Wuppertal: Wal-Mart darf deutsche Mitarbeiter-Flirts nicht verbieten!
Der US-Handelskonzern Wal-Mart darf seinen amerikanischen
Verhaltenskodex nicht uneingeschränkt auf seine Mitarbeiter in
Deutschland anwenden. Wie die Financial Times Deutschland (FTD)
mitteilte, hat das Arbeitsgericht Wuppertal entschieden, dass ein
großer Teil der im Verhaltenskodex enthaltenen Klauseln gegen
deutsches Arbeitsrecht verstoßen und demnach verboten ist. Dazu
zählen beispielsweise die Einrichtung einer Ethik-Hotline und ein
Drogentest als Teil der Einstellungsvoraussetzungen für neue
Mitarbeiter.
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