten. Ich habe
leider noch keine Lösung gefunden und erhoffe mir diese als
"ultima ratio", von meinem Anwalt.
>
> Chris
Keine Ahnung.
> Da man den - sehr leichten - Drall der ersten Leitung nicht gut erkennen
> kann, schreib mal, welche Farben die Adern haben.
Man kommt als Laie an die Kabel nicht heran, ohne irgend ein
Modul ausbauen zu müssen, was ich in diesem Stadium vermeiden
will. Deshalb kann ich auch nicht sagen welche Farben es hat. Ich
kann nur sagen dass das Kabel vor mindestens 15 Jahren verlegt
wurde.
> Letztere Leitung ist die "YR"-Klingelleitung. Auch für diesen Leitungstyp
> gibt es geeignete Videosysteme.
> Ich glaube, dass z.B. Gira seine Anlagen explizit für YR-Leitung freigegeben
> hat.
In der Montageanleitung habe ich folgendes unter
"Sicherheitshinweise" gefunden:
1. Getrennte Führung von Starkstrom und Schwachstromleitungen.
2. Mindestabstand von mindestens 10 cm bei gemeinsamer
Leitungsführung"
3 Einsatz von Trennstegen zwischen Stark - und
Schwachstromleitungen in gemeinsam genutzten Kabelkanälen.
4 Verwendung handelsüblicher Fernmeldeleitungen, z.B. J-Y (St) Y
mit 0,8 mm Querschnitt.
5 Vorhandene Leitungen (Modernisierung) mit abweichendem
Querschnitt können unter Beachtung des Schleifenwiderstandes
verwendet werden.
>
>> an die vorher eine Audio Sprechanlage
>> angeschlossen war die auch einwandfrei funktionierte. Der
>> Elektriker der die Anlage eingebaut hat, hat vor
>> Auftragserteilung die Kabel begutachtet und keinerlei Bedenken
>> geäußert.
>
> Tja.
> Dann muss man mal Leitungstyp und Anlagentyp anschauen und prüfen, ob der
> Hersteller wirklich die Kombination unterstützt.
> Sieht aber wohl nicht danach aus.
>
>> Ist das richtig was der Beauftragte des Herstellers meint, oder
>> kann ein anderer Umstand für den Fehler verantwortlich sein?
>
> Im Prinzip ja, beides kann sein.
> Auch Störungen durch nahe Starkstromleitungen können Probleme machen.
> Ihr habt ja 8 Adern, wovon wohl nur zwei benutzt werden. Schon mal probiert,
> alle unbenutzten auf "Masse" zu legen?
In der Nähe verläuft ein 220 V Strom - Erdkabel. Ich selbst bin
kein Fachmann, weis aber, dass der Elektriker damals explizit ein
- adriges Kabel verlangt hat, was offenbar nicht stimmt. In der
Montageanleitung habe ich gefunden, dass die Anlage sowohl im
6-Draht-Betrieb als auch im 5-Draht-Betrieb verwendet werden
kann. Dass der Elektriker die Kabel auf "Masse" geprüft hat,
glaube ich nicht.
>
>> Könnte man den Elektriker wegen Beratungsmangel auf Minderung
>> bzw. Rückabwicklung verklagen?
>
> Wenn er die Anlage geliefert und installiert hat, schuldet er auf jeden Fall
> eine funktionsfähige Anlage.
Genau so sehe ich das auch.
> Hat er sie nur installiert, dann wird es schwieriger.
>
>
Gruß Bruno Münch
> Hergen Lehmann schrieb:
>> Bruno Muench <muen...@t-online.de> wrote:
>>
>>> Ist das richtig was der Beauftragte des Herstellers meint, oder
>>
>> Denkbar. Hängt davon ab, wie die Videoanlage aufgebaut ist. Man *KANN*
>> Videosignale über Klingeldraht übertragen, das erfordert aber eine
>> spezielle Schaltungstechnik.
Videosignale über Klingeldraht übertragen macht Siedle schon seit mehr als
15 Jahren. Wenn das nicht funktionieren würde währen die schon lange
Pleite.
Wichtig ist, das ein Adernpärchen und nicht nur irgendwelche Adern benutzt
werden. Dann heben Störungen auf dem Kabel sich auf.
Stichwort "Differenztielle Übertragung". Nur wegen dieser Technik geht Video
über "Klingeldraht".
Wenn das nichts hilft benutzt man einen Videobalun. Damit geht bis zu 250m
über ein verdrilltes Adernpaar. Gibts nur nicht bei Conrad, Reichelt oder
bei Ebay, sondern bei Firmen die sich mit solchen Problematiken auskennen.
Und die Teile sind nicht billig sondern nur preiswert haben.
>
> Diese Schaltungstechnik würde mich sehr interessieren. Vielleicht
> kann ein anderer Elektriker das umsetzen. Die Klingelkabel sind,
> wie gesagt, 8-adrig.
Dann dürfte das ein stinknormales I-Y(ST)Y 4x2x0.6 oder 0.8 sein. Spielt
aber bei der von Dir genannten Entfernung keine Rolle. Da reicht sogar noch
0.4er.
>
> "Normale" Videosignale erfordern
>> Koaxialkabel.
Nicht wirklich.
>
> Koax - Kabel sind es definitiv nicht.
Auch klar. Wer legt sich schon teueres 75 Ohm Videokabel zu einer
Türsprechstelle.
Heutzutage werden sogar UVV Kameras in Sicherheitsrelevanten Zonen Banken /
Juweliere etc. nur über verdrillte Zweidrahtleitungen angeschlossen werden.
Das spart fast 2,- Euro pro verlegtem Meter Kabel.
>>
>>> kann ein anderer Umstand für den Fehler verantwortlich sein?
>>
>> Es kann tausenderlei Ursachen haben, u.a. auch, daß die Anlage nichts
>> taugt oder defekt ist
Was höchstwahrscheinlich der Fall ist. Die 500,- bis 1000,- Euro für was
vernünftiges, je nachdem was die Anlage können soll/muss, sind meistens
nicht mehr drin.
>
> Ich glaube nicht,dass es an der Anlage liegt. Ich möchte hier
> aber nicht das Fabrikat nennen. Es ist jedoch eine relativ
> hochwertige und teure Anlage.
Dann nenn doch mal das Fabrikat, es wird Dir schon keiner den Kopf
abreissen. Hochwertig sind z.B. Anlagen von Siedle.
Alles andere würde ich garnicht erst anfassen resp. verbauen.
>
>> oder daß es irgendwo eine Störquelle in
>> Kabelnähe gibt.
>
> Die Kabel verlaufen in einem Leerrohr im Boden. In der Nähe
> liegt ein Erdkabel für 220 V Strom. Könnte das eine Störquelle
> sein? Im Haus sind die Kabel UP verlegt.
Was heisst in der Nähe? 5cm, 10cm, ein halber Meter. Dabei kommt es nicht
drauf an wie lang der Abschnitt ist auf dem die Kabel dicht zusammenliegen
sondern nur ob. Es gibt Hobbyheimwerker die legen die Kabel zusammen in
einen Mauerschlitz und wundern sich dann.
>>
>>> Könnte man den Elektriker wegen Beratungsmangel auf Minderung
>>> bzw. Rückabwicklung verklagen?
Nee, warum? Du hast die Anlage im Internet ausgesucht. Er hat Sie nach
Deinen Wünschen beschafft und eingebaut. Wo ist da ein Beratungsmangel?
Davor hat er sich höchstwahrscheinlich die beiden Enden des Kabels
angesehen, festgestellt das das Kabel den benötigten Querschnitt aufweist,
und die Anlage somit an dem von Dir gestelltem Kabel funktionieren muss.
Was soll er sonst noch tun? Wenn er das Kabel nicht selbst verlegt hat, weiß
er nicht, ob das unterwegs noch um ein Niederspannungkabel (230/400 Volt)
gewickelt worden ist, oder in der Wand direkt neben einem solchen liegt.
Das kann dann nämlich zu solchen Störungen führen.
>>
>> Hat er die Anlage geliefert und eingebaut? Wenn ja, dann ja, sonst
>> nein.
>
> Er hat die Anlage geliefert und eingebaut. Der Meister selbst und
> sein angestellter Elektriker haben vorher, auf meine
> Aufforderung, die Kabel auf Tauglichkeit überprüft, aber keine
> Einwände oder Bedenken vorgebracht.
Er hat Sie geliefert und eingebaut. Aber nach Vorgabe Deiner
Internetrecherche. Auf sowas hätten wir uns garnicht erst eingelassen.
Dadurch das er das Kabel einer Sichtprüfung in den Bereichen die zugänglich
waren unterzogen hat, hat er seiner Sorgfaltspflicht genüge getan.
Installationskabel reicht bei der von Dir angegebenen Länge von ca. 20m.
Hier bei mir funktioniert das mit einer Anlage von Siedle über fast 60m.
>
>> Der Elektriker kann schlecht für etwas haften, was nicht von ihm
>> stammt.
>
> Das mag im Allgemeinen richtig sein, aber in diesem Fall hat er
> ja vor Auftragserteilung die Kabel geprüft und bedenkenlos die
> Anlage eingebaut.
Naja. Das Kabel hat er nicht geprüft, dann hätte er es wohl freilegen
müssen.
Man kann ihm allerhöchstens Dummheit unterstellen, das er den Auftrag so
angenommen hat. Wenn wir sowas machen und hören das wir 15 Jahre alte
Leitungen verwenden sollen, wird der Auftrag abgelehnt.
Das gibt, wie Du siehst, nur Stress und zwar für beide Seiten. Außerdem
gehören für solche Art von Aussenanlagen Leerrohre gelegt. Und zwar von
Endstelle zu Endstelle.
Die zwanzig Meter Leitung wären dann nämlich Ruckzuck ohne grossen Aufwand
ausgetauscht und hätten dann wohl unter 20,- Euro Materialkosten
verursacht. Aber es wird immer an der falschen Stelle gespart.
>
>> In jedem Fall steht vor einer Klage aber erstmal die Aufforderung zur
>> Nachbesserung.
>>
> Dazu wurde er bereits mehrfach mit Terminsetzung aufgefordert
> ohne Reaktion. Jetzt habe ich nur noch die Wahl zwischen Klage
> und "vergessen wir`s"
Nicht klagen, sondern noch einmal durch den Rechtsanwalt einen Termin setzen
lassen. Am Besten ist, wenn der Anwalt an dem Termin Vorort ist.
Um zu Beweisen wer von euch recht hat wirst Du wohl um einen Gutachter nicht
herrumkommen. Und der kostet erstmal richtig Geld.
Solange er die Anlage nach Herstellerangaben angeschlossen und verdrahtet
hat, ist ihm kein Fehler nachzuweisen.
Das Kabel konnte er ja nicht begutachten (ausser beide Enden) und weiß damit
nicht ob das auf der gesamten Länge Ordnungsgemäß verlegt worden ist.
>
> Gruß Bruno Münch
>> Hergen
Gruß Andreas
Kann ich als Laie das feststellen?
> nicht mehr drin.
>
>> Ich glaube nicht,dass es an der Anlage liegt. Ich möchte hier
>> aber nicht das Fabrikat nennen. Es ist jedoch eine relativ
>> hochwertige und teure Anlage.
Die Anlage hat rund 1800,00 € gekostet.
>
> Dann nenn doch mal das Fabrikat, es wird Dir schon keiner den Kopf
> abreissen. Hochwertig sind z.B. Anlagen von Siedle.
Es handelt sich um eine TCS-Anlage. Die Firma wurde angeblich von
zwei ehemaligen Siedle Ingenieure gegründet und soll qualitativ
auf dem Niveau von Siedle liegen - nur billiger.
>
> Alles andere würde ich garnicht erst anfassen resp. verbauen.
Nun, Siedle hat einen Namen und einen Preis der nicht immer
nachvollziehbar ist. Ob jedoch deren Preis- Leistungs- Verhältnis
stimmt, stelle ich in Frage.
>>> oder daß es irgendwo eine Störquelle in
>>> Kabelnähe gibt.
>> Die Kabel verlaufen in einem Leerrohr im Boden. In der Nähe
>> liegt ein Erdkabel für 220 V Strom. Könnte das eine Störquelle
>> sein? Im Haus sind die Kabel UP verlegt.
>
> Was heisst in der Nähe?
ca. 20 cm an anderen Stellen vielleicht 2 m.
> 5cm, 10cm, ein halber Meter. Dabei kommt es nicht
> drauf an wie lang der Abschnitt ist auf dem die Kabel dicht zusammenliegen
> sondern nur ob. Es gibt Hobbyheimwerker die legen die Kabel zusammen in
> einen Mauerschlitz und wundern sich dann.
>
>>>> Könnte man den Elektriker wegen Beratungsmangel auf Minderung
>>>> bzw. Rückabwicklung verklagen?
>
> Nee, warum? Du hast die Anlage im Internet ausgesucht.
Irrtum. Ich habe dem Elektriker nur gesagt wer eine solche Anlage
herstellt und habe ihm die Internetadresse gegeben. Bestellt hat
er sie über einen Großhandel, weil dieser Hersteller nicht direkt
an den Elektriker, bzw. Endkunden liefert.
> Er hat Sie nach
> Deinen Wünschen beschafft und eingebaut.
Das hätte er auch mit jeder anderen Anlage tun müssen ob Siedle
oder Hinzkunz. Nur war er nicht in der Lage mir eine Anlage
anzubieten, die meinen Wünschen entsprach und meine Wünsche
waren ausschließlich optischer Natur nicht technischer. Für die
Technik hatte ich eben einen "Fachmann" angeheuert.
> Wo ist da ein Beratungsmangel?
Du hast ihn bereits erwähnt. Er hätte nach Kenntnis der
Kabelbeschaffenheit einfach absagen müssen, oder mir die
notwendigen Maßnahmen aufzeigen müssen. Aber er hat wohl eher den
schnellen Umsatz gesehen.
>
> Davor hat er sich höchstwahrscheinlich die beiden Enden des Kabels
> angesehen, festgestellt das das Kabel den benötigten Querschnitt aufweist,
> und die Anlage somit an dem von Dir gestelltem Kabel funktionieren muss.
Das reicht aber nicht, wie man sieht.
>
> Was soll er sonst noch tun?
Das muss er wissen nicht ich. Ich möchte eine Anlage die den
allgemein üblichen Anforderungen an eine solche entspricht. Nicht
mehr und nicht weniger.
> Wenn er das Kabel nicht selbst verlegt hat, weiß
> er nicht, ob das unterwegs noch um ein Niederspannungkabel (230/400 Volt)
> gewickelt worden ist, oder in der Wand direkt neben einem solchen liegt.
> Das kann dann nämlich zu solchen Störungen führen.
Das wäre auszuschließen gewesen, wenn er auf der Neuverlegung
bestanden hätte.
>
>>> Hat er die Anlage geliefert und eingebaut? Wenn ja, dann ja, sonst
>>> nein.
>> Er hat die Anlage geliefert und eingebaut. Der Meister selbst und
>> sein angestellter Elektriker haben vorher, auf meine
>> Aufforderung, die Kabel auf Tauglichkeit überprüft, aber keine
>> Einwände oder Bedenken vorgebracht.
>
> Er hat Sie geliefert und eingebaut. Aber nach Vorgabe Deiner
> Internetrecherche.
Völlig falsch. Ich bin kein Techniker, also kann ich einem
Elektriker nicht sagen wie er die Anlage einzubauen hat. Optik
hat nicht das Geringste mit Technik zu tun. Richtig?
> Auf sowas hätten wir uns garnicht erst eingelassen.
Das ist eine klare Position, mit der jeder etwas anfangen kann.
Nur schade, dass er nicht so konsequent gewesen ist.
>
> Dadurch das er das Kabel einer Sichtprüfung in den Bereichen die zugänglich
> waren unterzogen hat, hat er seiner Sorgfaltspflicht genüge getan.
Ob das auch ein Richter so sieht bezweifle ich sehr, werde ich
aber wahrscheinlich noch erfahren. Aber - vor Gericht und auf
hoher See...............
>
> Installationskabel reicht bei der von Dir angegebenen Länge von ca. 20m.
> Hier bei mir funktioniert das mit einer Anlage von Siedle über fast 60m.
>
>>> Der Elektriker kann schlecht für etwas haften, was nicht von ihm
>>> stammt.
>> Das mag im Allgemeinen richtig sein, aber in diesem Fall hat er
>> ja vor Auftragserteilung die Kabel geprüft und bedenkenlos die
>> Anlage eingebaut.
>
> Naja. Das Kabel hat er nicht geprüft, dann hätte er es wohl freilegen
> müssen.
Wenn er mir das vorher so gesagt hätte, hätte ich mir reiflich
überlegt, ob ich nicht doch wieder eine Audio Sprechanlage
installieren lassen.
>
> Man kann ihm allerhöchstens Dummheit unterstellen,
...aber das in höchstem Maß
> das er den Auftrag so
> angenommen hat. Wenn wir sowas machen und hören das wir 15 Jahre alte
> Leitungen verwenden sollen, wird der Auftrag abgelehnt.
>
> Das gibt, wie Du siehst, nur Stress und zwar für beide Seiten. Außerdem
> gehören für solche Art von Aussenanlagen Leerrohre gelegt.
Ein Leerrohr liegt nur für den Klingeldraht.
> Und zwar von
> Endstelle zu Endstelle.
>
> Die zwanzig Meter Leitung wären dann nämlich Ruckzuck ohne grossen Aufwand
> ausgetauscht und hätten dann wohl unter 20,- Euro Materialkosten
> verursacht. Aber es wird immer an der falschen Stelle gespart.
Sag das mal dem sogenannten Elektriker. Dem Laie muss aber erst
einmal gesagt werden, an welchen Stellen er n i c h t sparen
darf. Und das ist die Aufgabe eines Fachbetriebes.
>
>>> In jedem Fall steht vor einer Klage aber erstmal die Aufforderung zur
>>> Nachbesserung.
Das ist mit Terminsetzung schon erfolgt. Ergebnislos. Der spielt
z.Z den toten Mann.
>>>
>> Dazu wurde er bereits mehrfach mit Terminsetzung aufgefordert
>> ohne Reaktion. Jetzt habe ich nur noch die Wahl zwischen Klage
>> und "vergessen wir`s"
>
> Nicht klagen, sondern noch einmal durch den Rechtsanwalt einen Termin setzen
> lassen. Am Besten ist, wenn der Anwalt an dem Termin Vorort ist.
Das habe ich vor, scheue aber auch keine Klage in dieser Sache.
>
> Um zu Beweisen wer von euch recht hat wirst Du wohl um einen Gutachter nicht
> herrumkommen. Und der kostet erstmal richtig Geld.
Auch das ist mir klar.
>
> Solange er die Anlage nach Herstellerangaben angeschlossen und verdrahtet
> hat, ist ihm kein Fehler nachzuweisen.
>
Das muss ggf. der Gutachter feststellen.
> Das Kabel konnte er ja nicht begutachten
...er hat es aber versäumt mich darauf hinzuweisen.
> (ausser beide Enden) und weiß damit
> nicht ob das auf der gesamten Länge Ordnungsgemäß verlegt worden ist.
Dann hätte er einfach sagen müssen: "Mit dem Kabel nicht" und
basta. das das aber nicht so gelaufen ist, bin ich immer noch der
Auffassung hier liegt ein eklatanten Beratungsfehler vor.
Ansonsten bedanke ich mich für Deine ausführliche und hilfreiche
Stellungnahme zu meinem Problem.
Gruß Bruno Münch
> Andreas Krause schrieb:
>> Bruno Muench wrote:
Ich schneid mal ein paar Sachen raus. Sonst wird das hier zu lang.
>>
Snipp
>> Wichtig ist, das ein Adernpärchen und nicht nur irgendwelche Adern
>> benutzt werden. Dann heben Störungen auf dem Kabel sich auf.
>
> Kann ich als Laie das feststellen?
>
In dem Du dir das Kabel anschaust. Der Standard ist blau gelb grün braun
schwarz. Jeweils mit einer weißen Ader verdrillt. Wobei verdrillt hier 6 -
8 Schläge pro laufenden Meter heißt.
Snipp
>
> Die Anlage hat rund 1800,00 € gekostet.
erscheint mir recht Teuer.
>
> Es handelt sich um eine TCS-Anlage. Die Firma wurde angeblich von
> zwei ehemaligen Siedle Ingenieure gegründet und soll qualitativ
> auf dem Niveau von Siedle liegen - nur billiger.
Billiger? Bei 1800,- Euro? Bei Siedle kostet uns die Videosprechstelle, also
Kamera und Monitor in SW komplett ca. 600 Euro. Als Farbversion ca. 800.
Und wenn die nur noch in vorgefertigte / vorhandene Einbauöffnungen
eingebaut und vorhandene Kabel aufgelegt werden muss, wären das in unser
Firma rund 800-1000 Euro plus An- und Abfahrtkosten.
Ein Tausender für den Einbau kommt mir ein bisschen überzogen vor. Aber gut.
Die Preise für Handwerker schwanken je nach Bundesland.
TCS sagt mir momentan garnichts (ich werde mich mal Schlau machen), und ich
bin in dem Bereich seit über 20 Jahren Tätig. Wir verbauen hier nur Siedle
und EffEff resp. Chub. Aber das ist absoluter Profikram.
Kannst Du mir mal die genaue Typenbezeichnung per E-Mail übermitteln?
>>
>> Alles andere würde ich garnicht erst anfassen resp. verbauen.
>
> Nun, Siedle hat einen Namen und einen Preis der nicht immer
> nachvollziehbar ist. Ob jedoch deren Preis- Leistungs- Verhältnis
> stimmt, stelle ich in Frage.
Das Preis-Leistungsverhältniss stimmt schon. Siedle kann selbst für fast 20
Jahre alte Anlagen noch Ersatzteile liefern. Auf so was wird hier Wert
gelegt.
>
Snipp
>>
>> Was heisst in der Nähe?
>
> ca. 20 cm an anderen Stellen vielleicht 2 m.
>
Da könnte schon der Wurm liegen. Wenn dann kein zusammengehöriges Paar
verwendet wird, kann es schnell eng werden. Sollte der Elektriker natürlich
einfach nur zwei Adern rausgegriffen haben, ohne wirklich nach zu schauen
ist das sein Fehler gewesen und muss das beseitigen.
Und ja: Das könnte ohneweiteres der Fall sein. Ich nehme meine Kollegen da
nicht in Schutz. Ist mir auch schon passiert, da helfen weder Meister- noch
Technikerbriefe, sondern nur Kontrolle der eigenen Arbeit.
Bei solchen Sachen wird dann nicht diskutiert, sondern ein Adernpaar gesucht
und neu aufgeklemmt, geprüft und der Kunde gefragt ob es jetzt seinen
Vorstellungen entspricht.
>> 5cm, 10cm, ein halber Meter. Dabei kommt es nicht
>> drauf an wie lang der Abschnitt ist auf dem die Kabel dicht
>> zusammenliegen sondern nur ob. Es gibt Hobbyheimwerker die legen die
>> Kabel zusammen in einen Mauerschlitz und wundern sich dann.
>>
>>>>> Könnte man den Elektriker wegen Beratungsmangel auf Minderung
>>>>> bzw. Rückabwicklung verklagen?
>>
>> Nee, warum? Du hast die Anlage im Internet ausgesucht.
>
> Irrtum. Ich habe dem Elektriker nur gesagt wer eine solche Anlage
> herstellt und habe ihm die Internetadresse gegeben. Bestellt hat
> er sie über einen Großhandel, weil dieser Hersteller nicht direkt
> an den Elektriker, bzw. Endkunden liefert.
Genau da liegt das rechtliche Problem. Du hast ihm eine Vorgabe gemacht. Der
Elektriker war, was die Besorgung der Anlage angeht, nur Dein
Erfüllungsgehilfe (so heißt das im allerbesten Amtsdeutsch).
>> Er hat Sie nach
>> Deinen Wünschen beschafft und eingebaut.
>
> Das hätte er auch mit jeder anderen Anlage tun müssen ob Siedle
> oder Hinzkunz. Nur war er nicht in der Lage mir eine Anlage
> anzubieten, die meinen Wünschen entsprach und meine Wünsche
> waren ausschließlich optischer Natur nicht technischer. Für die
> Technik hatte ich eben einen "Fachmann" angeheuert.
Also hast Du ihm doch eine eindeutige Beschaffungsorder erteilt und das ist
ist ein eindeutiger Fakt, unabhängig davon ob er Dir nun keine Anlage nach
Deinen Wünschen anbieten konnte oder Dich nicht Beraten konnte / wollte.
Wenn Du nur gesagt hättest: "Bauen Sie mir eine Videosprechanlage ein" wäre
das ganze eindeutig. Dann hat er den schwarzen Peter.
Was hättest Du gemacht wenn er Dir gesagt hätte: "Die Anlage sieht zwar gut
aus, ist aber technisch Mist. Nehmen Sie diese hier, die sieht zwar
Schei$&%§e aus, erfüllt aber alle ihre Ansprüche".
Er hat nur den Fehler begangen Dich zufriedenstellen zu wollen und nicht an
die Konsequenzen gedacht.
Das ist aber nicht Dein Fehler, sondern der allgemeinen "Geiz ist Geil"
Mentalität zu zuschreiben.
Auch er will nur überleben und ist damit auf jeden Kunden angewiesen,
solange er nicht eine bestimmte Firmengröße erreicht hat und auch
mal "Nein" sagen kann.
>
>> Wo ist da ein Beratungsmangel?
>
> Du hast ihn bereits erwähnt. Er hätte nach Kenntnis der
> Kabelbeschaffenheit einfach absagen müssen, oder mir die
> notwendigen Maßnahmen aufzeigen müssen. Aber er hat wohl eher den
> schnellen Umsatz gesehen.
Das ist ein Streitpunkt. Wenn das Kabel an den beiden, ihm zugänglichen
Enden vernünftig ausgesehen hat, ist ihm kein Vorwurf zu machen. Aber Du
hast mit dem Umsatzmachen wahrscheinlich recht.
>>
>> Davor hat er sich höchstwahrscheinlich die beiden Enden des Kabels
>> angesehen, festgestellt das das Kabel den benötigten Querschnitt
>> aufweist, und die Anlage somit an dem von Dir gestelltem Kabel
>> funktionieren muss.
>
> Das reicht aber nicht, wie man sieht.
Dann könnte er oder Du versuchen den Hersteller in Regress zu nehmen. Wenn
die Voraussetzungen des Herstellers, welche ja wohl der Anlage als
Installationsanweisung oder wie auch immer beiliegen, erfüllt sind und es
trotzdem nicht oder nicht richtig funktioniert greift wohl das
Produkthaftungsgesetz. Aber das müssen Anwälte rausfinden. Dazu bin ich
nicht kompetent genug.
>
>>
>> Was soll er sonst noch tun?
>
> Das muss er wissen nicht ich. Ich möchte eine Anlage die den
> allgemein üblichen Anforderungen an eine solche entspricht. Nicht
> mehr und nicht weniger.
>
>> Wenn er das Kabel nicht selbst verlegt hat, weiß
>> er nicht, ob das unterwegs noch um ein Niederspannungkabel (230/400 Volt)
>> gewickelt worden ist, oder in der Wand direkt neben einem solchen liegt.
>> Das kann dann nämlich zu solchen Störungen führen.
>
> Das wäre auszuschließen gewesen, wenn er auf der Neuverlegung
> bestanden hätte.
Hättest Du das bezahlen wollen?
>>
>>>> Hat er die Anlage geliefert und eingebaut? Wenn ja, dann ja, sonst
>>>> nein.
>>> Er hat die Anlage geliefert und eingebaut. Der Meister selbst und
>>> sein angestellter Elektriker haben vorher, auf meine
>>> Aufforderung, die Kabel auf Tauglichkeit überprüft, aber keine
>>> Einwände oder Bedenken vorgebracht.
>>
>> Er hat Sie geliefert und eingebaut. Aber nach Vorgabe Deiner
>> Internetrecherche.
>
> Völlig falsch. Ich bin kein Techniker, also kann ich einem
> Elektriker nicht sagen wie er die Anlage einzubauen hat. Optik
> hat nicht das Geringste mit Technik zu tun. Richtig?
>
>> Auf sowas hätten wir uns garnicht erst eingelassen.
>
> Das ist eine klare Position, mit der jeder etwas anfangen kann.
> Nur schade, dass er nicht so konsequent gewesen ist.
>
>>
>> Dadurch das er das Kabel einer Sichtprüfung in den Bereichen die
>> zugänglich waren unterzogen hat, hat er seiner Sorgfaltspflicht genüge
>> getan.
>
> Ob das auch ein Richter so sieht bezweifle ich sehr, werde ich
> aber wahrscheinlich noch erfahren. Aber - vor Gericht und auf
> hoher See...............
Genau das war der Punkt, bei solchen Sachen kommt es wohl immer drauf an was
man für einen Anwalt hat und wie gut oder schlecht der argumentieren kann.
>
>>
>> Installationskabel reicht bei der von Dir angegebenen Länge von ca. 20m.
>> Hier bei mir funktioniert das mit einer Anlage von Siedle über fast 60m.
>>
>>>> Der Elektriker kann schlecht für etwas haften, was nicht von ihm
>>>> stammt.
>>> Das mag im Allgemeinen richtig sein, aber in diesem Fall hat er
>>> ja vor Auftragserteilung die Kabel geprüft und bedenkenlos die
>>> Anlage eingebaut.
>>
>> Naja. Das Kabel hat er nicht geprüft, dann hätte er es wohl freilegen
>> müssen.
>
> Wenn er mir das vorher so gesagt hätte, hätte ich mir reiflich
> überlegt, ob ich nicht doch wieder eine Audio Sprechanlage
> installieren lassen.
Wir hätten das anders gemacht. Einfach mal probeweise eine Anlage, ohne sie
einzubauen, drangehängt und geschaut ob es geht. Aber wenn er nur eine
kleine "Klitsche" ist hat er wahrscheinlich keine auf Lager liegen gehabt.
Wobei es da sogar völlig egal gewesen wäre was für eine. Es wäre ja nur
darum gegangen die Videoübertragung auf ordnungsgemäßes funktionieren zu
prüfen. Das wäre ein Aufwand von 10-15 Minuten gewesen und den würde wohl
jeder Kunde gerne bezahlen wenn er dafür eine Anlage bekommt die
funktioniert.
>>
>> Man kann ihm allerhöchstens Dummheit unterstellen,
>
> ...aber das in höchstem Maß
Das ist wohl war. Ich wollte es nur nicht so hart ausdrücken.
>
>> das er den Auftrag so
>> angenommen hat. Wenn wir sowas machen und hören das wir 15 Jahre alte
>> Leitungen verwenden sollen, wird der Auftrag abgelehnt.
>>
>> Das gibt, wie Du siehst, nur Stress und zwar für beide Seiten. Außerdem
>> gehören für solche Art von Aussenanlagen Leerrohre gelegt.
>
> Ein Leerrohr liegt nur für den Klingeldraht.
>
>> Und zwar von
>> Endstelle zu Endstelle.
>>
>> Die zwanzig Meter Leitung wären dann nämlich Ruckzuck ohne grossen
>> Aufwand ausgetauscht und hätten dann wohl unter 20,- Euro Materialkosten
>> verursacht. Aber es wird immer an der falschen Stelle gespart.
>
> Sag das mal dem sogenannten Elektriker. Dem Laie muss aber erst
> einmal gesagt werden, an welchen Stellen er n i c h t sparen
> darf. Und das ist die Aufgabe eines Fachbetriebes.
Ja, Du hast völlig recht. Aber kaum jemand will so was bezahlen und das ist
die andere Seite der Medaille.
>
>>
>>>> In jedem Fall steht vor einer Klage aber erstmal die Aufforderung zur
>>>> Nachbesserung.
>
> Das ist mit Terminsetzung schon erfolgt. Ergebnislos. Der spielt
> z.Z den toten Mann.
>
Das ist nun etwas, was ich bei dem Kollegen garnicht verstehe. Anstatt sich
friedlich zu einigen einfach Totstellen ist wirklich nicht die feine Art.
>>>>
>>> Dazu wurde er bereits mehrfach mit Terminsetzung aufgefordert
>>> ohne Reaktion. Jetzt habe ich nur noch die Wahl zwischen Klage
>>> und "vergessen wir`s"
>>
>> Nicht klagen, sondern noch einmal durch den Rechtsanwalt einen Termin
>> setzen lassen. Am Besten ist, wenn der Anwalt an dem Termin Vorort ist.
>
> Das habe ich vor, scheue aber auch keine Klage in dieser Sache.
>>
>> Um zu Beweisen wer von euch recht hat wirst Du wohl um einen Gutachter
>> nicht herrumkommen. Und der kostet erstmal richtig Geld.
>
> Auch das ist mir klar.
>>
>> Solange er die Anlage nach Herstellerangaben angeschlossen und verdrahtet
>> hat, ist ihm kein Fehler nachzuweisen.
>>
> Das muss ggf. der Gutachter feststellen.
>
>> Das Kabel konnte er ja nicht begutachten
>
> ...er hat es aber versäumt mich darauf hinzuweisen.
>
>> (ausser beide Enden) und weiß damit
>> nicht ob das auf der gesamten Länge Ordnungsgemäß verlegt worden ist.
>
> Dann hätte er einfach sagen müssen: "Mit dem Kabel nicht" und
> basta. das das aber nicht so gelaufen ist, bin ich immer noch der
> Auffassung hier liegt ein eklatanten Beratungsfehler vor.
Du hattest es oben schon erwähnt. Hier ging es wohl erstmal um Umsatz. Aber
das als Beratungsfehler auszulegen....? OK. Das muss ein Anwalt / Richter
entscheiden.
Wir machen das immer so, das ein Kollege den Auftrag von vorne bis hinten
abarbeitet und somit für das Projekt verantwortlich ist. Im Vorgespräch mit
dem Kunden werden alle Punkte schriftlich festgehalten. Unser Monteur und
der Kunde unterschreiben diese Aufnahme der örtlichen Gegebenheiten und
Wünsche des Kunden bzw. eventuelle Vorbehalte des Monteurs. Dann gibt es
bei Streitigkeiten keine Probleme
> Ansonsten bedanke ich mich für Deine ausführliche und hilfreiche
> Stellungnahme zu meinem Problem.
Bitte gern geschehen. Ärgere Dich nicht zu doll. Ist schließlich Wochenende.
> Gruß Bruno Münch
Gruß Andreas
> Snipp
>
>> Die Anlage hat rund 1800,00 € gekostet.
>
> erscheint mir recht Teuer.
Darin sind ca. 200 € Montagekosten enthalten.
>
>> Es handelt sich um eine TCS-Anlage. Die Firma wurde angeblich von
>> zwei ehemaligen Siedle Ingenieure gegründet und soll qualitativ
>> auf dem Niveau von Siedle liegen - nur billiger.
>
> Billiger? Bei 1800,- Euro? Bei Siedle kostet uns die Videosprechstelle, also
> Kamera und Monitor in SW komplett ca. 600 Euro. Als Farbversion ca. 800.
> Und wenn die nur noch in vorgefertigte / vorhandene Einbauöffnungen
> eingebaut und vorhandene Kabel aufgelegt werden muss, wären das in unser
> Firma rund 800-1000 Euro plus An- und Abfahrtkosten.
Das sind sicher Eure EK - Preise. Der Endkunde zahlt bei
"normaler" Kalkulation wahrscheinlich das Dopplete.Oder? Ich habe
einen Siedle Katalog aus 2007. Die Siedle Anlage aus der
Produktlinie "Steel", die mit dieser TCS Anlage (optisch)
vergleichbar ist, liegt bei fast 3000,00. Ober habe ich die
falsche Preisliste.
>
> Ein Tausender für den Einbau kommt mir ein bisschen überzogen vor. Aber gut.
> Die Preise für Handwerker schwanken je nach Bundesland.
>
> TCS sagt mir momentan gar nichts (ich werde mich mal Schlau machen), und ich
> bin in dem Bereich seit über 20 Jahren Tätig. Wir verbauen hier nur Siedle
> und EffEff resp. Chub. Aber das ist absoluter Profikram.
Das sehe ich aber völlig anders. Ein "Erfüllungsgehilfe", in
Kenntnis dessen, was sein Auftraggeber möchte, handelt zumindest
grob fahrlässig, wenn er diesen nicht auf mögliche Folgen hinweist.
>>> Er hat Sie nach
>>> Deinen Wünschen beschafft und eingebaut.
>> Das hätte er auch mit jeder anderen Anlage tun müssen ob Siedle
>> oder Hinzkunz. Nur war er nicht in der Lage mir eine Anlage
>> anzubieten, die meinen Wünschen entsprach und meine Wünsche
>> waren ausschließlich optischer Natur nicht technischer. Für die
>> Technik hatte ich eben einen "Fachmann" angeheuert.
>
> Also hast Du ihm doch eine eindeutige Beschaffungsorder erteilt und das ist
> ist ein eindeutiger Fakt, unabhängig davon ob er Dir nun keine Anlage nach
> Deinen Wünschen anbieten konnte oder Dich nicht Beraten konnte / wollte.
>
> Wenn Du nur gesagt hättest: "Bauen Sie mir eine Videosprechanlage ein" wäre
> das ganze eindeutig. Dann hat er den schwarzen Peter.
Es ist gewiss müssig, über diesen rechtlichen Aspekt zu
diskutieren, denn das entscheidet ohnehin ein Richter - wenn nötig.
>
> Was hättest Du gemacht wenn er Dir gesagt hätte: "Die Anlage sieht zwar gut
> aus, ist aber technisch Mist. Nehmen Sie diese hier, die sieht zwar
> Schei$&%§e aus, erfüllt aber alle ihre Ansprüche".
>
> Er hat nur den Fehler begangen Dich zufriedenstellen zu wollen und nicht an
> die Konsequenzen gedacht.
Genau.
>
> Das ist aber nicht Dein Fehler, sondern der allgemeinen "Geiz ist Geil"
> Mentalität zu zuschreiben.
Diese Sache hat nun wirklich nichts mit diesem Spruch zu tun.
>
> Auch er will nur überleben und ist damit auf jeden Kunden angewiesen,
> solange er nicht eine bestimmte Firmengröße erreicht hat und auch
> mal "Nein" sagen kann.
Klar. Aber wenn er auch mal groß werden möchte, muss er eben
jeden einzelnen Kunden doppelt so gut bedienen, wie das ein
Großunternehmen tun kann.
Das ist wie mit vielen Dingen immer eine Frage des Preises. Wenn
das zu teuer geworden wäre hätte ich eben wieder eine
Audio-Anlage an die alte Verkabelung geklemmt.
zu.
Es ist eine Klitsche. Ich habe den nur genommen weil seine
Werkstatt in meinem Stadtteil, ganz in der Nähe liegt und weil er
mir versichert hat schon jede Menge Videoanlagen eingebaut zu haben.
>
> Wobei es da sogar völlig egal gewesen wäre was für eine. Es wäre ja nur
> darum gegangen die Videoübertragung auf ordnungsgemäßes funktionieren zu
> prüfen. Das wäre ein Aufwand von 10-15 Minuten gewesen und den würde wohl
> jeder Kunde gerne bezahlen wenn er dafür eine Anlage bekommt die
> funktioniert.
Richtig.
Er ist erst "gestorben" nachdem der Ing. der Herstellerfirma bei
mir war und in Anwesenheit des ausführenden Elektrikers klar und
unmissverständlich geäußert hat. Zitat: "Die Verkabelung ist
ungeeignet und verantwortlich für das schlechte Bild. Sie hätten
sie nie dem Kunden empfehlen dürfen".
So etwas ist vorbildlich. Bei mir wurde der Werkvertrag, ziemlich
blauäugig, nur mündlich abgeschlossen.
Da Du darauf nichts schreibst, schreibe ich:
Es ist ein TCS Gerät, stimmt's?
>> 8adrig im Sinne von "vierpaarig" (also 4 verdrillte Adernpärchen) oder im
>> Sinne von 8 parallel liegenden Adern?
>
> Keine Ahnung.
Das Videosignal MUSS bei diesem System über eine verdrillte Leitung geführt
werden.
Der genannte Leitungstyp J-Y (St) Y hat verdrillte Paare. YR nicht.
Wetten, das entweder bei Dir YR liegt oder der Installateur irgendwelche
zwei Adern genommen hat, die kein Paar bilden?
Oder er hat irgendwo V1 und V2 verdreht.
> Deshalb kann ich auch nicht sagen welche Farben es hat. Ich
> kann nur sagen dass das Kabel vor mindestens 15 Jahren verlegt
> wurde.
Am Netzgerät müsstest Du die Leitung sehen können, ohne irgendwelche
Komponenten abzubauen.
OK, die Abdeckung des Sicherungskastens müsste weg. Dass dahinter Strom ist,
weißt Du.
Dass Strom beißt, weißt Du auch. Also pass auf und schau mal nach.
Koax? Im Jahre 2007?
Das Signal bei TCS ist symmetrisch, da wird Koax eher nix bringen, zumindest
nicht ohne Übetrager und Impedanzanpassung.
>> Alternativ andere Geräte oder separate Umsetzer an beiden Enden.
>> Könnte deutlich billiger sein, als bauliche Massnahmen...
>
> Richtig. Aber welche? Die Außenstation muss in Edelstahl, bündig
> mit der Verputzoberfläche sein. Die Innenstation muss eine UP
> Freissprechstation sein.
Gira, Siedle.
Ob die was passendes haben, weiß ich nicht.
Ich weiß aber, dass deren Systeme auf 2-Draht-Bustechnik einwandfrei
funktionieren.
TCS ist eher preiswert.
Ansonsten:
Vergiss alle Tips mit Umsetzern oder Adaptern.
Wenn Du YR Leitung hast, dann geht es schlichtweg nicht mit TCS. Dazu reicht
ein Blick auf den Schaltplan, da kann man die Verbindungsleitung für V1 und
V2 sehr schön sehen, ist deutlich als "verdrillt" hervor gehoben.
Wie das Signal bei TCS übertragen wird, wußte ich bis dato nicht.. Ja nichtmal,
daß die Anlage von TCS ist.. ); Koax war natürlich nur die Annahme für ein
Composite-Signal..
(Und ja, Composite gibts auch 2007 noch)
"Vorhandene Leitungen (Modernisierung) mit abweichendem
Querschnitt können unter Beachtung des Schleifenwiderstandes
verwendet werden" - Das schrieb der Fragesteller weiter unten, aus der
Monatgeanleitung entnommen.
Und wenn Du Google mit genau diesem Zitat fütterst, kommt die Anleitunge
einer TCS Viedoanlage bei raus.
OK, mittlerweile hat er ja schon selber heraus gerückt, dass es TCS ist.