Nun gut,
zunächst mal lege ich Wert auf die Feststellung, dass es auch anders
geartete Porsche Fahrer gibt. Auch solche, die sich das verdient haben
soll es geben.
Es scheint in diesem Fall so zu sein, dass der vermeintliche Becker
von Buch Kunde den üblichen Wisch des Beraters nicht unterschrieben
hat. Ich denke schon, dass BvB mit entsprechend unterschriebener
Anwesenheitsbescheinigung den Klageweg bestritten hätte, schließlich
ist es ja deren Geschäftsstrategie. Nur, ohne diesen Wisch steht BvB
vor Gericht ja völlig mit leeren Händen da, wonach die nicht mit einer
erfolgreichen Klage rechnen müssen. Die werden sicher noch
eindringlicher darauf pochen, dass Kunden die Berateranwesenheit
unterschreiben, was wie wir ja alle wissen vor Gericht als eine Art
Schuldanerkenntnis gewertet wird, da aufgrund des
Dienstvertragscharakters ein echter Leistungsnachweis nicht
erforderlich ist.