aktueller fall mit gerichtsverfahren

457 views
Skip to first unread message

Lothar Preukschat

unread,
Jun 16, 2011, 10:35:38 AM6/16/11
to Unternehmensberatung BvB
hier der aktuelle Fall, welcher am 24. August vor dem Landgericht in
Hannover erneut zur Verhandlung kommt:
Zuschauer und Zeugen gerne gesehen!

Information des BvB-Opfers
Gedächnisprotokoll:

1. Anfang November 2010 Besuch von zwei Akquisiteuren bei mir zu Hause
nach telefonischer Vereinbarung (Dauer ca.2,5 Std.). Ergebnis:
Massiver Druck für weitergehende Beratung, da ansonsten Firma Konkurs
gehen würde. So kam es dann zur Anforderung einer Analyse.

2. Mitte November 2010 kam der Akquisiteur(?) (Mann für Analyse!) für
zwei Tage zu mir nach Hause ins Büro. Er ließ sich alle einschlägigen
Geschäftsunterlagen und – Bücher, Kontoauszüge,
Abrechnungen(Mitarbeiter, Autohaus, Tankstellen, etc.)vorlegen. Er
führte dann ein Telefonat mit der Firmenleitung in Hannover, bei dem
ich mithören konnte, fragte nach, ob eine Geschäftsbeziehung möglich
wäre. Die Antwort war positiv. Er ließ sich in Form eines Zeugnisses
seine „gute“ Arbeit bestätigen bzw. benoten. So kam es zum
Beratervertrag über ca. 80 Stunden im Büro.

3. In der dritten Dekade November bis erste Dekade Dezember 2010 war
der Betriebsberater bei mir. Er spezifizierte die Analyse und ließ
sich sämtliche Unterlagen der letzten drei Jahre vorlegen. Er stellte
mir bereits hinreichend bekannte Tatsachen angeblich fest, es fehlten
aber die Maßnahmen für die Zukunft. Er listete Dinge auf, die lange
aktenkundig waren. Das Ergebnis, zukunftsweisende Verbesserungen
vorzuschlagen, blieb er leider schuldig, so dass der Sinn und Zweck
dieser Betriebsberatung verfehlt wurde. Ich fühle mich daher von
dieser Firma über den Tisch gezogen, ja sogar betrogen!



Hatten , den 26.05.2011

Mit freundlichen Grüßen
G. S.

Lothar Preukschat

unread,
Jul 7, 2011, 5:42:49 AM7/7/11
to Unternehmensberatung BvB
zu diesem Fall eine weitere, interessante Information, die mehr als
deutlich macht, welch Geisteskind hinter dem Unternehmen und seinem
Vertreter und Familienmitglied von Buch steckt.

Schreiben des Rechts(?)anwalt Konstantin v. Buch an das Landgericht
Hannover im Fall 31/11BO6V

hier in für dieses Forum relevanten Ausügen:
..Peinlich ist aus unserer Sicht, wenn sich ein Anwalt in einem
Landgerichtsprozeß auf Ausdrucke aus Quasselecken im Internet beruft.
Wir haben die vorgelegten Ausdruck kursorisch gesichtet. Es sind
Veröffentlichungen von Voyager (anonym) oder L. Preukschat. Beide sind
uns bekannt.
L. Preukschat tritt unter seinem Namen und verschiedenen anonymen
Existenzen (es sind ziemlich sicher mehr als fünf) im Internet auf. Er
hat eine Google-Gruppe gebildet (kann jeder in fünf Minuten), mit der
er der Klägerin nachstellt.

Zu Ihm ist Voyager als Gleichgesinnter gestoßen. Auch er tritt unter
mindestens vier verschiendenen anonymen Bezeichnungen auf. Wir kennen
ihn und seine Machwerke.
Inzwischen sind noch ein paar andere Namen aufgetaucht. Niemand kann
beurteilen, ob sich dahinter wirkliche Existenzen verbergen. Es wird
eben anonym gehetzt. wenn es hoch kommt, mögen es 20 bis 30
verschiedene Personennamen oder anonyme Bezeichnungen sein. Wenn einer
von Ihnen wieder einmal irgendwas ins Netz stellt, greift es der
andere auf und zitiert es. Deswegen kann man auch mit
Untersagungsverfügungen leider wenig bis nichts erreichen.

..............................
Wir können das auch kaum. Wenn man schon im Internet stöbern will,
dann kann man ja mal den Namen Lothar Preukschat eingeben. An zweiter
oder dritter Stelle kommt man zu eiem Text unter dem titel
"Tatsachenklarstellung". Das stammt vom Unterzeichner und zwar aus
einer Zeit, als er noch meinte, die Mitteilung der Tatsachen werde
dazu führen, daß die schamlose und verlogene Hetzerei einiger weniger
Personen im Internet aufhört. Ein Irrtum.

Aber zitieren wir einfach einmal die Tatsachenklarstellung, denn das
ist es, was im Falle des Lothar Preukschat geschenen ist: .......
es folgt der Text des Konstantin v. Buch, wie er hier im Forum auch zu
lesen ist.
ich hebe diesen bewusst hier so stehen lassen, da er auch ein beredtes
Zeugnis der Lügengeschichten dieses Herrn ist.

Die Tatsachen sind völlig anders und dies auch durch Zeugen belegbar.
aber es ist ja den Betroffenen bekannt.
Ich habe noch am Tage des "Abgangs" des sogenannten Beraters, Herrn
Dr. J., der BvB in Hannover eine Mail zukommen lassen, in der ich den
tatsächlichen Verlauf und die Gründe des Abbruchs der (nicht) Beratung
dargelegt habe.
Ich stelle dieses Schreiben hier mal zu dem Lügenkonstrukt des Herrn
v.Buch.
BvB gab mir in einem Telefonat sogar recht und wollte mit einem neuen
Berater weitermachen.

Im Fortgang des Schreibens des v. Buch an das Landgericht ist, wie
bekannt und nicht anders zu erwarten, permanent die Unterstellung zu
lesen, der Beklagte würde die "Tatsachen" des Akquise- und
Beratungsverlaufes völlig falsch (Zitat: .....unbeding an seiner
unerheblichen und falschen Schilderung festhalten will.......)
dartellen.

in einem weiteren Absatz (6) beschäftigt sich K. v. Buch mit den
Vergleichen des Unternehmens BvB mit den Vor den OLG Celle und OLG
Düsseldorf verhandelten Fällen ähnlich operierender
"Beratungsunternehmen". Natürlich ist bei den Fällen nicht BvB
verhandelt worden, doch ist eine Ähnlichkeit doch festzustellen. Falls
es dazu eines Beweises bedarf, in dem auch BvB vor Gericht verloren
und Forderungen abgewiesen wurden, so darf man sich gern das Urteil
des Bezirksgerichtes Insbruck 18C 874 /00y ansehen. Hier wird deutlich
bescheinigt, wie BVB da und wohl auch unverändert, wie der aktuelle
Fall zeigt, vorgeht.
Die Hinweise auf die für BvB agierenden Fachleute der Akquise, Analyse
und Berater, die (Zitat:.... sich nach besten Kräften darum bemühen,
ordentliche Arbeit zu leisten?!....
Die Klägerin nimmt das für sich in Anspruch und wir nehmen ihre
Mitarbeiter und Berater bewußt in Schutz, wenn sie mit Dreck beworfen
werden...... Ende des Zitats)
ist auch bemerkenswert, wenn man sich die Formulierungen in
Arbeitszeugnissen zum Vergleich nimmt. Eine derartige negative
Beurteilung in Zeugnissen lässt sich auch juristisch verhindern!
Auch interessant in dem Zusammenhang ist ja auch die
"Tatsachenfeststellung", dass die so geschützten Mitarbeiter
reihenweise das Unternehmen verlassen und in unserem Fall mit der
Auskunft uns gegenüber, dass dies in der Erkenntnis der unseriösen
Arbeitsweise des Unternehmens geschah!

da sind wir doch alle mal gespannt, was da weiter passiert. Ich bin
in Hannover, wenn es zum Termin kommt. Ihr auch?

Voyager

unread,
Jul 7, 2011, 11:52:34 AM7/7/11
to Unternehmensberatung BvB
Richtigstellung:

Entweder irrt hier der Herr Anwalt, oder er lügt bewusst um sich
Vorteile zu verschaffen. Tatsache ist, dass ich zu keiner Zeit mit
vier oder mehr Pseudonymen Berichte veröffentlicht habe. Es waren
lediglich der hier bekannte und die bei Qype verwendeten. Da aber Qype
aus Gründen der ausgeübten Drohungen des Herrn Konstantin von Buch (so
wurde es seinerzeit kolportiert) seine Bewertungsplätze für Becker von
Buch gelöscht und gesperrt hat ist von mir selbst nur noch EIN Name in
gebrauch, unter dessen Verwendung ich gesammelte Berichte oder
Kommentare publiziere. Ich lege weiterhin Wert auf die Feststellung,
dass alle eigenen Berichte der Wahrheit entsprechen. Für Zitate oder
Links übernehme ich hinsichtlich des Inhalts keine Verantwortung,
dafür sind die Autoren verantwortlich. Weiterhin kann ich aber
bestätigen, dass eine Vielzahl der Darstellungen mit sehr großer
Wahrscheinlichkeit der Wahrheit entsprechen, da ich mit den
Berichterstattern selbst telefonsch Kontakt hatte und diese die
Ausführungen z.T. sehr viel detaillierter und äußerst glaubwürdig
darstellten.

Die Richter beim Landgericht sollten sich überlegen, die aus Sicht des
Herrn von Buch vermeintlich imaginären Autoren einmal als Zeugen zu
einem Prozesstermin zu laden. Es wäre geradezu genüsslich dem Gericht
anstelle der von KvB mal dahin geschwätzten 20-30 Fakes 20-30 real
existierende ehemalige "Kunden" von BvB zu präsentieren.

Im Gegenzug war es aber augenscheinlich, dass BvB selbst scheinbar
unter verschiedenen Pseudonymen aufgetreten ist um in div.
Bewertungsportalen positive Bewertungen anzugeben. Auch was die vielen
Kundenzufriedenheitsberichte (auch alle Anonym) auf der BvB eigenen
Webseite betrifft, so darf doch gezweifelt werden, dass diese
vollumfänglich einen realen Hintergrund besitzen. Das was Konstantin
Buch vor Gericht vorgetragen und beschrieben hat: "Anonym",
"verschiedene Existenzen", etc. ist doch nichts anderes als das
Handwerkszeug seines eigenen Mandanten Becker von Buch. Die
Kundenzufriedenheitsberichte auf der Becker von Buch Webseite
entsprechen doch genau diesen Kriterien. Niemand weiss, wieviele davon
echt sind.

Lothar Preukschat

unread,
Jul 8, 2011, 4:18:14 AM7/8/11
to Unternehmensberatung BvB
Das BvB-Clanmitglied Konstantin v. Buch irrt hier nicht (das könnte
man ja noch verstehen, denn Iirren ist menschlich), sonder er
verbreitet ganz bewußt dreiste Lügengeschichten zum Zwecke der eigenen
Vorteilsnahme!
Auch von mir gibt es nur 2 Namen, die eben eindeutig realen
Existenzen, wie sich dieser KvB auzudrücken pflegt, mir zuzuordnen
sind. Und das ist diesem zwielichtigen Herren auch bekannt.
Sein Vortrag spiegelt abermals seine geistige Grundhaltung gegenüber
Recht und Standesehre wieder: sie interessieren diesen
Interessenvertreter offensichtlöich einen Dreck!
Um den Damen und Herren des Landgerichts Hannover dieses zu
verdeutlichen, werden sie einen Kommentar zum Schreiben das KvB
erhalten, verbunden mit dem Angebot der Zeugenvernehmung der
Betroffenen. Falls sie denn an der Rechtsprechung interessiert sind,
sollten sie den Zeugen Gehör verschaffen.
Lothar Preukschat (alias Sailoralive)

Lothar Preukschat

unread,
Jul 20, 2011, 4:09:10 AM7/20/11
to Unternehmensberatung BvB
dies sollte in den Gerichtsverfahren herangezogen werden.....
......aus einem Aufsatz in der MDR Zeitschrift für die
Zivilrecztspraxis 5. Januar 2009 VorsRiOLG a.D. Dr. Jörg Würfel:
Auch mit Abstand von mehreren Jahren erscheint es deprimierend, mit
welchem Mangel an Sensibilität es zahlreiche Gerichte den schwarzen
Schafen einer bestimmten Berufsgruppe ermöglicht haben, die
Rechtsordnung für sich außer Kraft zu setzen..., zumal die Klausel
laut OLG Celle den für jedermann erkennbaren einzigen Zweck hatte, dem
Beratenen jede gerichtliche Kontrolle abzuschneiden. Den Schaden
vermag man fast nicht anzuschätzen; bei 15 Jahren, etwa zehn diese
Klauseln verwendenden Unternehmen und Honoraren oft über 30.000 DM
könnte er ohne weiteres im zweistelligen Millionenbereich liegen, vor
allem, wenn man die Prozesskosten einbezieht. Bedauerlicherweise wird
diese Klausel in abgewandelter Form immer noch benutzt und lautet z.B.
bei einer Unternehmensberatung aus Hannover (anmerkung von mir: BvB)
als Teil der Rechnung: "Leistung erhalten und mit dieser Rechnung
einverstanden". Bezeichnenderweise lässt sich das Unternehmen diese
Klausel, auf die ein normaler Mensch nicht achtet und deren Bedeutung
er vor allem nicht zu erfassen vermag, an demselben Tag unterzeichnen,
an dem der Klient den Bericht über die Beratungsleistung erhält, zu
einem Zeitpunkt mithin, zu dem der fachlich unterlegene Auftraggeber
die Qualität der Beratungsleistung gar nicht beurteilen kann - worauf
auch schon das OLG Celle hingewiesen hat. Wenn die Klienten sich dann
zur Wehr setzen und die Qualität der Beratungsleistungen beanstanden,
dürften ihnen die dem Urteil des OLG Celle erwähnten 20 Urteile - in
denen ein deklaratorisches Anerkenntnis bejaht worden ist - vorgelegt
werden, so dass schon 80% keinen Anwalt mehr aufsuchen werden. Wenn
der Anwalt die Entscheidung des OLG Celle nicht findet, muss und wird
er dringend von einem Rechtsstreit wegen fehlender Erfolgsaussicht
abraten. Geht eine Sache dann trotzdem zu Gericht, versucht man es
erst mit dem deklatorischen Anerkenntnis - vielleicht ist dem zur
Entscheidung berufenen Gericht das Urteil des OLG Celle unbekannt und
sodann darauf, nur eine völlige Unbrauchbarkeit dürfe zu einer Kürzung
des Honoraranspruchs oder zu dessen Wegfall führen. Wie mir Anwälte
berichtet haben, wird, sollte doch ein Gericht ausnahmsweise die
Einholung eines Gutachtens anordnen, ein Vergleich geschlossen. soweit
der Teil des Aufsatzes VI. Aushebelung der Rechtsordnung durch
"Anerkenntnisse" wie er auch in der Facebook Gruppe BeckervonBuch zu
lesen ist.
> ...
>
> Erfahren Sie mehr »

Lothar Preukschat

unread,
Jul 20, 2011, 4:53:24 AM7/20/11
to Unternehmensberatung BvB
VII. Größte Vorsicht bei nur mündlichen Leistungen Ein neues Problem
bei einigen - hoffentlich nur wenigen - Unternehmensberatungen liegt
für den Kunden darin, dass trotz sehr hoher Stundensätze
schriftliche ...Gutachten möglichst vermieden werden. Hält sich der
Berater aber z.B. acht Stunden oder gar mehrere Tage im Betrieb auf
und gibt er nach bzw. während der Einsicht in Unterlagen ständig nur
mündliche Erläuterungen und Empfehlungen, ist das für einen fachlich
unterlegenen Zuhörer nahezu ohne Nutzen, weil, wie Untersuchungen
gezeigt haben, die Fähigkeit, konzentriert zuzuhören, das Gehörte zu
verarbeiten und zu speichern, bereits nach kurzer Zeit schwindet und
der Beratene später auch nicht in Ruhe nachsehen kann, ob er eine
Mängelanalyse und die dazu erfolgeten Verbesserungsvorschläge richtig
verstanden hat. Die gerichtliche Kontrolle im Prozess wird zudem dann
dramatisch schwieriger, weil (nur) die von dem Unternehmen bezahlten
und in ihrem Lager stehenden Berater als Zeugen zu der Behauptung
einer unbrauchbaren Beratung gehört werden, denen der Auftraggeber
nicht Paroli bieten kann. Wenn das Gericht es dann noch ablehnt, diese
Vernehmung wenigstens in Gegenwart eines Sachverständigen
durchzuführen und ein gerichtliches Gutachten einzuholen, ist die
Rechtsordnung - und der Grundsatz der Waffengleichheit (Art. 20 Abs. 3
GG) - faktisch außer Kraft gesetzt, denn weder der Richter noch der
Auftraggeber sind den - gut vorbereiteten - Beratern fachlich
gewachsen, so dass der Beratene stets an seiner Beweislast scheitern
wird.
> ...
>
> Erfahren Sie mehr »
Message has been deleted
Message has been deleted

Lothar Preukschat

unread,
Aug 25, 2011, 12:44:35 PM8/25/11
to Unternehmensberatung BvB
Verhandlung am Landgericht Hannover am 24. 08. 2011
Becker von Buck gegen Syska
Die Verhandlung BvB gegen Syska fand am 24.8. am Landgericht statt.
Ich war als Öffentlichkeit vor Ort, was der Interessenvertreter von
Buch (er nennt sich RECHTS-Anwalt) aufmerksam bemerkte und auch in
seinem Vortrag einbaute.
Seitens BvB (Kläger) war der Anwalt von Buch und (erstmals zu Gesicht
bekommen) Herr Lehmann (seines Zeichens "Beratungsführung" im Büro BvB
in Hannover, im Erscheinungsbild weniger eine Führungsperson denn mehr
ein auf seinem Platz zusammengesunkener älter Mann und als Marionette
auszumachen) anwesend.
Der vorsitzende Richter verlas, wie üblich, zunächst die Anträge der
streitenden Parteien und machte zudem die eine oder andere Bemerkung,
auch der Hinweis auf die Fragwürdigkeit deklaratorisches
Anerkenntnisse in den Verträgen.
Vor weiteren Eintritt in die Verhandlung fragte er dann die Parteien,
ob nicht auch ein "gütlicher" Vergleich zu erzielen sei.
Der Anwalt der Beklagten wies darauf hin, dass von ihrer Seite ein
Vergleichsangebot erfolgte, der aber von BvB abgelehnt wurde. Auf
Intervention des Richters wollte man aber nun doch hier und jetzt noch
mal den Vergleichsversuch machen, für den die Verhandlung
unterbrochen
wurde.
Die Öffentlichkeit meldete sich hier kurz zu Wort und Verwies den von
Buch ob seiner Lügengeschichten öffentlich.

In der Verhandlungspause wurde dann wohl doch unter dem Risikodruck
ein Vergleich der Parteien vereinbart, der dann bei der
Verhandlungsfortsetzung dem Richter zu Protokoll gegeben wurde.
Tenor des Vergleichs ist, dass BvB sich von der Forderung in Höhe von
40.000,- € (!!) verabschiedete und sich mit 50%, also 20.000,- Euro
begnügen wird. (Details verkneife ich mir an dieser Stelle).
Beachtlich war, und das fand auch der Richter in positivem Sinn, da
ihm hierdurch eigene Formulierungen erspart wurden, das von Buch
schon ein passendes Formblatt für die Vergleiche parat hatte. (was ja
darauf schließen lässt, dass dies tägliches Geschäft im Umgang mit den
Beratungsopfern ist)
Fazit dieses Rechtsstreits um die Beratungsleistungen ist also, dass
der Gang vor Gericht wirkungsvoll ist und zumindest einen Nachlass
erwirken kann. Leider hat der Beklagte seinen ursprünglichen Plan vor
das OLG zu ziehen und dort andere, in Rechtgrundsätzen versiertere
Richter und Gutachter vorzufinden, unter dem Risikodruck nicht
durchgestanden, obwohl der Wunsch bei dem Anwalt des Opfers eindeutig
vorhanden war (wurde so auch nach Verhandlung mir klar gesagt).
Becker von Buch hat also 50% eingebüßt aber der "Beratene" 50% =
20.000,- € + für Müll zu zahlen.
Also nochmals der deutliche Hinweis an alle, die von Becker von Buch
akquiriert werden, KEINE UNTERSCHRIFTEN UNTER ZEITDRUCK leisten. Nach
jeder Phase, also Akquisitionsgespräch, Analyse und Beratung sich Zeit
nehmen zur Besinnung und Kontrolle. Rücksprache mit dem eigenen
Steuerberater oder Anwalt nehmen bevor Verträge unterzeichnet werden.
Mündliche Absprachen in den Verträgen schriftlich festhalten und dann
unterschreiben. Ein Fazit der Analyse (mindestens) sich schriftlich
aushändigen oder selbst anfertigen und unterzeichnen lassen.
Keine, NIE deklaratorisches Anerkenntnisse unterschreiben. Siehe die
Aufsätze des VorsRiOLG a.D. Dr. Jörg Würfel. Damit wird den Becker
von Buchs die Grundlage von Betrügereien entzogen!
> ...
>
> Erfahren Sie mehr »
Reply all
Reply to author
Forward
0 new messages