Sehr geehrte Mitstreiter,
ich habe im Oktober 2013 die ver.di Bezirksfachgruppe der Bundeswehr überzeugt, als eine Tarifforderung die Änderung oder Neuverhandlung des TV ATZ einzubringen.
Dieses wurde umfangreich begründet. Wozu auch Informationen aus der googlegroups verwendet wurden.
Nur durch das intensive Bemühen des Michael Rumpel (Vorsitzender der Bezirksfachgruppe der Bw Frankfurt / Oder und Mitglied der Bundesfachgruppe der Bw)
ist überhaupt eine Antwort erfolgt. Diese hat mich heute erreicht.
Kopie der Antwort
„Lieber Michael,
vielen Dank, auch dir alles Gute für das neue Jahr!
Wie bekannt, hat die bisherige Bundesregierung aus ideologischen Gründen (s."Rente ab 67") eine Fortführung der früheren Altersteilzeitregelungen abgelehnt. Dies hat sie in allen Bereichen konsequent umgesetzt:
- Die finanzielle Förderung der Altersteilzeitarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit ist nicht verlängert worden.
- Als Verordnungsgeberin hat sie sich - vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales - geweigert, die Mindestnettobetragstabelle zum Altersteilzeitgesetz, auf die in § 5 Abs. 3 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) vom
05.05.1998 verwiesen wird, entsprechend den zwischenzeitlichen Steuererleichterungen für Arbeitnehmer/-innen im Bürgerentlastungsgesetz anzupassen.
- Auch aus fiskalischen Gründen hat sie sich als Tarifvertragspartei (vertreten durch das Bundesministerium des Innern) geweigert, eine andere - höhere - Berechnung des Mindestnettobetrages im TV ATZ zu vereinbaren.
Letzteres gilt auch für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände als den anderen auf Arbeitgeberseite am TV ATZ beteiligten Tarifvertragsparteien. Unsere entsprechenden Forderungen sind bereits 2010 von allen drei Tarifvertragsparteien auf Arbeitgeberseite zurückgewiesen worden.
Vor dem Hintergrund, dass der Koalitionsvertrag keinerlei Aussagen zur Altersteilzeit enthält, sehen wir leider auch bei der neuen Zusammensetzung der Bundesregierung keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich die beschriebene Haltung ändert, und damit auch keine Möglichkeit, eine Änderung des Tarifvertrages zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Onno Dannenberg
Bereichsleiter Tarifpolitik öffentlicher Dienst ver.di-Bundesverwaltung Ressort 12“
Nun wissen wir ver.di hat aufgegeben oder besser es seit 2009 nicht wirklich versucht eine Lösung des Problems zu erreichen.
Schon bei den letzten Tarifverhandlungen sollten die Gehaltsforderungen nicht durch das ATZ Mindestnettolohntabelle gestört werden.
Wie wir alle wissen wurde dann auf die Forderung des Arbeitgebers eingegangen und der Urlaub zum Nachteil der Beschäftigten angepasst.
2014 dürfte die Erhöhung der Arbeitszeit erfolgen.
Nun haben wir ja eine SPD Arbeitsministerin. Zuständig für die notwendige Verordnung „Anpassung Mindestnettolohntabelle“.
Nun gab es ja schon einen Brief an Herrn Wiesenhügel vor der Wahl von Dietrich Mey.
Sollten wir nicht auch Frau Nahles bemühen?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Resenhöft
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
einen Brief an die Bundesarbeitsministerin halte ich für wenig zielführend. Nach meiner Erfahrung landen derartige Brief beim Büroleiter von Frau Nahles, der gibt diese zur Beantwortung in den ministeriellen Geschäftgang und der Absender erhält eine „Nullachtfünfzehn“ Standartwort mit dem Hinweis auf die 1.000 Altfälle (Pressemitteilung vom 9. Dezember 2009) und den Verantwortungsbereich der Tarifvertragsparteien, wie sie schon eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen erhalten haben (s. meine Anhänge).
Man müsste einen Weg finden, das Problem Frau Nahles persönlich vortragen zu können. Hier würde sich m.E. der Weg über die von vielen Abgeordneten durchgeführte Bürgersprechstunde anbieten. Dafür wäre es erforderlich eine Kollegin oder einen Kollegen, ggf. auf der Gougle-Group TV-ATZ, zu finden, die/der im Wahlkreis (Wahlkreis 199 umfasst die Landkreise Ahrweiler und Mayen Koblenz) von Frau Nahles wohnt. So wäre eine persönliche Sensibilisierung der Arbeitsministerin möglich und sie könnte ggf. eine wohlwollende Prüfung veranlassen.
Vielleicht liest ja jemand meinen
Vorschlag, der im Wahlkreis 199 wohnhaft ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Meys
Von: Jörg Resenhöft [mailto:joerg.re...@t-online.de]
Gesendet: Mittwoch, 26. März 2014 10:30
An: Bsirske, Frank
Cc:
Betreff: einer Frage am Aktionstag Besoldungsrunde Bund am 25.03.2014 in Berlin zu dem Dir unbekanntem Problem
Sehr geehrter Frank,
in der Hoffnung das Dich diese Information erreicht und ver.di wenigstens versucht für die Zukunft eine Neuerstellung der Mindestnettolohntabelle beim BMAS zu erreichen.
Noch besser wäre natürlich eine Tarifvertragsänderung, wie sie die IG Metall Baden Württemberg erreicht hat.
Sonst bleibt vielen betroffenen ATZ-lern nur noch die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Resenhöft
Antwort von seiner Büroleiterin:
Sehr geehrter Kollege Resenhöft,
vielen Dank für Deine Nachfrage. Frank Bsirske hat mich gebeten, Dir zu antworten, dass ver.di in dieser Sache schon alles versucht hat, um eine Änderung zu erreichen. Die Ausführungen von Onno Dannenberg (Ergänzung 10.4.von mir:siehe unten) trägt er mit. Es tut mir leid, dass ich Dir keine andere positivere Antwort senden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Ladwig
Büroleiterin
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesverwaltung Ressort 1
Büro des Vorsitzenden
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Ich erspare mir eine weitere Kommentierung
Mit freundlichen Grüßen
Jörg
Sehr geehrte Mitstreiter !
Mir wurde bereits im November 2010 von Herrn Dannenberg mitgeteilt, dass die Bundesregierung aus ideologischen Gründer (Rente mit 67) eine Fortführung der ATZ ablehnt und sich daher weigert, die Mindestnettobetragstabelle vorzuschreiben.
Hinsichtlich meines Hinweises auf die Regelungen im Bereich der Metall- und Elektroindustrie, wurde auf die Nichtvergleichbarkeit mit dem öffentlichen Dienst hingewiesen (s. Anhang).
Ein von mir daraufhin verfasstes Schreiben an Herrn Bsriske, wurde mit den üblichen Floskeln beantwortet (s. Anhänge). Ich bin mittlerweile der festen Überzeugung, dass ver.di kein Interesse mehr daran hat, für die „Altersteilzeitler“ die Frage der Mindestnettobetragstabelle gegenüber dem BMAS oder bei Tarifverhandlungen auf die Tagesordnung zu setzen.
Es würde mich freuen, wenn ich vor meinem Renteneintritt noch vom Gegenteil überzeugt würde.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Meys
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