Berechnung der Altersteilzeitbezüge für 2011; hier Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist

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Dietrich Meys

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Nov 9, 2014, 4:47:19 AM11/9/14
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein Arbeitgeber (Bund) hat bezüglich der Berechnung meiner Altersteilzeitbezüge für 2010, nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Wegen der drohenden Verjährung hatte ich daher beim zuständigen Arbeitsgericht Klage eingereicht. Im Rahmen einer Güteverhandlung wurde das Verfahren einvernehmlich, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in gleicher Angelegenheit, terminlos gestellt.

Auf meinen Antrag vom 28.10.20214, dem ich das hier im Forum veröffentlichte Schreiben des BVerfG vom 16.9.2014 beigefügt hatte, hat mein Arbeitgeber ein weiteres Mal, nicht auf die Einrede der Verjährung (Altersteilzeitbezüge für 2011) verzichtet, sodass ich zur Vermeidung von weiteren Finanz- und Rechtsnachteilen gezwungen bin, den Klageweg erneut zu beschreiten.

Meine Frage an die Mietglieder des Forums ist nun, ob jemand mit dem Arbeitgeber „Bund“, schon gleiche oder eventuell sogar entgegengesetzte Erfahrungen gemacht hat. Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Meys


c.muermann

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Nov 9, 2014, 5:45:52 AM11/9/14
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Lieber Kollege Dietrich Meys,
 
auch bei mir hat der Arbeitgeber (nach von mir gewonnener 1. Instanz und nachdem er in die  Berufung gegangen war)  und der Prozeß dann wegen der BAG-Entscheidung zunächst ruhte, später nicht mehr bei der “Verjährungsfrage” bzw. dem weiteren Ruhen des Verfahren mitspielen wollen.
Ein direkter Hinweis von mir beim Arbeitgeber (nicht Bund), dass das Einzige, was hier erreicht würde sei, dass Rechtsanwälte völlig unnötig Gebühren kassieren und dies mit dem im Öffentlichen Dienst verpflichtend gebotenen Prinzip der Wirtschaftlich- und Sparsamkeit nicht zu vereinbaren sei, hat dazu geführt dass der Arbeitgeber seinen Rechtsanwalt “zurückgepfiffen” hat. Das Ruhen des Verfahrens und der  Verjährungsverzicht etc. läuft  wieder.
Ist es also wirklich der “Bund” der die Entscheidung bei Ihnen getroffen hat oder nur ein Rechtsanwalt, der seinen Mandanten u.U. falsch (eigennützig) beraten hat ?
 
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
 
Christoph Muermann
--
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Dietrich Meys

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Nov 9, 2014, 12:15:58 PM11/9/14
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Guten Abend Kollege Muermann,
 
herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Leider hat mein "Dienstherr" neben der Personal, auch eine behördeneigene Rechtsabteilung und die Kolleginnen und Kollegen sind ja "E-da", sodass ihm keine Rechtsanwaltskosten entstehen, da ist die Frage der Wirtschaftlich- und Sparsamkeit zweitrangig.
Nach meiner Erfahrung von über 40 Dienstjahren hatte ich nicht mehr auf Verständnis, sondern eher auf den gesunden Menschenverstand gehofft, aber auch da habe ich mich in meinem "Dienstherrn" getäuscht.
Nochmals herzlichen Dank und
 
schöne Grüße aus Bonn
Dietrich Meys 
 
Gesendet: Sonntag, 09. November 2014 um 11:45 Uhr
Von: "c.muermann" <c.mue...@web.de>
An: tv-...@googlegroups.com
Betreff: Re: [TV-ATZ] Berechnung der Altersteilzeitbezüge für 2011; hier Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist

c.muermann

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Nov 9, 2014, 12:51:28 PM11/9/14
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Hallo Hr. Meys,
 
doch noch eine Idee. Bei einer Klage Ihrerseits (zur Unterbrechung der Verjährung) entstehen in jedem Fall auch Gerichtsgebühren. Natürlich wissen Sie und ich (aber auch nicht Ihre Rechtsabteilung !) z.Zt. nicht wie das BVerfG entscheiden wird. Wenn es für Sie (uns) positiv entscheidet, dürften auch zumindest diese Klagkosten auf Ihren Arbeitgeber zukommen. Der “unkollegiale” Kollege in der Rechtsabteilung hätte also ohne (irgendeine) Not Kosten für seinen Dienstherren produziert.
Wissen das auch seine höheren Vorgesetzten ? Decken sie im übrigen solcherart kleinliches Getue ? Was würde der Bundesrechnungshof zu solcherart sinnlosen Verschwendung von Steuergeldern sagen ?
Vielleicht sind das also noch ein paar Anregungen  für Sie.
 
Grüße aus Hamburg

Dietrich Meys

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Nov 9, 2014, 2:09:55 PM11/9/14
to tv-...@googlegroups.com
Hallo Herr Muermann,
ich werde Ihre Anregungen aufnehmen und nächste Woche nochmals einen Vorstoß auf Abteilungsleiterebene vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Meys
 
 
Gesendet: Sonntag, 09. November 2014 um 18:51 Uhr
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