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Frage: Was sind Eigenkapitalsurrogate?

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Michael Endmann

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Dec 1, 1999, 3:00:00 AM12/1/99
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Hallo zusammen,

kann mir einer erklären (ev. zusammen mit weiterführenden Hinweisen auf
Links oder Literatur), was sich unter o. g. Begriff verbirgt?

Gruss, Michael Endmann
--
Michael Endmann mailto:Michael...@sdm.de
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Andrej Heinze

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Dec 2, 1999, 3:00:00 AM12/2/99
to
eine kurze recherche mit altavista ergab folgenden hinweis:

Die Erfolgswirkung der Eigenkapitalsurrogate in der Kreditwirtschaft.
Versuch einer Quantifizierung. Stellungnahme in einer
Professoren-Arbeitsgruppe. In: Die Betriebswirtschaft, 43. Jg., l983,
Heft l0, S. 527 - 529

unter dem begriff Finanzierungssurrogate kenne ich ansonsten solche
sachen wie factoring, asset backed securities, leasing etc. ein blick in
Perridon/Steiner "Finanzwirtschaft der Unternehmung" koennte evtl. auch
weiterhelfen

mfG Andrej Heinze

Sven Scheid

unread,
Dec 2, 1999, 3:00:00 AM12/2/99
to

Andrej Heinze schrieb:

> unter dem begriff Finanzierungssurrogate kenne ich ansonsten solche
> sachen wie factoring, asset backed securities, leasing etc. ein blick in
> Perridon/Steiner "Finanzwirtschaft der Unternehmung" koennte evtl. auch
> weiterhelfen

hier war aber die sprache von ek- und nicht von kreditsurrogaten, bei
perridon/steiner war ich auch schon.... oder ist das etwa das gleiche?
*stirnrunzel*
vielleicht kann ja jemand nochmal in kurzen worten erläutern, was
ek-surrogate sind(könnte mir entfernt auch pensionsrückstellungen
vorstellen..), aber alle meine konsultierten bücher kennen das stichwort
nicht...

gruß
sven

--
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Burkhard C. Schipper

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Dec 3, 1999, 3:00:00 AM12/3/99
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Wie waere es mit Darlehn von Gesellschaftern?

Sven Scheid schrieb in Nachricht <3846EF2B...@t-online.de>...

Helga Kampmann

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Dec 3, 1999, 3:00:00 AM12/3/99
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Hallo,

zum Thema Eigenkapitalsurrogate:

Finanzierungsformen, die vereinfacht gesagt, formalrechtlich Fremdkapitaltitel
darstellen, wirtschaftlich aber Eigenschaften typischen Eigenkapitals
aufweisen, also Mischformen der Finanzierung (auch bezeichnet als hybride
Finanzierungsinstrumente, Quasi-Eigenkapital, Eigenkapitalersatz). Beispiele:
Genußrechte, bestimmte stille Beteiligungen; z.T. auch bereits dazu gezählt:
Wandelanleihen, bestimmte Vorzugsaktien. Für die Einordnung in der Bilanz wird
ein Katalog von "Eigenkapitalkriterien" herangezogen, die gleichzeitig
vorliegen müssen, damit eine Bilanzierung im Eigenkapital erfolgt.

Von besonderer Bedeutung sind Eigenkapitalsurrogate im Fall der Insolvenz der
Unternehmung. Hier wird u.U. kraft Gesetzes/ Rechtsprechung selbst Kapital,
das Gesellschafter der Unternehmung (zusätzlich zu ihrem Eigenkapitalanteil)
in Form von Darlehen erbracht haben, wie Eigenkapital behandelt, d.h. der
Haftung unterworfen. (Die Eigenkapitalgeber sollen nicht auf diese Weise ihre
"Finanzierungsverantwortung" unterlaufen können.) Eine derartige
Umqualifizierung in Eigenkapitalersatz kann auch durch vertragliche
Vereinbarung (Rangrücktritt, Besserungsvereinbarung) erreicht werden.

Langfristige Rückstellungen werden teilweise ebenfalls als
Eigenkapitalsurrogat angesehen, weil sie für längere Zeit nicht zu
Auszahlungsverpflichtungen für die Unternehmung führen.

(Überblick z.B. bei Drukarczyk: Theorie und Politik der Finanzierung; Bordt,
in: Handwörterbuch des Jahresabschlusses in Einzeldarstellungen, Abt. III/1;
die oben angeführten Bezeichnungen sind bei der Suche in Datenbanken
ergiebiger als der Begriff "Eigenkapitalsurrogat")

Gruß

Helga


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