Guten Abend zusammen,
leider hat mein Arbeitgeber meinem Antrag auf Verzicht der
Einrede hinsichtlich der Verjährung (Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist)
nicht zugestimmt. Um meine Ansprüche bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
in 2014 zu wahren, sehe ich mich gezwungen, beim Arbeitsgericht Klage
einzureichen, um so den Fristablauf zu hemmen. Da ich über keinerlei Erfahrung
Verfüge, möchte ich die TV ATZ – Gruppe -Öffentlicher Dienst- einmal fragen, ob
hier schon jemand in besagter Angelegenheit, Klage beim Arbeitsgericht
eingereicht hat. Für eine baldige Rückäußerung, mein Termin bei der Rechtsantragstelle ist am
28.11.2013 wäre ich dankbar.
Mit kollegialen Grüßen
Dietrich Meys
Sehr geehrter Herr Meys,
ich habe meinen Arbeitgeber im März 2011 zur Neuberechnung des Aufstockungsbetrages aufgefordert und mein Einverständnis auf Ruhen bis zur Klärung durch das BAG angeboten, wenn er schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Da mein Arbeitgeber die Bundeswehr dazu nicht bereit war, habe ich mit Hilfe des DGB Rechtschutzes beim AG Frankfurt(Oder) Klage ( AZ: CA 1712/11) eingereicht. Im Nachgang zur Güteverhandlung hat der Arbeitgeber im Februar 2012 auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Was das nach der Entscheidung BAG wert ist, weiß ich nicht.
Meine Klage ist weiter ruhend gestellt bis zur Entscheidung des LAG Chemnitz (AZ: 5 SA 505/11) in gleicher Sache und in 1. Instanz gewonnen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Resenhöft
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