Sehr geehrte Frau ,
mit der Gehaltsrechnung vom Januar 2013, die ja für die meisten UMG- Beschäftigten mit einer kleinen Gehaltssteigerung verbunden war, wird die Benachteiligung der in Altersteilzeitbeschäftigten besonders deutlich. Die Gehaltssteigerung resultiert aus der Absenkung des persönlichen Rentenbeitrages der Beschäftigten um 0,35% ihres Bruttoeinkommens und der geringfügigen Anhebung des Beitrages zur Pflegeversicherung um 0,05%. Diese Veränderungen bewirken demzufolge eine Erhöhung der Nettoeinkommen um 0,3 %. Die von Ihnen angewandte und von mir seit Jahren kritisierte Methode der „Berechnung“ der Nettoeinkommen der in ATZ-Beschäftigten kann (und will) diese für die Beschäftigten positiven Veränderungen nicht berücksichtigen. Denn wer zur ABLESUNG der konkreten Nettoeinkommen im Januar 2013 eine Tabelle aus dem Dezember 2007 benutzt, blendet die konjunkturellen Verbesserungen für die abhängig Beschäftigen (bewusst) aus. Dieser Nachteil wird (hoffentlich) mit der Entscheidung des Bundesarbeitsarbeitsgerichtes am 19.02.2013 korrigiert, wonach eine Menge Arbeit auf Sie zukommen wird. Dann berechnen Sie (rückwirkend) zunächst die sogenannten „Hätte-Vollzeitnettogehälter“ der in ATZ-Beschäftigten und ermitteln daraus das 0,83fache Monatseinkommen. Danach erfolgt die bereits praktizierte ATZ-Nettogehaltsberechnung, ausgehend vom halbierten Vollzeitbruttoeinkommen. 20% davon sind bekanntlich der Aufstockungsbetrag1 und den Aufstockungsbetrag2 ermitteln Sie aus der Differenz des 0,83fachen Monatseinkommens und der Summe aus ATZ-Nettogehalt und dem Aufstockunsbetrag1.
Dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt habe ich in besonders anschaulicher Weise diese konkrete Benachteiligung, der In ATZ-Beschäftigten erläutert, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte: Angenommen der Gesetzgeber (Kanzlerinnenmehrheit aus CDU und FDP) setzt aus wahltaktischen Gründen die Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung ab Mai 2013 bis zur Bundestagswahl aus. Das hätte in meinem konkreten Fall zwar einen Anstieg des ATZ- Nettoeinkommens um 193,95 Euro zur Folge, die aber bei mir gar nicht ankämen, weil der Aufstockungsbeitrag2 um die gleiche Summe abgesenkt werden würde, was ein konstantes Nettoeinkommen in diesen „rentenfreien Monaten“ zur Folge hätte! Sie müssen zugeben, dass der Skandal nun offensichtlich wird und die deshalb zuständige Kammer des BAG am 19.02.2013 antragsgemäß (Verzicht auf die Anwendung der Mindestnettolohntabelle) entscheiden wird.
Mit freundlichen Grüßen
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