Wuppertal: SPD muss 767.000 Euro Strafe zahlen

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Hank

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Jul 31, 2006, 6:41:47 AM7/31/06
to Wuppertal
Die SPD muss wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz bei der
Wuppertaler Spendenaffäre 1999 eine Strafe von rund 767.000 Euro
zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Mittwoch
(26.07.06) die vom damaligen Bundestagspräsidenten Thierse verhängte
Sanktion.

Die Leipziger Richter wiesen damit die Klage der SPD zurück. Die
Wuppertaler SPD habe die Großspende des Bauunternehmers Uwe Clees von
einer halben Million Mark (256.000 Euro) ordnungswidrig angenommen und
damit gegen das Parteiengesetz verstoßen, hieß es. Mit dem Geld
sollte der Kommunalwahlkampf des damaligen Wuppertaler
Oberbürgermeisters Hans Kremendahl (SPD) finanziert werden.

Die Partei hatte das Geld zunächst als "sonstige Einnahmen" verbucht
und Clees nicht als Spender aufgeführt. Das Geld war in mehreren
Tranchen eingegangen. Der Wülfrather Bauunternehmer wollte nicht als
Spender der gesamten Summe in Erscheinung treten. Die Affäre hatte mit
der Spendenaffäre der Kölner SPD bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Kremendahl wurde im Strafverfahren freigesprochen.

SPD auch vor Berliner Gericht gescheitert

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Rechtmäßigkeit der
Strafzahlungen bereits im September 2005 bestätigt, jedoch wegen der
grundsätzlichen Bedeutung des Falls auch eine Sprungrevision direkt
zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Nach Ansicht des Berliner
Gerichts hätte die Wuppertaler SPD die von dem Unternehmer
veranlassten Zahlungen in mehreren Raten nicht annehmen dürfen, weil
die Spender zum Zeitpunkt der Annahme nicht festgestanden hätten.

"Verstoß gegen das Transparenzgebot"

Die Anwälte der SPD bezeichneten den Zahlungsbescheid, der 2004 vom
damaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) angeordnet
worden war, als rechtswidrig. Sie verlangten die Aufhebung. Die
Anwälte der Gegenseite sprachen dagegen von einem "evidenten Verstoß
gegen das Transparenzgebot des Parteiengesetzes". Nach dem
Parteiengesetz muss die Bundes-SPD mit 767.000 Euro nun den dreifachen
Betrag der Spende als Sanktion zahlen.

SPD kritisiert Urteil

SPD-Bundesschatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier kritisierte am
Donnerstag (27.07.06) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Sie
nehme die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis, sagte sie in Berlin.
Das Gericht habe in seiner Urteilsbegründung die Pflichten der
Parteien zur Überprüfung von Spenden so ausgestaltet, dass sie "für
ehrenamtliche Organisationen kaum praktikabel" sein dürften.

Quelle: http://www.w24-365.de/news+article.storyid+7283.htm

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