Sehr geehrter Herr Stöber,
in den mitgeteilten Beispielen zu den Bearbeitungszeiträumen wurde die
Möglichkeit der fünfmonatigen Bearbeitungsdauer nicht berücksichtigt (siehe
§ 11(4) der SPO). Korrekte Varianten (Erfüllung der Anforderungen bzgl. der
CP vorausgesetzt):
a) Beginn: 15. März / Ende: 15. Juni + ca. 1 Monat Urlaubs-/Korrekturzeit +
5 Monate BA => Ende: Dezember (beachte: Korrektur in Prüfungszeit;
FH-Urlaubszeit)
b) Beginn: 1. Mai / Ende: 31. Juli + ca. 1 Monat Urlaubs-/Korrekturzeit +
5 Monate BA => Ende: Januar ( beachte : 2x Fertigstellung in
Prüfungszeitraum; FH-Urlaubszeit)
c) Beginn: 1. August / Ende: 31. Oktober: kann je nach Dauer der Korrektur
zu einer drei- oder fünfmonatigen Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit
führen (siehe § 11(2) der SPO!
Ich bitte um Mitteilung an die Kommilitoninnen.
Freundliche Grüße
Prof. Dr. H. Grimhardt
Hochschule für angewandte Wissenschaften
Würzburg-Schweinfurt
Studiengang Vermessung und Geoinformatik
Prof. Dr. Hartmut Grimhardt
Röntgenring 8
97070 Würzburg
Fon: 0931/3511-9502
Fax: 0931/3511-9510
E-Mail: hartmut....@fhws.de
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