Hallo zusammen, schlechte Nachrichten:
eine E-Mail von einem Mitglied .... d.h. es bleibt so wie es ist, tja .... mal die Begründung abwarten.
MfG Jürgen Steinfelder
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bekanntlich fand heute am BAG Erfurt die Revisionsverhandlung unter dem Aktenzeichen 9 AZR 431/11 statt.
Ich habe dort vor kurzem angerufen und konnte aus dem Urteil Folgendes mitschreiben:
1. Aufgrund des Revisionsantrages wird das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 31.03.2011 aufgehoben.
2. Das Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin vom 24.11.2010 wird dementsprechend abgeändert.
3. Die Klage wird abgewiesen.
4. Der Kläger hat die Kosten zu tragen.