Kritische Betrachtung von zwei höchstrichterlichen Urteilen.

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Dietrich Meys

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Feb 25, 2013, 9:26:43 AM2/25/13
to "Jürgen Steinfeld"

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu aller erst möchte ich bemerken, dass mein Beweggrund für diesen Beitrag das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) Erfurt vom 19. Februar 2013 ist.

Nach meiner Recherche gibt es allein mehr als 14.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ATZ bei der Bundeswehrverwaltung, dazu kommen noch viele tausend „Altersteilzeitler“ bei anderen Bundesbehörden, den Bundesländern und den Kommunen (siehe § 1 Geltungsbereich TV ATZ); die von dem in Rede stehenden Urteil betroffen sind. Obwohl von uns Betroffenen mehrere Petitionen an den Deutschen Bundestag, verschiedene Landtage sowie eine Vielzahl von Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und an mehrere Bundestagsabgeordnete geschrieben wurden, zeigten die Politiker, gleich welcher Couleur, eher wenig bis kein Interesse für unser Problem, wir haben eben keine Lobby. 

Desto erstaunter bin ich in diesem Zusammenhang über die Wandlungsfähigkeit besonders hochkarätiger Politiker, die wohl der anstehenden Bundestagswahl im September geschuldet ist, hinsichtlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare und des noch ausstehenden BVerfG Urteils zum Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Paare.

Geht man davon aus, dass es in Deutschland rund 63.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften (Internetrecherche) und rund 18,31 Millionen Ehepaare gibt, so ist doch erstaunlich, wie es eine kleine Gruppe gleichgeschlechtlich orientierter Aktivisten versteht/verstanden hat, ihre Interessen gegenüber der Politik, wenn auch mit Hilfe des BVerfG, durchzusetzen weiß.

Was können wir „Altersteilzeitler“ für die Zukunft von diesen Aktivisten lernen? Nun, der Versuch beim BAG ist fehlgeschlagen, also bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit durch die verschiedenen Gewerkschaft auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene im Vorfeld künftiger Tarifverhandlungen Druck auf die Politik auszuüben. Dabei darf auch der Hinweis auf uns als Wählerpotential gegenüber den Politikern kein Tabu sein.

Zum Schluss möchte ich nochmals ausdrücklich betonen, dass ich weder etwas gegen die gleichgeschlechtliche Ehe, die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare noch gegen das Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Paare habe.  


Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Meys



Wolfgang Fischer

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Feb 25, 2013, 10:32:37 AM2/25/13
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

stimme der Meinung von Dietrich vorbehaltlos zu und frage die Runde, wie wir den Druck auf die "Gewerkschaftsführer" erhöhen können. Schicke als Vorschlag meinen Text an die GEW (über die BAG- Verhandlung) zur Diskussion mit und würde, mit Eurer Zustimmung, denselben direkt an den großen Führer Bsirske (ver.di) und besonders an Ilse Schad (GEW) schicken.

Gewerkschaftliche Grüße

Wolfgang Fischer
GEW-Greifswald


Zulässigkeit der Mindestnettolohntabelle auf der höchsten Waagschale der Justiz.pdf

d.meys

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Feb 25, 2013, 12:37:37 PM2/25/13
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen auf Länderebene bietet es sich doch nahezu an, den Bericht von Wolfgang Fischer als erste Auswertung des BGA-Urteils vom 19. Februar 2013 den Verhandlungsführern von ver.di und GEW zur Kenntnis zu bringen. Nur so ist sichergestellt, dass die Angelegenheit ggf. noch in die laufenden Verhandlungen aufgenommen werden kann.

Soweit mir bekannt, läuft der Tarifvertrag für den Bund und die Kommunen erst am 28. Februar 2014 aus, so lange sollte nicht gewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Meys



Bernd Sulies

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Feb 25, 2013, 2:02:45 PM2/25/13
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Hallo,

selbstverständlich unterstütze ich das Anliegen "Gerechtigkeit für ATZ-Kollegen" voll und ganz.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob es klug ist, das Ganze in einen Zusammenhang mit dem Urteil über gleichgeschlechtliche Paare zu bringen.
In jedem Falle müsste ein entsprechender Antrag schon von der Formulierung her irgendwie juristisch untersetzt werden.
Außerdem empfehle ich an dieser Stelle nochmals, den neuen Tarifvertrag ATZ für das Land Sachsen-Anhalt heranzuziehen, welcher für mich als Rentner leider keine Bedeutung mehr hat.

Freundliche Grüße von

Bernd Sulies

J�rg

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Feb 27, 2013, 11:29:48 AM2/27/13
to tv-...@googlegroups.com, wow...@googlemail.com
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich unterstütze den Vorschlag von Jürgen Fischer, obwohl ich die Antwort der Gewerkschaftsführung schon kenne. Bei den letzten Tarifverhandlungen Bund und Kommunen wurde diese Forderung schon auf den unteren Ebenen geblockt. Begründung: Verhandlungen sollten sich nur auf  Einkommenserhöhungen konzentrieren und bei Verhandlungen auch zur ATZ fürchtete man eine Verschlechterung.
Bis 2009 sind auch tausende  Arbeitnehmer der Bundeswehr in ATZ gegangen. Der Abbau der Bundeswehr wurde so versucht sozial verträglich zu gestalten. Die letzten ATZ dürften erst 2019 in Rente gehen. Ver.di sollte endlich den ATZ-TV neu verhandeln.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Resenhöft

Juergen Steinfelder

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Feb 27, 2013, 12:56:28 PM2/27/13
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Am 27. Februar 2013 17:29 schrieb J�rg <joerg.re...@t-online.de>:
bei Verhandlungen auch zur ATZ fürchtete man eine Verschlechterung

Hallo zusammen,

" bei Verhandlungen auch zur ATZ fürchtete man eine Verschlechterung"  -  dieses Argument wird immer wieder gerne angeführt, zieht aber nicht, ein Blick in § 4 Abs. 4 TVG reicht da auch für mich als Nicht-Tarif-Experten:  "Nach Ablauf des Tarifvertrages gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden."  Wenn es zu keiner Einigung käme, bliebe der alte TV-ATZ weiter gültig. Was in allen offiziellen Verlautbarungen nie angesprochen wurde, ist die Ungleichbehandlung gegenüber den Beamten, die angestellten Lehrer machen es zurzeit richtig und hauen auf den Putz.

MfG
Jürgen Steinfelder

d.meys

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Feb 28, 2013, 8:09:33 AM2/28/13
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Hallo zusammen!

Das Urteil des BAG vom 19. Februar 2013 hat mich veranlasst, meinen Schriftverkehr mit ver.di aus dem Jahr 2010/2011 nochmals zu sichten. Hierbei vielen mir zwei Punkte auf:

  1. Am 16. November 2010 habe ich die Bundesverwaltung von ver.di über den Abschluss der IG Metall vom 17. September 2010 hinsichtlich eines neuen „Tarifvertrag über tarifliche Mindestnettotabelle und Berechnungsformel zur Alterteilzeit (TV Mindestnetto)“ informiert.

Begründung IG Metall:

Ein solcher Tarifvertrag ist notwendig geworden, weil die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) per Rechtsverordnung festgelegten gesetzlichen Mindestnettotabellen in Zukunft nicht mehr aktualisiert werden. Diese Tabellen sind aber Grundlage für die Berechnung der Aufstockungsbeträge nach den Tarifverträgen zur Altersteilzeit. Die aktuell gültige Tabelle stammt noch aus dem Jahr 2008 und vollzieht insbesondere die zu Beginn des Jahres 2010 in Kraft getretenen steuerlichen Erleichterungen nicht nach. Das führt zu finanziellen Nachteilen für Altersteilzeitler.

Hierauf habe ich folgende Antwort erhalten:

Leider stellt sich die Situation im Bereich des öffentlichen Dienstes anders dar. Die Bundesregierung lehnt aus ideologischen Gründen (Rente ab 67) eine Fortführung der bisherigen Altersteilzeitregelung ab. Deshalb weigert sie sich zum Einen als Verordnungsgeberin (vertreten durch BMAS.), die Mindestnettobetragstabelle zum Altersteilzeitgesetz entsprechend den zwischenzeitlichen Steuererleichterungen für Arbeitnehmer/- innen anzupassen (Hinweis auf sopo Nr.90/2010). Zum Anderen weigert sie sich als Tarifvertragspartei (vertreten durch BMI), den TV ATZ in dem Sinne des Tarifvertrages für die Metall- und Elektroindustrie anzupassen. Das gleiche gilt auch für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände als die andere auf Arbeitgeberseite beteiligten Tarifvertragsparteien.

Unser Bemühen, dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten in AT nach dem TV ATZ ebenfalls von den Steuererleichterungen profitieren können, sind daher leiden ohne Erfolg geblieben.

  1. Des Weiteren habe ich den die Bundesverwaltung von ver.di am 7. Januar 2011 über die Urteile der 58./60. Kammer des Arbeitsgerichtes (AG) Berlin informiert.

Hierauf habe ich folgende Antwort erhalten:

Zentrales Element der Begründungen in den Urteilen des AG Berlin ist die Auffassung, dass § 5 Abs. 3 Satz 1 TVATZ mit der dortigen Verweisung zur Berechnung des tariflichen Mindestnettobetrages auf die Rechtsverordnung nach § 15 des Altersteilzeitgesetzes alter Fassung nach der Änderung des ATZG lückenhaft geworden sei. In dieser Frage hat das BAG allerdings bereits eine gegenteilige Entscheidung getroffen. Im Urteil 9 AZR 466/97 vom 14.10.2008 hat es folgendes entschieden: Die Tarifvertragsparteien haben die gesetzlichen Vorschriften eigenständig und dynamisch zu Inhalt von § 5 Abs. 3 TV ATZ gemacht (Randnr. 16). Trotz der Umstellung des ATZG von einer nettoentgeltbezogenen Mindestaufstockung auf eine am Bruttoentgelt orientierte Aufstockung haben die Tarifvertragsparteien an der tariflichen Bemessung nach pauschalierenden Merkmalen festgehalten (Randnr.23). Die Tarifvertragsparteien haben eine eigenständige Regelung getroffen, die von der Gesetzesänderung unberührt geblieben ist (Randnr. 24). Der Tarifvertrag ist nicht lückenhaft geworden; die Mindestaufstockung ist nach der Mindestnettobetragstabelle zu bemessen, die nur noch fakultativ vom BAMS durch Rechtsverordnung zu regeln ist (Randnr. 33).

Wie sehen deshalb trotz der positiven Urteile des AG Berlin leider keine Erfolgsaussichten für eine Durchsetzung höherer Mindestnettobeträge auf gerichtlichem Wege.

Wenn man diese Antworten liest, drängt sich doch die Frage auf, warum hat u.a. ver.di, um die Problematik und die Zusammenhänge wissend, bis heute keine für alle Beteiligten akzeptable Lösung mit der Arbeitgeberseite herbeigeführt? Man könnte glauben, „Altersteilzeitler“ sind nur Arbeitnehmer 2. Klasse, nach dem Motto „aus den Augen aus dem Sinn“

M.f.G, Dietrich Meys

Bernd Sulies

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Feb 28, 2013, 9:21:25 AM2/28/13
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Hallo, 

wenn ich meinen Ordner  TV-ATZ auf dem PC sichte, dann enthält er momentan 111 Dateien.
Darunter befinden sich Schriftwechsel mit den unterschiedlichsten Entscheidungsträgern in diesem Land. Und es ist erschreckend nachzulesen, welch eine Blockadehaltung in manchen Antworten steckt. Bei allem bedient man sich dann noch juristischer Ränkespiele, um das Ganze zu tarnen.
Und hier ein Beispiel dafür, wie die große Gewerkschaft dbb Tarifunion unsere berechtigten Forderungen abgeschmettert hat. So etwas schreiben Gewerkschaftsfunktionäre aus Berlin, denen unsere Forderungen offensichtlich egal sind.
Seid gegrüßt von
B.Sulies

Sehr geehrter Herr... 

 

gerne nehmen wir noch ein letztes Mal Stellung zu Ihrer E-Mail vom 21.10. bzw. 15.11.2011 sowie zu Ihrer E-Mail vom 18.11.2011.

 

Nach § 5 Abs. 3 des seit 1. Januar 2010 nicht mehr anwendbaren Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) ist für die Berechnung des Mindestnettobetrages die Rechtsverordnung nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes zu Grunde zu legen. Hiernach legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung die Mindestnettobeträge fest. Diese Mindestnettobetragstabelle wurde - wie Sie richtiger Weise bemerken - seit dem Jahr 2008 nicht angepasst. Nur der Form halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass die dbb tarifunion selbstverständlich bereits des Öfteren – so zum Beispiel zum Auftakt der jetzt in Sachsen-Anhalt durchgeführten Gespräche – auf eine Anpassung der entsprechenden Werte gedrängt hat.

 

Wie Sie jedoch wissen, liegt die Beeinflussbarkeit sowohl beim Erlass von Verordnungen sowie bei der entsprechenden Gesetzesgebung nicht in der Hand der Tarifvertragsparteien. Der dbb tarifunion ist es somit schlichtweg nicht möglich, Einfluss auf die Gestaltung der Mindestnettobetragstabelle im Wege von Tarifverhandlungen zu nehmen. Allerdings kann die dbb tarifunion im Wege von Tarifverhandlungen versuchen, den Auswirkungen des demografischen Wandels im Wege von verschiedenen Maßnahmen zu begegnen.

 

Unter anderem ist es auf Grund des Potsdamer Abschlusses vom 10. März 2011 nunmehr möglich, auf landesbezirklicher Ebene Altersteilzeitregelungen zu verhandeln. In diesen Verhandlungen bzw. in den daraus resultierenden Regelungen wird die Frage des Aufstockungsbetrages bei der Altersteilzeit selbstverständlich geklärt werden müssen. Jedenfalls muss hier eine eigenständige landesbezirkliche Regelung gefunden werden. Jedoch weisen wir noch einmal darauf hin, dass zumindest tarifvertraglich eine Änderung der bestehenden Verordnung nicht möglich ist. Dies schließt selbstverständlich nicht aus, dass auch am Verhandlungstisch in Magdeburg die dbb tarifunion die Probleme bei den derzeit in Altersteilzeit befindlichen Kolleginnen und Kollegen ansprechen und für eine Verbesserung kämpfen wird. Dies hatten wir im Übrigen in unserer E-Mail vom 18.11.2011 auch mitgeteilt. Ebenso hatten wir auch mitgeteilt, dass zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht absehbar ist, ob und welche tariflichen Regelungen überhaupt im Land Sachsen-Anhalt zum Thema Demografie abgeschlossen werden können.

 

Wir hoffen, Ihnen nunmehr mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Wir möchten auf diesem Wege darauf hinweisen, dass die dbb tarifunion die Anliegen aller Mitglieder ihrer Fachgewerkschaften sehr ernst nimmt und bemüht ist, alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen so zeitnah wie möglich zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jens Hoffmann
Tarifkoordinator Lehrkräfte
Tarifreferent

wowa99

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Dec 11, 2014, 4:46:15 PM12/11/14
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

habe nun mit der Freistellungsphase begonnen und werde ab diesen Monat aus meinem angesparten Wertguthaben bezahlt. In diesem Zusammenhang habe ich am 05.11.2014 meinen Arbeitgeber gefragt, wer eigentliche diese Wertguthaben verwaltet? Bei mir sind fast 126.000 Euro angespart worden, so dass ich auch nach den erwirtschafteten Zinsen fragte und wer davon profitiert hat. Ich leider nicht? Aich einen gesetzlich vorgeschriebenen Jahreskontoauszug habe ich nie erhalten. Am gleichen Tag, nach Lesen meines Schreiben entschied sich der Arbeitgeber und sprach die "Ordentliche Kündigung" aus! Nun landete die Sache vor dem Arbeitsgericht und Stralsund und die Güteverhandlung ist erwartungsgemäß gescheitert!

Mich interessiert, wie bei Euch mit de Wertguthaben gearbeitet wird. Die Deutsche Bahn AG garantiert z.B. einen Mindestzinssatz von 1,75% p.a. und zahlt in diesem Jahr sogar 3,65% aus! Die Wertguthaben werden von der DEVK Allgemeine verwaltet.

Mein Schreiben an den Arbeitgeber und an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates könnt Ihr im Anhang mitlesen.

Kollegiale Grüße

Wolfgang Fischer
Sprecher der IG ATZ UMG
RockeWertguthaben.doc
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