Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein Arbeitgeber (Bund) hat bezüglich der Berechnung meiner Altersteilzeitbezüge für 2010, nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Wegen der drohenden Verjährung hatte ich daher beim zuständigen Arbeitsgericht Klage eingereicht. Im Rahmen einer Güteverhandlung wurde das Verfahren einvernehmlich, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in gleicher Angelegenheit, terminlos gestellt.
Auf meinen Antrag vom 28.10.20214, dem ich das hier im Forum veröffentlichte Schreiben des BVerfG vom 16.9.2014 beigefügt hatte, hat mein Arbeitgeber ein weiteres Mal, nicht auf die Einrede der Verjährung (Altersteilzeitbezüge für 2011) verzichtet, sodass ich zur Vermeidung von weiteren Finanz- und Rechtsnachteilen gezwungen bin, den Klageweg erneut zu beschreiten.
Meine Frage an die Mietglieder des Forums ist nun, ob jemand
mit dem Arbeitgeber „Bund“, schon gleiche oder eventuell sogar entgegengesetzte
Erfahrungen gemacht hat. Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Meys