Berechnung von Altersteilzeitbezüge; Bundesverfassungsgericht Az: 1 BvR 1760/13 und Az: BvR 1771/13

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Dietrich Meys

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Oct 5, 2014, 5:04:17 AM10/5/14
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Guten Morgen zusammen,

als Anhang füge ich die Antwort des Bundesverfassungsgerichtes auf meine Anfrage vom 11. September 2014 zur Kenntnisnahme bei.

Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Meys
Schreiben BVerfG 16.09.2014.pdf

Jürgen Steinfelder

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Oct 9, 2014, 2:42:16 PM10/9/14
to tv-...@googlegroups.com
Hallo Kollege Meys,

vielen Dank für den Upload. Können wir auch den Text der Anfrage sehen?

MfG
Jürgen Steinfelder

Dietrich Meys

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Oct 9, 2014, 4:12:04 PM10/9/14
to tv-...@googlegroups.com
Anbei erbetene Datei.
M.f.G.
Dietrich Meys
Brief an Herrn Leyerle vom 11.9.2014.docx

Joerg

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Sep 16, 2016, 10:49:35 AM9/16/16
to TV-ATZ
Sehr geehrte Mitstreiter,

heute im Internet gefunden:

"Nun hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vomm 29.6.2016 diese Beschwerden endgültig abgewiesen (AZ 1 BvR 1760/13 und 1 BvR 1771/13)

Autor: Markus Matt mit Material vom Bundesverfassungsgericht"

Das war es dann ja wohl oder geht da noch was?

Allen eine schönen Dank für den Einsatz und die Infos auf diesem Wege.


Mit freundlichen Grüßen

Jörg




Am Sonntag, 5. Oktober 2014 11:04:17 UTC+2 schrieb Dietrich Meys:

Joerg

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Sep 16, 2016, 11:11:20 AM9/16/16
to TV-ATZ
Ergänzung zu 16.09.2016:
Ich kann beim Bundesverfassungsgericht den Beschluß vom 29.6.2016 aber nicht finden. Vielleicht Falschmeldung.


Am Sonntag, 5. Oktober 2014 11:04:17 UTC+2 schrieb Dietrich Meys:

Dietrich Meys

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Sep 16, 2016, 11:38:05 AM9/16/16
to tv-...@googlegroups.com, tv-...@googlegroups.com
Guten Tag zusammen, 
habe im Netz den u.a. Link gefunden, in dem auf die Entscheidung des BvG hingewiesen wird. 
Mit freundlichen Grüßen 
Dietrich Meys 

http://www.lohnundgehalt-magazin.de/news/was-lange-gaert...
OK

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Was lange gärt...

Jahrelanger Rechtsstreit um die Anwendung der Mindestnettobetrags-Verordnung im Rahmen von Alterszeitzeitverhältnissen beendet

25.07.2016

Urteil_graphics-882726_960_720.pngEin langwieriger Rechtsstreit durch alle Instanzen hat nun ein endgültiges Ende gefunden: Im Februar 2013 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in zwei Urteilen (AZ 9 AZR 452/11 und 9 AZR 431/11) zwei Klagen zum Thema Berechnung von Altersteilzeit-Aufstockungsbeträgen nach der so genannten Mindestnettotabelle abgewiesen.

 

Die Kläger hatten jeweils gefordert, dass nach 2008 bei der Ermittlung ihrer Altersteilzeitbezüge die Berechnung gemäß des laut § 5 Abs. 2 TV ATZ zustehenden Mindestnettobetrags unter entsprechender Anwendung der Vorschriften zur Berechnung des Leistungsentgelts (§ 133 SGB III aF) durchzuführen ist. Hintergrund der Klagen war die Tatsache, dass die Mindestnettobetrags-Verordnung nach 2008 nicht mehr angepasst wurde und hier sahen sich die Kläger benachteiligt.

 

Laut diesem BAG-Urteilen steht den Klägern auch für die Zeit nach 2008 lediglich ein Nettoentgelt weiterhin auf der Grundlage der Mindestnettobetrags-Verordnung von 2008 zu.

 

Die Kläger reichten daraufhin beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde ein (AZ 1 BvR 1760/13 und 1 BvR 1771/13)

 

Nun hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vomm 29.6.2016 diese Beschwerden endgültig abgewiesen (AZ 1 BvR 1760/13 und 1 BvR 1771/13)

 

Autor: Markus Matt mit Material vom Bundesverfassungsgericht

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