Guten Morgen zusammen,
schon
wieder eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (9. Senates) von grundsätzlicher Bedeutung, zu Ungunsten eines
Arbeitnehmers (Az 9 AZR 51/13). Der u.a. Kommentar erinnert mich doch irgendwie an das Urteil vom 19.02.2013 in der Angelegenheit Altersteilzeit – Mindestnettobetragstabelle.
Arbeitsrichter enttäuschen Leiharbeiter; (Handelsblatt vom 10.12.2013)
"Bloß nicht zu weit aus dem Fenster lehnen – das war heute wohl die Devise des Bundesarbeitsgerichts. Es hätte das System der Leiharbeit in Deutschland grundlegend verändern können, verwies aber an den Gesetzgeber. Das Ergebnis ist für Leiharbeitnehmer enttäuschend. Mit Detailfragen und möglichen Sanktionen soll sich der Gesetzgeber beschäftigen.“