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In den Revisionsverfahren ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts bestimmt auf
Dienstag, 19. Februar 2013 9:45 Uhr Sitzungssaal 1
am Bundesarbeitsgericht 99084 Erfurt
Noch mal zur Erinnerung und Information:
Die öffentlichen Arbeitgeber berechnen die sog. Mindestnettobeträge bei Altersteilzeit nach einer aus dem Jahr 2008 stammenden Tabelle. Die seither eingetretenen erheblichen Verminderungen der Lohnsteuer wirken sich daher nicht auf die Nettobeträge der Altersteilzeiteinkünfte aus.
Durch unsere Gewerkschaft werden hier zwei Musterklagen geführt.
Am 31. März 2011 wurde nach mündlicher Verhandlung vor der 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin – Brandenburg das zugunsten des klagenden Arbeitnehmers in 1. Instanz ergangene Urteil bestätigt und die Berufung der beklagten Arbeitgeberin zurückgewiesen.
Eine konträre Entscheidung wurde am 5. Mai 2011 in dem Parallelverfahren von der 2. Kammer des LAG Berlin – Brandenburg getroffen. Hier wurde der Berufung der beklagten Arbeitgeberin stattgegeben und die Klage mit einer geradezu abenteuerlichen Begründung abgewiesen.
Erst jetzt wurde ein Termin beim BAG angesetzt.
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Adalbert Dietrich (Vorsitzender
der Betriebsgruppe BVG) |