Moderator: Lokale Moderatoren
von PhilStein » 18. Sep 2009, 01:00
von ben17 » 18. Sep 2009, 10:04
von Sandra Burger » 18. Sep 2009, 22:11
Pirat Rumpel hat geschrieben:es ist einfach ein schweres thema! als ich vor ein paar tagen angefangen habe hier reinzuschreiben war ich auch noch sehr viel härter in der überzeugung das harz4ler alles schmarozer sind.
ich bin immer noch der überzeugung das harz4 zum leben reicht aber auch nicht viel mehr. [...]
• Für den "normalen" deutschen Steuerzahler ...
• ... bleibt steuerfrei (Existenzminimum) = "Hartz IV" + 2 Cent pro Tag.
Vgl. (m.w.N.):
Absolute ARMUT ist das "Fundament" für das reiche Deutschland
viewtopic.php?p=139597#p139597
"Und plötzlich bist Du arm – 7 Wochen leben mit Hartz IV"
http://www.leben-mit-hartz-iv.de/2124.htm
HAZ, 14.04.2007
„Das größte Problem ist Isolation“
Bilanz zu Hartz-IV-Aktion
http://www.leben-mit-hartz-iv.de/haz14.04.pdf
[...] „Hartz IV führt zu einem bedrückenden, beschränkten und beschämenden Leben“, sagte Klaus Helke, der die Aktion in Hannover leitete, wo sich 33 Personen beteiligten und während der Fastenzeit mit dem Arbeitslosengeld II auszukommen versuchten. [...] Die Erfahrungen der Teilnehmer seien einhellig negativ gewesen, resümierte Diakoniedirektor Manfred Schwetje. „Wer von Hartz IV lebt, hat über das reine Existenzminimum hinaus kaum Möglichkeiten, am Leben der Gemeinschaft teilzuhaben“, sagte er. [...] Das Fazit [...]: „Man kommt in Situationen, wo man die Würde verliert.“
DIE ZEIT, 28.12.2006 (Nr. 01/2007)
Rechnen, bis es passt
Die Bundesregierung manipuliert das Existenzminimum – zum Schaden aller Steuerzahler.
http://www.zeit.de/2007/01/Argument bzw. http://pdf.zeit.de/2007/01/Argument.pdf
[...] Dass Abgeordnete [...] und selbst ganz normale Bürger bei wichtigen sozialpolitischen Fragen ihr Mitspracherecht im Gesetzgebungsverfahren wahrnehmen, gilt als selbstverständlich und als Zeichen einer funktionierenden Demokratie.
Genau diese Mitsprache aber verweigern die Regierungen bei der Festsetzung des Existenzminimums schon seit Jahren – obwohl dessen Definition das Fundament des sozialen Rechtsstaates berührt wie kaum eine andere sozialpolitische Frage. Dieses Mindesteinkommen (<das "soziokulturelle Existenzminimum">) soll laut Gesetz sicherstellen, dass damit nicht nur das rein physische Überleben, sondern auch eine gewisse Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Was viele Bundesbürger nicht wissen: Das Existenzminimum ist nicht nur für Sozialhilfe- oder Alg- II-Empfänger relevant. Seine Bemessung ist für jeden Steuerzahler von immenser Bedeutung.[...] Hinter verschlossenen Türen haben Regierungsexperten offenbar die vom Statistischen Bundesamt gelieferten Zahlen so lange hin und her gerechnet, bis für 2007 und 2008 rausgekommen ist, was wohl rauskommen sollte: Die Regelsätze für die Sozialhilfe und damit auch für Alg II bleiben gegenüber 2006 unverändert. Das heißt, Erwachsene bekommen monatlich weiterhin 345 Euro [...]. Das ist eine schöne Bescherung – für den Finanzminister. Und eine Bankrotterklärung nicht nur für den deutschen Sozialstaat, sondern für den Rechtsstaat gleich mit. [...] Dabei hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig dem »Gesetzgeber« die Aufgabe zugewiesen, »den in der Rechtsgemeinschaft anerkannten Mindestbedarf« einzuschätzen – eine originär politische Aufgabe, die in einer parlamentarischen Demokratie nicht einfach der Exekutive überlassen werden darf. Schließlich ist dieser Mindestbedarf nirgendwo konkret beziffert, sondern kann nur als Ergebnis einer transparenten, politischen Debatte festgelegt werden. [...]
Die Zeit (Nr. 52) vom 16. Dezember 2004
Marie-Luise Hauch-Fleck:
Wie aus mehr weniger wird
Die Bundesregierung benutzt Hartz IV, um klammheimlich die Sozialhilfe zu senken.
http://www.zeit.de/2004/52/ALG_II?page=all
von PhilStein » 18. Sep 2009, 23:14
von Sandra Burger » 19. Sep 2009, 07:21
PhilStein hat geschrieben: [...] Jetzt verrat mir nach deiner einschätzung, bei dem derzeitigen Wert/Kaufkraft des Euros, wieviel muss man im Monat zur Verfügung haben um das Minimum + Soziale Integration gesichert zu haben.
NDV Juli 2004
Prof. Dr. iur. Matthias Frommann
Warum nicht 627 Euro?
Zur Bemessung des Regelsatzes der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII für das Jahr 2005
http://www.infodienst-schuldnerberatung ... elsatz.pdf
bzw.
http://www.infodienst-schuldnerberatung ... ritik.html
[...]
2. Grundlagen der Regelsatzbemessung (Seite 2 von 9 der *.pdf Datei)
§ 28 Abs. 3 SGB XII schreibt vor, dass „die Regelsätze so bemessen werden, dass der Bedarf nach [§ 28] Absatz 1 [SGB XII] dadurch gedeckt werden kann. Die Regelsatzbemessung berücksichtigt Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten. Grundlage sind die tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.“ [fn 5: Hervorhebungen vom Verfasser.]
Dieser Gesetzeswortlaut belässt dem Verordnungsgeber nach § 40 SGB XII erhebliche Gestaltungsspielräume.[...]
[...]
Dabei entscheidet mangels eindeutiger gesetzlicher Festlegung der Verordnungsgeber darüber, wie eine „untere Einkommensgruppe“ i.S.d. § 28 Abs. 3 SGB XII zu definieren ist und wie das Verbraucherverhalten der Angehörigen einer solchen Einkommensgruppe bei der Regelsatzbemessung „berücksichtigt“ wird. Die vorgelegte Regelsatzverordnung gibt hierzu in § 2 Abs. 3 RSVO zunächst Auskunft, dass „die Verbrauchsausgaben der untersten 20 vom Hundert [fn 7: Hervorhebungen vom Verfasser.] der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nach Herausnahme der Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe zu Grunde zu legen sind“. Steht damit bereits eine Festlegung der Referenzgruppe für die Errechnung des Eckregelsatzes zur Verfügung, die im Weiteren auch für die Anpassung des Eckregelsatzes nach den Vorgaben des so genannten Lohnabstandsgebotes folgenreich sein wird, so ist allein damit allerdings noch nicht geklärt, wie die Verbrauchsausgaben der Angehörigen dieser Referenzgruppe der Regelsatzbemessung „zu Grunde zu legen“ sind.
3. Welche Referenzgruppe ist heranzuziehen? (Seite 3 von 9 der *.pdf Datei)
Man kann auch anders „einschätzen und bewerten“ – nein: Man muss es. Nämlich zunächst einmal unter Beachtung des Umstandes, dass schon 1997 (also in zeitlicher Nähe zu der gemäß § 5 RSVO vom Verordnungsgeber herangezogenen EVS 1998, deren Ergebnisse bereits ausgewertet vorliegen) das „verfügbare Monatseinkommen eines alleinstehenden männlichen Arbeiters im produzierenden Gewerbe, Leistungsgruppe 3“ bei 2.580,– DM lag. [fn.12] Damit ist ein Einkommen in einer „unteren Einkommensgruppe“ i.S.d. § 28 Abs. 3 SGB XII definiert, so dass eine Analyse des Ausgabeverhaltens von Angehörigen dieser Einkommensgruppe zu einer gesetzeskonformen Errechnung des Eckregelsatzes heranzuziehen wäre.
Der Verordnungsgeber geht demgegenüber nicht von dem in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erhobenen Verbrauchsverhalten der Angehörigen von Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen immerhin zwischen 1.800,– und 2.499,– DM, sondern offenbar vom Verbrauchsverhalten einer Referenzgruppe mit einem massiv geringeren monatlichen Haushaltsnettoeinkommen – irgendwo weit unter 1.800,– DM – aus und missachtet damit seine eigene Festlegung, der Bemessung des Eckregelsatzes seien „die Verbrauchsausgaben der untersten 20 vom Hundert der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nach Herausnahme der Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe zu Grunde zu legen“. [fn13] Und man müsste des Weiteren wohl davon ausgehen, dass es den Angehörigen einer dieser „unteren Einkommensgruppen“ unter Berücksichtigung ihres Nettoeinkommens wohl kaum möglich gewesen sein dürfte, überhaupt Geld zur Befriedigung von Bedürfnissen auszugeben, die der Verordnungsgeber plausibel als „nicht notwendig“ (und damit als nicht regelsatzrelevant) charakterisiert – beispielsweise „Maßkleidung, Pelze“,
„Kunstgegenstände“, „Faxgeräte, teure Funktelefone“, „Sportboote, Segelflugzeuge“, „Schmuck und Edelmetalle“ [fn14] – und deshalb im Wege der „Einschätzung und Bewertung“ bei der Errechnung des Eckregelsatzes aus den vermeintlichen Ausgaben der Angehörigen dieser Einkommensgruppen in den der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde gelegten Abteilungen durch eine prozentuale Kürzung „herausrechnet“. Das hätte dann zur Folge, dass das Ausgabeverhalten dieser Personen in den der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde gelegten Abteilungen bei der Errechnung des Eckregelsatzes einem Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt jeweils zu 100 % ebenfalls zuzugestehen wäre, soweit es sich nicht nachweislich auf nicht regelsatzrelevante Bedarfe bezieht, nicht nur zu einem (oftmals geringen und vom Verordnungsgeber immer „geschätzten“, folglich nicht verifizierbaren) Anteil. Dann addierte man die einzelnen Ausgaben nicht auf 345 €, sondern auf einen Betrag von 626,73 €. [fn15]
Nichts anderes gilt im Wesentlichen selbst dann, wenn man der Errechnung des Eckregelsatzes nicht das Ausgabeverhalten der Bezieher eines monatlichen Nettoeinkommens in Höhe von 1.800,– bis 2.499,– DM zugrunde legt, sondern das der Bezieher eines monatlichen Nettoeinkommens unter 1.800,– DM. Auch die Angehörigen dieser untersten in der EVS 1998 überhaupt berücksichtigten Einkommensgruppe – die angesichts des schon 1997 verfügbaren Monatseinkommens eines allein stehenden männlichen Arbeiters im produzierenden Gewerbe, Leistungsgruppe 3, und auch angesichts der für 1998 empirisch belegten Verteilung der Haushalte nach ihrem verfügbaren Nettomonatseinkommen als Referenzgruppe für die Bemessung des Eckregelsatzes nicht überzeugt – haben ausweislich der Ergebnisse der EVS 1998 für die Befriedigung regelsatzrelevanter Bedürfnisse mehr Geld ausgegeben, als der Verordnungsgeber einem Empfänger regelsatzmäßiger Hilfe zum Lebensunterhalt bei der Errechnung des Eckregelsatzes hierfür zubilligt. Ihr Ausgabeverhalten in den Abteilungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde gelegt, soweit es sich nicht nachweislich auf nicht regelsatzrelevante Bedarfe bezieht, errechnet sich für den 1. Januar 2005 ein Eckregelsatz ebenfalls nicht in Höhe von 345 Euro, sondern von 447,98 Euro. [fn 16] [...]
von Sandra Burger » 21. Sep 2009, 19:21
richter169 hat geschrieben: (Beitrag vom 11.09.2009 01:55)
Seht euch den Beitrag mal an. Es dreht sich da um Vermögenssteuer und Reichensteuer. Wenn ich das richtig im Kopf habe, sind den Staat in den letzten Jahren lt. Monitor ca. 100 Milliarden nicht gezahlt wurden. Das hätte für die Schulen gereicht. http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2009/0611/steuern.php5
die story:
Schön reich – Steuern zahlen die anderen
Ein Film von Sascha Adamek, Martin Hahn und Kim Otto
Montag, 21. September 2009, 22.00 - 22.45 Uhr
http://www.wdr.de/tv/diestory/sendungsb ... /index.jsp
Wer zahlt schon gerne Steuern? Schon gar nicht die Schönen und Reichen. Klaus Barski aus Königsstein im Taunus ist Millionär. Er lebt von seinem Vermögen. Das schätzt er auf fünf Millionen Euro. Sein letzter Jahressteuerbescheid aber betrug nur 2.300 Euro.
Dagmar und Jürgen Drawitsch sind Arbeitnehmer. Sie haben drei Söhne. Sie zahlen im Jahr 16.000 Euro Steuern und damit sieben mal mehr als der Millionär.
die story fragt: Warum zahlt der eine mehr als der andere?
Wo ist die Gerechtigkeit in der Steuerveranschlagung? [...]
Aushungern und Fordern
Interview mit Claudia Daseking und Solveig Koitz über die rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis. Teil 1
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31162/1.html
Reinhard Jellen 22.09.2009
Seit 2005 hat sich in Deutschland die Armut, die Kinderarmut und die Anzahl der Tafeln verdoppelt. Der Niedriglohnsektor hat sich innerhalb der letzten zwanzig Jahre gleichfalls dupliziert. Während Einkommen aus Gewinnen und Vermögen um 36 Prozent zugenommen haben, bleibt die Lohnquote mit 66,2 Prozent auf einem historischen Tiefstand: Neun Prozentpunkte unter dem Spitzenniveau von 1974. [...]
Online-Flyer Nr. 215 vom 16.09.2009
Demnächst mehr vom Gescheiterten
Steuerpolitik kontra Sozialstaat
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14244
Von Franz Kersjes
von Sandra Burger » 24. Sep 2009, 08:53
Sie sind hier: Sachfragen » Krake Bertelsmann » Beitrag Nr. 4212
23. September 2009 um 11:17 Uhr
War die Hartz-Reform auch ein Bertelsmann Projekt?
Von Prof. Dr. Helga Spindler
Die Autorin ist Professorin für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Arbeitsrecht an der Universität Duisburg-Essen
http://www.nachdenkseiten.de/?p=4212#more-4212
Es scheint, dass bei diesem spektakulären deutschen Reformprozess Bertelsmann, bzw. die Bertelsmann Stiftung, ausnahmsweise einmal nicht beteiligt war. [...] Und doch stellt sich bei genauer Betrachtung heraus, dass die Bertelsmann Stiftung unsichtbar in der Runde saß. Sie konnte es sich leisten, in dieser umstrittenen Kommission nicht direkt in Erscheinung zu treten, und sich auf Zuarbeiten und Weichenstellungen zu konzentrieren. Doch ganz im Sinne der Stiftungsphilosophie, reine Wohltätigkeit anderen Stiftern zu überlassen und sich selbst auf das operative Geschäft zu konzentrieren und in die Gesellschaft zu wirken (Thielen 2002: 23 f.), wurden auch hier zielstrebig Netzwerke aufgebaut und die Entwicklung mit gesteuert.
Problembereiche und Vorgeschichte
Fachlich ging es bei der Hartz-Reform um [...] sowie die Abschaffung bestimmter sozialer Sicherungssysteme und -niveaus.
[...]
Das Arbeitslosengeld war vor allem durch die längere Bezugsdauer für Ältere zu einem kostenaufwendigen Teil der parteiübergreifenden Frühverrentungspolitik geworden. Der Bereich der Arbeitslosenhilfe war rechtsstaatlich noch stark durchformt – vor allem zugunsten von Familien – und durch Sozialgerichte kontrolliert. [...] Die Sozialhilfe war ebenfalls rechtsstaatlich angelegt und enthielt ethisch noch einen zu starken Bezug auf die Menschenwürde und Bedarfsdeckung, als dass man die Leistungen, das staatlich gewährleistete Existenzminimum, zu rasch zurückfahren konnte.
[...]
Für die folgende Untersuchung, die sich auf den Zeitraum von 1999 bis etwa 2003 konzentriert, werden bei dieser unübersichtlichen Lage zwei markante Ausgangspunkte gewählt, um daran dann die personellen und inhaltlichen Verflechtungen im politischen Entwicklungsprozess aufzuzeigen.
Benchmarking in der Arbeitsmarktpolitik
Der erste Punkt wird markiert durch ein 19-seitiges Thesenpapier vom 2. Juni 2000: »Aktivierung der Arbeitsmarktpolitik«. Verantwortet wurde es von der Benchmarking-Gruppe des »Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit«.
[...]
Aber nun zu Bertelsmann und einem Hinweis, der sich für Außenstehende erst im Abschlußbericht findet: »Die Arbeitsgruppe Benchmarking tagte in der Regel unter Beteiligung von Dr. Stefan Empter und Dipl.Volkswirt Andreas Esche von der Bertelsmann Stiftung« (Eichhorst/Profit/Thode 2001: 1). Die Bertelsmann Stiftung war sozusagen die »unsichtbare Vierte« im Bündnis für Arbeit, wie es das Handelsblatt einmal formuliert haben soll.
So verwundert nicht, dass sich die Thesen der Benchmarking-Gruppe auch inhaltlich auf eine Studie beziehen, die Stefan Empter und Frank Frick für die Bertelsmann Stiftung zuvor in Auftrag gegeben haben - auf die 1999 in 1. Auflage im Verlag Bertelsmann Stiftung erschienene Studie von Martin Kröger und Ulrich van Suntum: »Mit aktiver Arbeitsmarktpolitik aus der Beschäftigungsmisere? Ansätze und Erfahrungen in Großbritannien, Dänemark, Schweden und Deutschland«. Die Studie enthält bereits weitgehende Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung künftiger Arbeitsmarktpolitik. Offen wird z.B. bereits die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Überweisung aller längerfristig Arbeitslosen an eine dezentral agierende Fürsorgebehörde gefordert (ebd.: 220f). Die Empfehlungen werden in den Thesen nicht vollständig, aber doch in vielen gewichtigen Teilen übernommen.
[...]
Abgeschlossen wurde das Projekt mit einer 440-seitigen Veröffentlichung erst im Jahr 2001: »Benchmarking Deutschland: Arbeitsmarkt und Beschäftigung. Bericht der Arbeitsgruppe Benchmarking und der Bertelsmann Stiftung an das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit« (Eichhorst/Profit/Thode 2001). Wissenschaftlich allein verantwortet wurde die Arbeit von Werner Eichhorst, der bis Ende 2004 weiter als Projektleiter der Bertelsmann Stiftung agierte, von Stefan Profit, der 2001 von der Bertelsmann Stiftung in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wechselte, und von Eric Thode, der ihn bei Bertelsmann 2001 ablöste.
[...]
Der Ausbau dezentraler Beschäftigungsprojekte in Verbindung mit den Vorbereitungen für die Abschaffung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Hier begann es 1999 mit einer in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommenen Einladung ausgewählter Arbeitsmarktakteure durch Noch-Bundespräsident Roman Herzog auf Schloss Bellevue und der Beauftragung der Bertelsmann Stiftung mit der Koordinierung von Arbeitsmarktpolitik:
[...]
Parallel zu dieser Beauftragung erschien 1999 eine Schrift im Verlag der Bertelsmann Stiftung: »Beschäftigungsorientierte Sozialpolitik in Kommunen – Strategien zur Integration von Sozialhilfeempfängern in das Erwerbsleben«. Verantwortlich waren Dr. Stefan Empter, Bereichsleiter des Bereichs Wirtschaft der Bertelsmann Stiftung und bereits bekannt aus der Benchmarking-Arbeitsgruppe, und der Politikwissenschaftler Frank Frick, seit 1994 bei der Stiftung und zuletzt Leiter der Abteilung Arbeitsmarkt und Beschäftigung.
[...]
Neben diesem Bertelsmann-Projekt wurde vom zuständigen Bundesministerium fast gleichzeitig ein großes Bundesmodellprojekt aufgelegt [...]. Damit hatte sich Deutschland in ein sozialpolitisches Großlabor verwandelt.
[...]
Auffällig ist hier der veränderte Herausgeberkreis. Herausgeber sind jetzt nicht mehr die Bertelsmann Stiftung allein, sondern nun auch Bundesanstalt für Arbeit, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund. Beide Bände beginnen mit einem Grußwort von Bundesarbeitsminister Walter Riester. Es beginnt eine zeitweise Verschmelzung von Bertelsmann mit den öffentlichen Trägern.
[...]
Die direkten Kommissions-Zuarbeiten durch die Bertelsmann Stiftung
Hier ist der operative Einfluss von außen her schwerer nachzuvollziehen, aber er wird, bzw. wurde auch nicht verschwiegen.
In mehreren Publikationen ist plötzlich von einer Arbeitsgruppe der Bertelsmann Stiftung: »Reform der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe« die Rede. Nach einem stiftungsinternen Bericht von Frank Frick arbeitete diese Arbeitsgruppe in Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium. Er berichtet weiter, dass die Arbeitsgruppe die Möglichkeiten der besseren Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Kommunen untersucht habe, wobei diese Maßnahme »sich als ungeeignet herausgestellt hat, die Probleme auf dem Arbeitmarkt zu lösen. Sinnvoller erscheint vielmehr ein steuerfinanziertes einheitliches System, in dem sämtliche Leistungen aus einer Hand erfolgen« (Frick 2002a). Das bedeutet aber, die Bertelsmann-Arbeitsgruppe hat irgendwann allen vorherigen Kooperationsempfehlungen zum Trotz schon einmal die Entscheidung für ein neues, einheitliches System getroffen.
[...]
Das Januar-Diskussionspapier von Frank Frick und die Beiträge von Jürgen Kruse werden im Zwischenbericht der Hartz-Kommission über weite Strecken aufgenommen.
Besonders gefragt scheinen die Ansichten der Bertelsmann Stiftung im Teilprojekt II der Kommission: »Lohnersatzleistungen und Sozialhilfe« gewesen zu sein, dem Isolde Kunkel-Weber von der Gewerkschaft ver.di, Harald Schartau, ehemaliger Bezirksleiter der IG Metall in NRW und gerade zum SPD-Minister für Arbeit und Soziales in NRW aufgestiegen und Wolfgang Tiefensee, SPD-Oberbürgermeister von Leipzig, angehörten.
[...]
Immerhin: die Arbeit des Teilprojekts II führte zum Modul 6 des Berichts der Kommission »Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe« und das wurde als fast einziges Modul später mit der Verabschiedung des neuen Sozialgesetzbuch II (= »Hartz IV«) auch umgesetzt.
Schließlich ist noch im Juni 2002 etwas mehr öffentlich ein »Positionspapier« der Bertelsmann Stiftung: »Eckpunkte einer Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe« nachzulesen, das die bisher erarbeiteten Empfehlungen zusammenfasst. Erstaunlich ist das Nachwort: die Bertelsmann Stiftung sei beim Verfassen des Papiers durch »eine Kommission aus unabhängigen Sachverständigen« beraten worden, denen auch für »die offene, konstruktive Kritik« gedankt wird. Von diesen 29 Kommissionsmitgliedern sind ca. 15 leitende Mitarbeiter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden und von der Bundesanstalt für Arbeit.
[...]
Im August 2002 erschien dann endlich der Bericht der Hartz-Kommission
Doch der wurde ja sehr rasch nur als Zwischenetappe zur Agenda 2010 begriffen. Aber immerhin war der Kommission gelungen, jedenfalls vor den Wahlen den Eindruck zu erwecken, es werde so etwas wie eine Arbeitslosenhilfe für alle geben und eine umfassende Betreuung durch die Arbeitsämter.
[...]
Am 7. März 2003 veranstalteten die Bertelsmann Stiftung und die Bundesanstalt für Arbeit dann noch eine gemeinsame Fachtagung: »Job Center – die lokalen Zentren für Integration und Beschäftigung«, in der die konkreten Aufbauprobleme diskutiert und in einer gemeinsamen Broschüre festgehalten wurden.
[...]
Resümee: Netzwerkarbeit mit demokratiefeindlichem Kern
Was ist an der beschrieben Entwicklung kritisch?
Es ist das gute Recht einer jeden Regierung, den mit der Politikberatung zu beauftragen, der ihr sympathisch ist. [...] Doch wer öffentliche Aufgaben erfüllt, Gesetze verändern will, die in Gestaltungsrechte und Lebenschancen von Millionen Bürgern eingreifen, der muss sich der öffentlichen Auseinandersetzung stellen. Die Mitwirkenden müssen ihre gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Ziele offen legen, die Öffentlichkeit muss den Prozess nachvollziehen, erkennen können, wer welchen Einfluss ausübt und welche Konsequenzen das Vorgehen hat. Das war schon angesichts der inoffiziellen Aufträge des Bundespräsidenten Roman Herzog, der auf dem Gebiet eigentlich keine Kompetenz hatte (Frank Frick: »Der Präsident suchte ein neues Thema und wir hatten eines«, Schumann 2006), und aus dem Kanzleramt durch Bodo Hombach bei gleichzeitiger Niederlage mit dem offen politisch vorgestellten Schröder-Blair-Papier, nicht eingehalten.
[....]
Die nächste Reform ist bereits geplant
Das Projekt Hartz IV ist beendet. Die Politik arbeitet bereits an Hartz V.
Roman Herzog ist nach Beendigung seines Amtes über andere Projekte mit Bertelsmann verbunden geblieben und hat sich sozialpolitisch rasch mit dem Interview: »So viel Sozialstaat ist unsozial« der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft zur Verfügung gestellt.
Bodo Hombach ist inzwischen als Geschäftsführer eines europaweit expandierenden Zeitungskonzerns, der WAZ Gruppe, tätig.
Helga Hackenberg kann seit Anfang 2005 an einer Berliner Fachhochschule Sozialarbeiter ihrem neuen Rollenverständnis entsprechend als »teacher, preacher, friend and cop« ausbilden.
Werner Eichhorst ist nach einem kurzen Zwischenspiel beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur in Nürnberg (IAB) seit 2005 beim Institut Zukunft der Arbeit (IZA) tätig, inzwischen als Senior Research Associate.
Frank Frick ist weiter bei der Bertelsmann Stiftung und leitet jetzt das Projekt »Agenda Moderne Regulierung«.
Die BiK-Runde hat sich mit Unterstützung aus dem Bundesministerium für Arbeit neu formiert und heißt jetzt bp:k, Beschäftigungspolitik: kommunal e.V.
Und die Bertelsmann Stiftung hat schon wieder ein neues noch größeres sozialpolitisches Projekt: sie will den Deutschen ein neues Arbeitsrecht schenken. Es sind schon hochkarätige Wissenschaftler beauftragt. Nicht, dass es auch dafür nicht eine gewisse Notwendigkeiten gäbe, aber muss es wieder nach diesem Schema laufen?
»Der Zeitplan für dieses Projekt ist ehrgeizig: Bereits von März an sollen einige Abschnitte in kleineren Kreisen diskutiert werden.« Versprochen wird, dass der Prozess die ganze Zeit von einer breiten Öffentlichkeit begleitet werden soll. »Auch die Bertelsmann Stiftung will einen Vorschlag ›aus der Mitte der Zivilgesellschaft‹, damit er eine ernsthafte Realisierungschance habe, erläutert Jörg Habich, Projektmanager der ›Agenda moderne Regulierung‹ bei der Bertelsmann Stiftung« (FAZ 22.02.2006: 25). Die Ideenbroker und die Schnellboote sind schon unterwegs. Schon ist der erste Sammelband aus dem hauseigenen Verlag auf dem Markt: »System Arbeitsmarkt. Chancen für eine Reform des Arbeitsrechts«, 2006. Redaktion: Dr. Stefan Empter und Frank Frick, Autoren u.a: Dr. Werner Eichhorst, Dr. Stefan Empter, Frank Frick, Dr. Jörg Habich. [...]
von JoeTurbo » 24. Sep 2009, 19:36
PhilStein hat geschrieben:Doch doch, es ist mit einer "Pauschale" berechnet worden. 75 Euro von deinen Bezügen wurden für die Strom und Gas einberechnet.
von Sandra Burger » 25. Sep 2009, 12:55
JoeTurbo hat geschrieben: Also um nochmal klarzustellen, was hier offenbar an Legenden rumgeht: Ein alleinstehender ALG2-Empfänger erhält kleine, mäßig warme, aber stockfinstere Wohnung mit 1,6 m³ fließend Kaltwasser und im Optimalfall (real aber meist weniger) 359 EUR in bar. Mehr nicht. Für Luxus wie Strom und Warmwasser ist er selbst zuständig. Vorgesehen sind dafür 27 EUR von den 359 EUR.
Sächsisches LSG, Az: L 3 AS 101/06, Urteil vom 29.03.2007
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
[...] Entscheidungsgründe:
II [...] 2 [...] a) Dass in der Regelleistung des SGB II keine Haushaltsenergiekosten zur Warmwasserbereitung (außer den bei Kochfeuerung, Waschmaschine und Geschirrspüler entstehenden Warmwasserkosten) berücksichtigt wurden, folgt daraus, dass der Haushaltsenergieanteil in der Regelleistung allein anhand der durchschnittlichen Stromkosten der in den Sonderauswertungen zur EVS 1998 und 2003 erfassten Ein-Personen-Mieterhaushalte bestimmt wurde. Weil aber nur wenige (geschätzt etwa ein Drittel) dieser Haushalte ihr Wasser tatsächlich mit Strom erwärmt haben, wurden deren Warmwasserkosten im Wege der Durchschnittsbildung auf die übrigen Haushalte aufgeteilt, so dass in den durchschnittlichen Stromkosten aller erfassten Haushalte nur etwa ein Drittel der für die Warmwasserbereitung erforderlichen Energiekosten enthalten ist [unten (1)].
Da den Sonderauswertungen zur EVS 1998 und 2003 darüber hinaus nicht die tatsächlichen durchschnittlichen Stromkosten entnommen und der Regelleistung zugrunde gelegt wurden, sondern ein zu niedriger Durchschnittswert, der zudem unter Außerachtlassung des verbrauchsunabhängigen Strom-Grundpreises um einen (ansonsten vertretbaren) Heizstromanteil von 15% gekürzt wurde, ist neben diesem Heizstromanteil auch der ohnehin nur etwa ein Drittel des eigentlich notwendigen Bedarfs umfassende Warmwasseranteil aus den durchschnittlichen Stromkosten herausgerechnet worden [unten (2)].
Dass der danach in die Regelleistung übernommene Haushaltsenergieanteil von 21,46 EUR (nach der EVS 1998) beziehungsweise 22,94 EUR (nach der EVS 2003) tatsächlich keine Warmwasserkosten mehr enthält, zeigt sowohl ein Vergleich mit dem Haushaltsenergie- und Warmwasserkostenanteil im früheren BSHG-Eckregelsatz [unten (3)] als auch ein Vergleich mit den durchschnittlichen Stromkosten aller Ein-Personen-Haushalte Deutschlands nach den Daten des VDEW [unten (4)]. Schließlich lässt sich dies auch anhand der Daten der Sonderauswertungen zur EVS 1998 und 2003 nachweisen [unten (5)]. [...]
Bundessozialgericht, Az.: B 14/11b AS 15/07 R , Urteil vom 27.02.2008
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
Rdnr. 21
[...] Die Sozialhilfe wird dort als "Referenzsystem" für das SGB II bezeichnet. Zum Zeitpunkt der Schaffung des SGB II bestand im Rahmen der Sozialhilfe keinerlei Zweifel daran, dass die Kosten der Warmwasserbereitung dem Regelsatz und nicht den Kosten der Unterkunft zuzuordnen waren. Dies folgt insbesondere aus § 1 Abs 1 der Regelsatzverordnung vom 21. Dezember 2000. Dort hieß es: "Die Regelsätze umfassen die laufenden Leistungen für Ernährung, hauswirtschaftlichen Bedarf einschließlich Haushaltsenergie sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens ...". Zu dem dem Regelsatz zuzuordnenden Bedarf zählte mithin die Position Haushaltsenergie, die (neben Stromverbrauch, Kochenergie, Beleuchtung ua) insbesondere auch die Warmwasserbereitung umfasste (vgl BVerwG Beschluss vom 14. Januar 1998, 6 B 92/97; VG München Urteil vom 25. November 2003 - M 6a K 03.66, OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - 4 ME 428/03). [...]
Rdnr. 22
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme der geltend gemachten Warmwasserkosten in tatsächlicher Höhe gemäß § 22 Abs 1 SGB II kann auch nicht daraus abgeleitet werden, dass die Kosten für Warmwasserbereitung schon rein tatsächlich (empirisch) nicht in der Regelleistung enthalten seien. Der Senat folgt nicht der vom Berufungsgericht hierzu entwickelten Rechtsauffassung. Das LSG verkennt bei seinen statistisch/mathematischen Betrachtungen der Ermittlung der Werte in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998, dass die Festlegung des Regelsatzes bzw der Regelleistung letztlich ein normativ/wertender Prozess ist, der in seinen einzelnen Schritten keinen naturwissenschaftlich-mathematisch ableitbaren Richtigkeitsansprüchen unterliegt. Es ist geradezu das Wesen einer pauschalierten Regelleistung, dass sie dem Leistungsempfänger in ihrer Gesamtheit zur selbstverantwortlichen Gestaltung seines Lebens zur Verfügung gestellt wird. Dementsprechend ist es rechtlich nicht möglich, die in den einzelnen Abteilungen der EVS zum Ausdruck kommenden Verbrauchspositionen einer je gesonderten juristischen Richtigkeitsprüfung zu unterziehen. [...] Der Senat hält es von daher nicht für geboten, jede einzelne in den Prozess der Bemessung der Regelleistung normativ wertend einfließende Position auf ihre mathematisch/statistische Richtigkeit zu überprüfen.
Rdnr. 24
Nach Überzeugung des Senats fließen die Kosten der Warmwasserbereitung mit 6,22 EUR in die Regelleistung von 345,00 EUR ein [...].
Rdnr. 27
Das zur Berechnung der Kosten für Wwb gewonnene Ergebnis ist mithin im System der pauschalierten Regelleistung begründet. Dem Gesetz- bzw Verordnungsgeber bleibt es unbenommen, im Rahmen des § 27 SGB II die Kosten für Warmwasserbereitung anders zu definieren bzw zu bestimmen. Dieses Ergebnis gilt freilich nicht, wenn in einem Haushalt technische Vorrichtungen vorhanden sind, die eine isolierte Erfassung der Kosten für Warmwasserbereitung ermöglichen. Ist es über die Einrichtung getrennter Zähler oder sonstiger Vorrichtungen technisch möglich, die Kosten für Warmwasserbereitung konkret zu erfassen, so sind auch diese konkreten Kosten von den geltend gemachten Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II abzuziehen. Auch dies liegt in der Logik des Systems der Regelleistung. In dem Moment, in dem eine konkrete Erfassung der Kosten der Warmwasserbereitung möglich ist, obliegt es der Selbstverantwortung und dem Selbstbestimmungsrecht des Grundsicherungsempfängers, seinen Warmwasserverbrauch zu steuern. Er kann dann selbst entscheiden, inwieweit er mit dem ihm eingeräumten "Budget" von 6,22 EUR bzw 5,97 EUR oder hier 2 x 5,37 EUR monatlich für Warmwasserkosten auskommen will. Solange eine solche Erfassung jedoch nicht möglich ist, ist wiederum im Umkehrschluss typisierend zu unterstellen, dass mit den genannten Beträgen auch die Kosten der Warmwasserbereitung gedeckt werden können. Folglich können auch im konkreten Fall nur diese 10,74 EUR von den geltend gemachten Kosten der Unterkunft und Heizung in Abzug gebracht werden. Die Beklagte hat mithin rechtswidrigerweise 11,76 EUR von den Heizkosten in Höhe von 40,00 EUR abgesetzt. Zulässig war lediglich der Abzug von 10,74 EUR. [...]
Rdnr. 28
Unabhängig davon, ob man den auf eingehenden Ermittlungen des LSG beruhenden Ausführungen zu den rechnerischen und empirischen Grundlagen der einzelnen Positionen der EVS und dem, was davon in die Bestimmung der Höhe der Regelleistung eingeflossen ist, folgt, hat dieses nach der Rechtsauffassung des Senats keinen Einfluss auf die Höhe des Abzugsbetrags für Wwb. Auch im Hinblick auf die Festlegung der einzelnen Bedarfsgrößen, die letztendlich die Höhe der Regelleistung bestimmen, handelt es sich um einen normativ/wertenden Prozess. Dementsprechend ist es rechtlich nicht möglich, - wie bereits oben eingehend dargelegt - die in den einzelnen Abteilungen der EVS zum Ausdruck kommenden Verbrauchspositionen einer je einzelnen juristischen Richtigkeitsprüfung zu unterziehen. [...]
NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung
Online-Flyer Nr. 139 vom 26.03.2008
Notwendige Energiekosten müssen übernommen werden!
Arme brauchen genug Energie
Von Prof. Dr. jur. Helga Spindler
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12217
von Sandra Burger » 25. Sep 2009, 18:54
Wachstum (06.04.2009, Link zur Animation) http://www.stuttmann.de/animation_single.php?id=3071
Der Kleine Nils beim Arbeitsamt
Download (als *.mp3): http://media.antenne.de/an1/web_aby_mediathek/3212.mp3
Quelle (Antenne Bayern): http://www.antenne.de/mp/3212
Deutsche Vermögensberatung AG spendet für Schwarz-Gelb
Ein Finanzvertrieb betreibt politische Landschaftspflege
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31182/1.html
Markus Kompa 24.09.2009
Zwar ist noch immer nicht herausgekommen, von wem Dr. Kohl seine illegalen Parteispenden bekommen hat. Sein enger Freund und Parteifreund Dr. Reinfried Pohl jedoch, einer der reichsten Männer der Republik, hat ein großes Herz für die konservative Partei sowie deren liberale Koalitionsfavoriten. Ein Blick auf das Unternehmen einerseits und die Zurückhaltung der Bundesregierung bzgl. des Verbraucherschutzes andererseits hinterlässt einen schalen Beigeschmack und erinnert frappierend an Berlusconien.
Kohl & the Gang
Eine Präferenz von Deutschlands mit 37.000 Außendienstlern personalstärkstem Finanzvertrieb "Deutsche Vermögensberatung AG" (DVAG) zur CDU ist unübersehbar: Im Beirat geben sich Helmut Kohl persönlich, seine frühere rechte Hand Horst Teltschick (langjähriger Organisator der Münchner Sicherheitskonferenz), Kohls pfälzischer Ministerpräsidentennachfolger a.D. Bernhard Vogel sowie der hessische Ministerpräsident a.D. Walter Wallmann die Ehre. Ein weiterer Beiratsposten wird von dem konservativen Dieter Stolte besetzt, der als ehemaliger Intendant des ZDF Diether Hildebrandt an die Luft setzte und während der Ära Kohl politisches Kabarett im Mainzer Sender verhinderte.
Kohls Bundesfinanzminister a.D. Theo Waigel ziert den Aufsichtsrat. Im Vorstand verdient sich Kohls ehemaliger Kanzleramtschef Friedrich Bohl ein Zubrot, der seinerzeit mit Aktenschwund in Verbindung gebracht wurde. Auch Roland Kochs hessischer Ex-Minister Udo Corts, der leidenschaftlich für die Studiengebühren eingetreten war, bekleidet inzwischen einen DVAG-Vorstandsposten. Generalbevollmächtigter der DVAG ist Kohls ehemaliger Regierungssprecher Friedhelm Ost, was deshalb ein gewisses Geschmäckle hat, weil Ost in früheren Zeiten das ZDF-Verbrauchermagazin WISO moderiert hatte - die DVAG ist für die Verbraucherschützer jedoch ein rotes Tuch.
Bei den regelmäßig stattfindenden Vertriebstagungen erfreut man sich häufig der Gastrednerin Angela Merkel, [...]
Die Mär von den "verlorenen Stimmen"
Wie ein Votum für kleine Parteien und unabhängige Kandidaten den politischen Willensbildungsprozess beeinflusst
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31189/1.html
Peter Mühlbauer 24.09.2009
Wer die Piratenpartei wähle, so Guido Westerwelle, der müsse sich damit abfinden, dass seine Stimme "verloren" sei. Eine durchaus unrichtige Behauptung. Denn trotz der Fünf-Prozent-Hürde, auf die der FDP-Chef offenbar anspielte, haben Stimmen für kleine Parteien in mehrerlei Hinsicht Einfluss. [...]
Volker Pispers:
[...] „Aufwachen, Ihr Nichtwähler!
Ihr könntet den 27.9. zu einem unvergesslichen Wahlabend werden lassen.“
Volker Pispers: Hochprozentig (01.09.09)
mp3-Datei: http://www.wdr.de/radio/wdr2/_m/mp3/wes ... 8d51f8.mp3
Quelle: http://www.wdr.de/radio/wdr2/westzeit/detail.phtml?id=493439
von Sandra Burger » 27. Sep 2009, 10:14
Wahl-O-Mat
http://www.tagesschau.de/wahl/wahlomat/
[...]
2 "Quizfrage" zu "Hartz IV"
3 Prüfsteine für eine gute - zukunftsweisende! - Politik
3.1 Fragenkatalog I (Gesellschaftswandel / Globalisierung)
3.2 Fragenkatalog II (»Soziale Frage«)
3.3 Fragenkatalog III (»Soziale Frage« der »Digitalen Revolution« ["Globalisierung"])
4 Von Bismarck lernen
4.1 DIAGNOSE: Existenzunsicherheit und Verarmung der Bevölkerung
[...]
von Sandra Burger » 14. Okt 2009, 20:38
»Wir denken weiter über die Vereinfachung der Melkmaschine nach!«
"Nicht unbedingt ein rechtsstaatliches Verfahren"
Sozialrechtlerin kritisiert Hartz-IV-Satz
Anne Lenze im Gespräch mit Jürgen Liminski
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/inte ... f/1047161/
Anne Lenze ist der Ansicht, dass die Festsetzung der Hartz-IV-Sätze willkürlich erfolgt ist. Anfang nächsten Jahres werde mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts über das Existenzminimum gerechnet.
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 96/2009 vom 19. August 2009
Mündliche Verhandlung in Sachen „Hartz IV“
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 9-096.html
von reservoirdog » 1. Nov 2009, 16:32
(...)
netzpolitik.org: Frau Mühlberg, aktuell gibt es den neuen Datenskandal um die Hartz4-Software der Bundesagentur für Arbeit. Worum geht es da genau?
Annette Mühlberg: Um den mangelnden Sozialdatenschutz bei der Bundesagentur für Arbeit und aktuell speziell um die virtuelle Jobbörse. Dort kann jeder Mensch sich als vermeintlicher oder realer Arbeitgeber einloggen, ohne dass seine wahre Identität auch nur ansatzweise überprüft würde. Dies hat zur Folge, dass jeder dort Stellenausschreibungen einstellen kann und die Jobsuchenden, im Glauben, es handele sich um ein seriöses Angebot, sich mit ihren Bewerbungen und persönlichen Daten direkt an ihn wenden.
(...)
Von Kundenschutz keine Spur
Datenschleuder Bundesagentur
von reservoirdog » 5. Nov 2009, 19:59
Das verspricht unser Grundgesetz. Die Würde wird aber täglich mit Füßen getreten, so zum Beispiel von RTL, einer Tochter von Bertelsmann. Lesen Sie die Mail einer Leserin der NachDenkSeiten. Albrecht Müller.Gestern Abend fiel mir fast mein Abendbrot aus der Hand, als ich den Beitrag bei Explosiv sah.
Da wurde einigen Menschen, alles Hartz IV Bezieher oder Arbeitslose, 150 Euro Betreuungsgeld gegeben, um zu überprüfen, ob sie dieses für ihre Kinder oder für Alkohol ausgeben.
Ich war so geschockt, auch von den Reportern, die nach einigen Tagen wissen wollten, ob die Leute wirklich das Geld für z. B. Kinderkleidung oder -schuhe ausgegeben haben, oder ob sie sich Alkohol gekauft haben. Dabei wurde den Leuten nicht gesagt, daß sie die ganze Zeit mit versteckter Kamera beim Einkaufen beobachtet worden waren. Sie mußten sich für eine Flasche Sekt oder drei Flaschen Bier rechtfertigen.
Das ist doch sowas von abartig, da wird mir wirklich übel. Was bilden sich diese Menschen nur ein? So darf man doch in Deutschland nicht mit Leuten reden!
Das ist beschämend und gehörte verboten!
Was tut der Bundespräsident, um die Würde dieser Menschen zu wahren? Vielleicht genügt ein Anruf bei Liz Mohn von Bertelsmann oder der befreundeten Bertelsmann-Stiftung, um solches zu stoppen. Das wäre zumindest ein kleines Signal.
von ben17 » 10. Nov 2009, 20:37
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