zu diesem Fall eine weitere, interessante Information, die mehr als
deutlich macht, welch Geisteskind hinter dem Unternehmen und seinem
Vertreter und Familienmitglied von Buch steckt.
Schreiben des Rechts(?)anwalt Konstantin v. Buch an das Landgericht
Hannover im Fall 31/11BO6V
hier in für dieses Forum relevanten Ausügen:
..Peinlich ist aus unserer Sicht, wenn sich ein Anwalt in einem
Landgerichtsprozeß auf Ausdrucke aus Quasselecken im Internet beruft.
Wir haben die vorgelegten Ausdruck kursorisch gesichtet. Es sind
Veröffentlichungen von Voyager (anonym) oder L. Preukschat. Beide sind
uns bekannt.
L. Preukschat tritt unter seinem Namen und verschiedenen anonymen
Existenzen (es sind ziemlich sicher mehr als fünf) im Internet auf. Er
hat eine Google-Gruppe gebildet (kann jeder in fünf Minuten), mit der
er der Klägerin nachstellt.
Zu Ihm ist Voyager als Gleichgesinnter gestoßen. Auch er tritt unter
mindestens vier verschiendenen anonymen Bezeichnungen auf. Wir kennen
ihn und seine Machwerke.
Inzwischen sind noch ein paar andere Namen aufgetaucht. Niemand kann
beurteilen, ob sich dahinter wirkliche Existenzen verbergen. Es wird
eben anonym gehetzt. wenn es hoch kommt, mögen es 20 bis 30
verschiedene Personennamen oder anonyme Bezeichnungen sein. Wenn einer
von Ihnen wieder einmal irgendwas ins Netz stellt, greift es der
andere auf und zitiert es. Deswegen kann man auch mit
Untersagungsverfügungen leider wenig bis nichts erreichen.
..............................
Wir können das auch kaum. Wenn man schon im Internet stöbern will,
dann kann man ja mal den Namen Lothar Preukschat eingeben. An zweiter
oder dritter Stelle kommt man zu eiem Text unter dem titel
"Tatsachenklarstellung". Das stammt vom Unterzeichner und zwar aus
einer Zeit, als er noch meinte, die Mitteilung der Tatsachen werde
dazu führen, daß die schamlose und verlogene Hetzerei einiger weniger
Personen im Internet aufhört. Ein Irrtum.
Aber zitieren wir einfach einmal die Tatsachenklarstellung, denn das
ist es, was im Falle des Lothar Preukschat geschenen ist: .......
es folgt der Text des Konstantin v. Buch, wie er hier im Forum auch zu
lesen ist.
ich hebe diesen bewusst hier so stehen lassen, da er auch ein beredtes
Zeugnis der Lügengeschichten dieses Herrn ist.
Die Tatsachen sind völlig anders und dies auch durch Zeugen belegbar.
aber es ist ja den Betroffenen bekannt.
Ich habe noch am Tage des "Abgangs" des sogenannten Beraters, Herrn
Dr. J., der BvB in Hannover eine Mail zukommen lassen, in der ich den
tatsächlichen Verlauf und die Gründe des Abbruchs der (nicht) Beratung
dargelegt habe.
Ich stelle dieses Schreiben hier mal zu dem Lügenkonstrukt des Herrn
v.Buch.
BvB gab mir in einem Telefonat sogar recht und wollte mit einem neuen
Berater weitermachen.
Im Fortgang des Schreibens des v. Buch an das Landgericht ist, wie
bekannt und nicht anders zu erwarten, permanent die Unterstellung zu
lesen, der Beklagte würde die "Tatsachen" des Akquise- und
Beratungsverlaufes völlig falsch (Zitat: .....unbeding an seiner
unerheblichen und falschen Schilderung festhalten will.......)
dartellen.
in einem weiteren Absatz (6) beschäftigt sich K. v. Buch mit den
Vergleichen des Unternehmens BvB mit den Vor den OLG Celle und OLG
Düsseldorf verhandelten Fällen ähnlich operierender
"Beratungsunternehmen". Natürlich ist bei den Fällen nicht BvB
verhandelt worden, doch ist eine Ähnlichkeit doch festzustellen. Falls
es dazu eines Beweises bedarf, in dem auch BvB vor Gericht verloren
und Forderungen abgewiesen wurden, so darf man sich gern das Urteil
des Bezirksgerichtes Insbruck 18C 874 /00y ansehen. Hier wird deutlich
bescheinigt, wie BVB da und wohl auch unverändert, wie der aktuelle
Fall zeigt, vorgeht.
Die Hinweise auf die für BvB agierenden Fachleute der Akquise, Analyse
und Berater, die (Zitat:.... sich nach besten Kräften darum bemühen,
ordentliche Arbeit zu leisten?!....
Die Klägerin nimmt das für sich in Anspruch und wir nehmen ihre
Mitarbeiter und Berater bewußt in Schutz, wenn sie mit Dreck beworfen
werden...... Ende des Zitats)
ist auch bemerkenswert, wenn man sich die Formulierungen in
Arbeitszeugnissen zum Vergleich nimmt. Eine derartige negative
Beurteilung in Zeugnissen lässt sich auch juristisch verhindern!
Auch interessant in dem Zusammenhang ist ja auch die
"Tatsachenfeststellung", dass die so geschützten Mitarbeiter
reihenweise das Unternehmen verlassen und in unserem Fall mit der
Auskunft uns gegenüber, dass dies in der Erkenntnis der unseriösen
Arbeitsweise des Unternehmens geschah!
da sind wir doch alle mal gespannt, was da weiter passiert. Ich bin
in Hannover, wenn es zum Termin kommt. Ihr auch?