Der Petitionsausschuss des Landtages hat die von der GEW unterstützte Massenpetition nach gerechter Berechnung des Altersteilzeitgehaltes (mindestens 83% vom bisherigen Netto) abschließend und endgültig abgelehnt. Dieser Ablehnung muss zwar der Landtag noch zustimmen, aber dass der zustimmt, daran besteht kein Zweifel.
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Auf fünf Seiten wird die Ablehnung begründet. Sie wiederholt die uns bereits bekannten Standpunkte der Arbeitgeberseite (der TdL und der Länderregierungen).Insbesondere wird keine nachträglich entstandene Regelungslücke im Tarifvertrag über die Altersteilzeit von 1998 anerkannt, sondern der jetzige Zustand als der einvernehmliche Wille der Tarifvertragsparteien (also auch der beteiligten Gewerkschaften) dargestellt.
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Dies ist schon einigermaßen verwunderlich, denn in dem neu paraphierten ATZ-TV LSA, der ja bekanntlich zum 1. April 2012 greifen soll, wird es diese Lücke nicht geben. Die Landesbeschäftigten in künftigen ATZ - Arbeitsverhältnissen werden die tariflich zugesicherten 83% vom bisherigen Netto tatsächlich auch bekommen, egal, wie sich die Steuer – und Abgabenvorschriften auch ändern. Eine Regelungslücke zu verneinen, sie aber in einem neuen ATZ-TV nicht zuzulassen, kann keiner der Betroffenen verstehen. Man hat aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt, ohne sie einzugestehen. Dazu kann ich nur sagen: Schämt euch, denn nun werden wir ATZ – Beschäftigte erster und zweiter Klasse in Sachsen – Anhalt haben. Niemand kann uns erklären, dass dies so gewollt sei. Auch der Petitionsausschuss und die Landesregierung nicht.
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Aus den Verhandlungen um den neuen ATZ-TV wissen wir, dass die GEW alles in ihrer Macht stehende getan hat, damit es keine erstklassigen und zweitklassigen ATZ - Arbeitsverhältnisse gibt. Doch den neuen ATZ- TV nur deshalb abzulehnen, wäre zu weit gegangen und auch das hätte niemand aus unsere Mitgliedschaft, der auf ATZ gewartet hat, verstanden.
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Was uns bleibt, ist die Hoffnung auf eine positive Entscheidung vor dem Bundesarbeitsgericht. Dieser Entscheidung sehen wir gespannt entgegen. Noch ist nicht alles verloren. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Sollte das Bundesarbeitsgericht zu einem für uns positiven Urteil kommen, erwarten wir von der Landesregierung, dass diese sogenannten „Altfälle“ rückwirkend zum 01.01.2010 entsprechend aufgearbeitet werden und die Nachzahlungen dann kurzfristig erfolgen.
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Rolf Hamm
Stendal
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Quelle: http://www.gew-lsa.de/