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unread,Jan 28, 2009, 12:28:27 PM1/28/09Sign in to reply to author
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So, für alle die sich nun gefragt hatten ob nun dem armen A auch noch
Schmerzensgeld zusteht...
hier kommt die Antwort!
(5) Schmerzensgeld = immaterieller Schaden:
- Bis zum 31.07.2002 gab es Schmerzengeld nur
im Rahmen der Deliktshaftung: §§ 823 ff. BGB
Verschulden des Herstellers
- Seit dem 01.08.2002
(Schadensrechtsänderungsgesetz) gibt es
Schmerzensgeld generell, mithin auch bei der
Gefährdungshaftung: § 253 Abs. 2 BGB,
somit auch nach dem ProdHG: § 8 Satz 2
Wer sich jetzt aber wundert und sogleich auf der digitalen Skirptseite
48 nachschaut stellt plötzlich fest, dass ein Schmerzensgeld über § 8
ProdHG nicht Umfang dessen ist.
Fazit: Am besten zitiere ich hier mal den Glöggler: " Nehmen Sie nix
an worüber Sie nicht zu 100% sicher sind dass des stimmt", naja oder
so ähnlich....
Jedenfalls ist das digitale Skript wohl schon etwas veraltet....
In unseren Aufschrieben steht drin, dass Schmerzensgeld auch nach § 8
geht...
So long, miste kiste