Zum Blog-Eintrag: "Ein verfassungskonformes Kennzeichen":
http://webkompetenz.blogspot.com/2007/03/ein-verfassungskonformes-kennzeichen.html
Selten ist ein Urteil des BGH so begrüsst worden wie dieses. Schön,
dass wir das BGH oder auch das BvG haben, möchte, nein muss man da
denken. Die Politik gibt unbequeme Aufgaben ab, was ja auch nur zu
begrüssen ist. Supi!
Allerdings hat das Urteil den "kleinen" Nachteil, dass es von nun an
den legalen und den verbotenen Nutzen verfassungsfeindlicher bzw.
verbotener Symbole gibt. Natürlich wird vorher ein wenig verfremdet.
Der Richter sitzt so zu sagen bei jedem Punk-Treffen, bei jedem
Neonazi-Zelten und bei ähnlichen Veranstaltungen mit am Tisch und
bewertet einerseits die Verfremdung, anderseits den potentiellen
Täter. (Gleiches Recht für alle ist ja sowieso nicht mehr so im
Trend.)
Am 7.März gabs ja schon ein ähnliches Urteil:
"Der BGH fordere mit diesem Urteil, ,,die Richter auf, sich an den
Redaktionstisch zu setzen, ..."
http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174/Doc~E15E04FB8A62B4A7BA895CE822B7AF2AA~ATpl~Ecommon~Scontent.html
MKG!
> Allerdings hat das Urteil den "kleinen" Nachteil, dass es von nun an
> den legalen und den verbotenen Nutzen verfassungsfeindlicher bzw.
> verbotener Symbole gibt. Natürlich wird vorher ein wenig verfremdet.
> Der Richter sitzt so zu sagen bei jedem Punk-Treffen, bei jedem
> Neonazi-Zelten und bei ähnlichen Veranstaltungen mit am Tisch und
> bewertet einerseits die Verfremdung, anderseits den potentiellen
> Täter. (Gleiches Recht für alle ist ja sowieso nicht mehr so im
> Trend.)
Theoretisch besteht diese Gefahr, da gebe ich dir Recht. Allerdings:
soo viele verbotene Symbole gibt es bei uns ja eigentlich nicht, und
um eine klare Verneinung auszudrücken, bleibt einem im Reich der
Semantik der Symbole eigentlich nicht viel mehr als der Rückgriff auf
"Design Patterns" aus der Welt der Verkehrsschilder.
viele Grüße
Stefan Münz
> Theoretisch besteht diese Gefahr, da gebe ich dir Recht. Allerdings:
> soo viele verbotene Symbole gibt es bei uns ja eigentlich nicht, und
> um eine klare Verneinung auszudrücken, bleibt einem im Reich der
> Semantik der Symbole eigentlich nicht viel mehr als der Rückgriff auf
> "Design Patterns" aus der Welt der Verkehrsschilder.
ich habe auf die Vollziehbarkeit der neuen Interpretation bekannter
Regelungen hinweisen wollen, diese dürfte ausserordentlich schwierig
sein. Die Richter werden bedarfsweise die Eindeutigkeit der Verneinung
prüfen müssen und auch den Träger. Ein Träger eines durchgestrichenen
Hakenkreuzes wird bspw. bestraft werden, wenn er bekanntermassen NPD-
Anhänger ist, ein Punk bspw. mit einem Hakenkreuz, das nur schwach
durchgestrichelt ist, wird straffrei bleiben.
Obwohl sich mein Mitgefühl mit Rechten durchaus in engen Grenzen hält
ist die zu erwartende Gerechtigkeitslücke unerfreulich und es ist noch
unerfreulicher, dass ein grosser Aufwand entstehen wird, nur um zu
prüfen ob des Punks Symbol ausreichend "Anti" ist und ggf. ob der Punk
aureichend "Anti" ist. (Braucht man überhaupt Träger solcher
verneinter verbotener Symbole? Ist ein gesellschaftliche Nutzen
vorhanden?)
Insofern konnte ich - hauptsächlich aus Angst vor der zu erwartenden
Überregulierung - die allgemeine Freude über das Urteil leider gar
nicht teilen.
Aus der zugegebenermassen etwas primitiven IT-Sicht King^Lullys ist
einfach nur ein weiterer Systemfehler entstanden.
MKG!
> ich habe auf die Vollziehbarkeit der neuen Interpretation bekannter
> Regelungen hinweisen wollen, diese dürfte ausserordentlich schwierig
> sein. Die Richter werden bedarfsweise die Eindeutigkeit der Verneinung
> prüfen müssen und auch den Träger. Ein Träger eines durchgestrichenen
> Hakenkreuzes wird bspw. bestraft werden, wenn er bekanntermassen NPD-
> Anhänger ist, ein Punk bspw. mit einem Hakenkreuz, das nur schwach
> durchgestrichelt ist, wird straffrei bleiben.
Hm, aber ob das wohl realistisch ist, dass ein Neonazi mit wenn auch
nur schwach durchgestrichenem Hakenkreuz rumläuft? Feigheit gehört
zwar zum rechten Geschäft, aber eher in der Form, von nichts gewusst
zu haben. Ob aber wirklich jemand, der provozieren will, sich so
"tarnt", dass er mit gegensätzlichen Ansichten verwechselt werden
kann, würde ich denn doch bezweifeln. Aber OK, ich kenne diese Typen
nicht und muss das auch nicht.
Worüber ich viel lieber eine Diskussion sehen würde ist, ob es eine
offene Gesellschaft wirklich nötig hat, Symbole zu verbieten. Als ob
das irgendwas daran ändern würde, dass es Anhänger solcher Lehren
gibt.
viele Grüße
Stefan Münz
> Worüber ich viel lieber eine Diskussion sehen würde ist, ob es eine
> offene Gesellschaft wirklich nötig hat, Symbole zu verbieten. Als ob
> das irgendwas daran ändern würde, dass es Anhänger solcher Lehren
> gibt.
man könnte die Auschwitz-Lüge und den Volksverhetzungsparagraphen
gleich mit reinpacken.
Was ist richtig? Schwer zu sagen, die Sache mit den Verboten kann
schnell entgleiten. Soll man bspw. Islamophobie und die so genannte
Homophobie verbieten?
Allerdings ist die Ausschwitz-Lüge aus meiner Sicht eine schwere
Beleidigung, das Hakenkreuz oder dieses NSDAP-Zeugs sehe ich auch sehr
ungerne. Ich tendiere also zum Verbot von bestimmten Aussagen und
Kennzeichen oder ehrlichgeschrieben unterstütze ich es.
Die USA und UK sind da lockerer, bspw. London muss aber
Islamistendemos mit "Bomb Denmark"- oder "Bomb X"-Rufen aushalten,
wobei diese Rufe nicht einmal die unangenehmsten sind.
Ganz wichtig auch hier aus meiner Sicht "was hinten rauskommt", also
die Vollziehbarkeit und geringer Aufwand.
MKG!