Beförderungspapier (Kapitel 5.4.1 ADR). Das Beförderungspapier ist an keine bestimmte Form gebunden, nur der Inhalt ist vorgeschrieben. Es können also Dokumente aus anderen Rechtsbereichen verwendet werden z.B. Abfallbegleitschein oder CMR-Frachtbrief.
Beispiel: Der Frachtbrief Uwe HildachNimrodstraße 14 82256 Fürstenfeldbruck 6 Kanister UN 1098 Allylalkohol, 6.1 (3) VG I 120 Liter 2 Fässer UN 1133 Klebstoffe , 3 VG II 50 Liter Beförderungspapier
Beispiel: Der Frachtbrief Uwe HildachNimrodstraße 14 82256 Fürstenfeldbruck ZF Passau GmbHDonaustraße 25-71 94034 Passau 6 Kanister UN 1098 Allylalkohol, 6.1 (3) VG I 120 Liter 2 Fässer UN 1133 Klebstoffe , 3 VG II 50 Liter Beförderungspapier
Beispiel: Der Frachtbrief Uwe HildachNimrodstraße 14 82256 Fürstenfeldbruck ZF Passau GmbHDonaustraße 25-71 94034 Passau 6 Kanister 120 Liter UN 1098 Allylalkohol, 6.1 (3) VG I 2 Fässer UN 1133 Klebstoffe , 3 VG II 50 Liter Sondervorschrift 640 C Beförderungspapier
Beförderungspapier (Kapitel 5.4.1 ADR) Allgemeine Anforderungen: Obwohl in Kapitel 3.1 und in Kapitel 3.2 Tabelle A zur Angabe der Elemente, die Bestandteil der offiziellen Benennung für die Beförderung sein müssen, Großbuchstaben verwendet werden und obwohl in diesem Kapitel zur Angabe der für das Beförderungspapier vorgeschriebenen Informationen Großbuchstaben und Kleinbuchstaben verwendet werden, darf die Verwendung von Großbuchstaben oder Kleinbuchstaben für die im Beförderungspapier erforderlichen Angaben frei gewählt werden. Beförderungspapier
Beförderungspapier (Kapitel 5.4.1 ADR) Allgemeine Anforderungen: Die Stelle und die Reihenfolge der Angaben, die im Beförderungspapier erscheinen müssen, dürfen frei gewählt werden.a), b), c) und d) müssen jedoch in der Reihenfolge a), b), c), d) oder in der Reihenfolge b), c), a), d) ohne eingeschobene weitere Angaben mit Ausnahme der im ADR vorgesehenen angegeben werden. Die Stelle und die Reihenfolge der Angaben, die im Beförderungspapier erscheinen müssen, dürfen frei gewählt werden.a), b), c) und d) müssen jedoch in der Reihenfolge a), b), c), d) oder in der Reihenfolge b), c), a), d) ohne eingeschobene weitere Angaben mit Ausnahme der im ADR vorgesehenen angegeben werden. Die Stelle und die Reihenfolge der Angaben, die im Beförderungspapier erscheinen müssen, dürfen frei gewählt werden.a), b), c) und d) müssen jedoch in der Reihenfolge a), b), c), d) oder in der Reihenfolge b), c), a), d) ohne eingeschobene weitere Angaben mit Ausnahme der im ADR vorgesehenen angegeben werden. UN 1098 Allylalkohol, 6.1 (3) I Allylalkohol, 6.1 (3) UN 1098 I Beförderungspapier
Beispiel: Der Frachtbrief Fürstenfeldbruck Uwe HildachNimrodstraße 14 82256 Fürstenfeldbruck Maisacherstraße 6 ZF Passau GmbHDonaustraße 25-71 94034 Passau FFB-UH 69 % Hildach 6 Kanister UN 1098 Allylalkohol, 6.1 (3) VG I 120 Liter 2 Fässer UN 1133 Klebstoffe , 3 VG II 50 Liter Sondervorschrift 640 C Beförderungspapier
Beförderungspapier (Kapitel 5.4.1 ADR) Es sind in allen Fällen getrennte Beförderungspapiere auszufertigen für Sendungen oder Teile einer Sendung,die wegen eines Zusammenladeverbotes nicht zusammenin ein Fahrzeug verladen werden dürfen. Anlagen, z. B. bei mehreren Empfängern, sind möglich. Das Beförderungspapier dient zur Identifizierung der gefährlichen Güter.Es ist mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen. Beförderungspapier
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