Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
2. Wahl eines Tagungspräsidenten und eines Protokollführers
3. Anträge auf Satzungsänderungen:
a) Name des Vereins (von Klaus Stenner)
b) Neuregelung der Kündigungsfristen (von Carsten Ehlers und Petra
Tschanter)
c) Neueinführung von Initiativanträgen (von Carsten Ehlers)
d) Neueinladung zur Versammlung bei Nichtbeschlußfähigkeit für
Satzungsänderungen (von Petra Tschanter)
e) Neuordung des geschäftsführenden Vorstands (von Carsten Ehlers)
f) Neuordung der Vorstandssitzungen (von Carsten Ehlers)
4. Verschiedenes
Beginn: 19.15 Uhr
Punkt 1 der Tagesordnung:
Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
Der Vorsitzende, Heiko Harmsen (honky), begrüßt die Anwesenden, stellt
die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit zur
Mitgliederversammlung (zur Zeit 44 von 105 stimmberechtigten
Mitgliedern) fest.
Punkt 2 der Tagesordnung:
Wahl eines Tagungspräsidenten und eines Protokollführers
Heiko Harmsen wird zum Tagungspräsidenten gewählt.
Petra Tschanter (petra) wird vom Vorsitzenden gemäß § 11 Abs. 5 Satz 2
der Satzung zur Schriftführerin bestimmt.
Punkt 3 der Tagesordnung:
Anträge auf Satzungsänderungen
a) Name des Vereins
(von Klaus Stenner)
Klaus Stenner (stenner) stellt den Antrag, Paragraph 1 Abs. 1 der
Satzung wie folgt zu ändern:
alte Fassung:
"Paragraph 1
Name, Sitz, Geschaeftsjahr
(1) Der Verein fuehrt den Namen "Toppoint Mailbox". Er fuehrt nach der
Eintragung in das Vereinsregister Zusatz "e.V." im Namen."
neue Fassung:
"Paragraph 1
Name, Sitz, Geschaeftsjahr
(1) Der Verein fuehrt den Namen 'Toppoint e.V.'."
Die Mitgliederversammlung faßt folgenden Beschluß:
Der Antrag wird mit 42 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung
angenommen.
Klaus Stenner stellt weiter folgenden Antrag:
Für den Fall, daß das Vereinsregister den von der
Mitgliederversammlung beschlossenen Namen zurückweist, wird Paragraph
1 Abs. 1 der Satzung wie folgt geändert:
"Paragraph 1
Name, Sitz, Geschaeftsjahr
(1) Der Verein fuehrt den Namen 'Toppoint XXXX e.V.'."
Dabei sind die Buchstaben "XXXX" durch einen von der
Mitgliederversammlung zu bestimmenden Namen zu ersetzen.
Der Mitgliederversammlung liegen folgende Vorschläge für Namen (XXXX)
vor:
- Verein zur Datenkommunikation
- Förderung der Bildung durch Datenkommunikation
- Forschung und Lehre im Netz
- Kiel
- zur nichtkommerziellen Nutzung von Datennetzen
- zur Förderung Neuer Medien
- Rechenzentrum Kiel
- gemeinnütziges Rechenzentrum Kiel
- 42
- Verein zur Förderung der Individualkommunikation
Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Reihenfolge für
Abstimmungen über einen Namenszusatz:
1. zur Förderung Neuer Medien (18 Stimmen)
2. Verein zur Förderung der Individualkommunikation (15 Stimmen)
3. Förderung der Bildung durch Datennetze (11 Stimmen)
4. 42 (10 Stimmen)
5. zur nichtkommerziellen Nutzung von Datennetzen (9 Stimmen)
6. Rechenzentrum Kiel (9 Stimmen)
7. Kiel (8 Stimmen)
8. Gemeinnütziges Rechenzentrum Kiel (3 Stimmen)
9. Forschung und Lehre im Netz (2 Stimmen)
10. Verein zur Datenkommunikation (0 Stimmen; dieser Vorschlag wird
nicht zur Abstimmung gestellt).
Die Mitgliederversammlung faßt folgende Beschlüsse:
1. Vorschlag Nr. 1 erhält 18 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
2. Vorschlag Nr. 2 erhält 22 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
3. Vorschlag Nr. 3 erhält 18 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
4. Vorschlag Nr. 4 erhält 11 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
5. Vorschlag Nr. 5 erhält 16 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
6. Vorschlag Nr. 6 erhält 0 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
7. Vorschlag Nr. 7 erhält 13 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
8. Vorschlag Nr. 8 erhält 4 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
9. Vorschlag Nr. 9 erhält 6 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
b) Neuregelung der Kündigungsfristen
(von Carsten Ehlers und Petra Tschanter)
Paragraph 5 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
Paragraph 5 Abs. 2 Buchst. b) erhält folgende Fassung:
"Paragraph 5
Beginn und Ende der Mitgliedschaft
(2) Die Mitgliedschaft endet:
b) nach schriftlicher Kuendigung eines Mitglieds. Eine Kuendigung kann
nur zum Monatsende erfolgen. Sie muss mindestens zehn Tage vor dem
Kuendigungszeitpunkt schriftlich oder per e-mail beim Verein
eingegangen sein."
Bisherige Fassung:
"Paragraph 5
Beginn und Ende der Mitgliedschaft
(2) Die Mitgliedschaft endet:
b) nach schriftlicher Kuendigung eines Mitglieds. Die Kuendigung muss
mindestens drei Monate vor dem Kuendigungszeitpunkt schriftlich beim
Verein eingegangen sein."
Bei Annahme des Antrages erhält Paragraph10 Abs. 1 des
Benutzervertrages folgende Fassung:
"Paragraph 10
Kuendigung
(1) Kuendigungen sind jeweils nur zum Monatsende unter Einhaltung
einer Kuendigungsfrist von zehn Tagen moeglich."
bisherige Fassung:
"Paragraph 10
Kuendigung
(1) Kuendigungen sind jeweils nur zum Quartalsende unter Einhaltung
einer Kuendigungsfrist von 30 Tagen moeglich."
Die Mitgliederversammlung faßt folgenden Beschluß:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
c) Neueinführung von Initiativanträgen
(von Carsten Ehlers)
Paragraph 9 wird folgender neuer Absatz 6 eingefügt:
"(6) Zu jeden Zeitpunkt der Mitgliederversammlung koennen
Initiativantraege gestellt werden. Wenn die einfache Mehrheit der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies befuerwortet, muß sich
die Mitgliederversammlung damit befassen. Initiativantraege auf
Satzungsaenderungen sind nicht zulaessig."
Roland Kaltefleiter (roland) schlägt vor, nach dem Wort
"Satzungsänderungen" die Wörter "und Vereinsauflösung" einzufügen. -
Carsten Ehlers übernimmt diesen Vorschlag.
Die Mitgliederversammlung faßt folgenden Beschluß:
Mit 39 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung wird Paragraph
9 folgender neuer Absatz 6 eingefügt:
"(6) Zu jeden Zeitpunkt der Mitgliederversammlung koennen
Initiativantraege gestellt werden. Wenn die einfache Mehrheit der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies befuerwortet, muß sich
die Mitgliederversammlung damit befassen. Initiativantraege auf
Satzungsaenderungen und Vereinsauflösung sind nicht zulaessig."
d) Neueinladung zur Versammlung bei Nichtbeschlußfähikgeit
für Satzungsänderungen
(von Petra Tschanter)
Paragraph 10 Abs. 1 Satz 4 erhält folgende Fassung:
"Wenn die Versammlung für Satzungsänderungen nicht beschlußfähig ist,
so kann und muß auf Antrag mindestens eines Mitglieds für dieselben
Satzungsänderungen frühestens nach zwei Wochen, spätestens für acht
Wochen eingeladen werden."
Geltende Fassung von Paragraph 10:
"Paragraph 10
Aufgaben der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie
ist fuer alle Angelegenheiten zustaendig, die nicht durch diese
Satzung einem anderen Organ uebertragen sind. Sie hat insbesondere
folgende Aufgaben:
a) sie waehlt den Vorstand und den Beirat sowie etwaige sonstige
Organe des Vereins,
b) sie waehlt den Abschlusspruefer fuer das laufende Geschaeftsjahr,
c) sie beschliesst ueber die mittel- und langfristigen Ziele des
Vereins,
d) sie beschliesst ueber die Entlastung des Vorstandes,
e) sie beschliesst ueber Satzungsaenderungen; zu einem solchen
Beschluss ist
- die Anwesenheit mindestens der Haelfte der stimmberechtigten
Mitglieder und
- eine Dreiviertelmehrheit innerhalb der Versammlung erforderlich.
Wenn die Versammlung für Satzungsänderungen nicht beschlußfähig ist,
so kann für dieselben Satzungsänderungen frühestens nach zwei Wochen,
spätestens für acht Wochen eingeladen werden. In dieser Versammlung
wird für Satzungsänderungen nur eine Dreiviertelmehrheit der
anwesenden Mitglieder benötigt."
Die folgende kurze Diskussion wird über die Frage geführt, ob die
Einfügung einer Muß-Bestimmung insbesondere vor dem Hintergrund der
Möglichkeit der Mitglieder, den Vorstand zu veranlassen, eine
Mitgliederversammlung einzuberufen, und der in dieser Versammlung
beschlossenen Satzungsänderung (Einführung von Initiativanträgen). -
Petra Tschanter zieht ihren Antrag zurück.
e) Neuordung des geschäftsführenden Vorstands
(von Carsten Ehlers)
Paragraph 12 Abs. 1 und 3 erhalten folgende Fassung:
"Paragraph 12
Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden,
dem Kassenwart und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
(3) Der 'geschaeftsfuehrende Vorstand', bestehend aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart, leitet die
Vereinsgeschaefte und vertritt den Verein gerichtlich und
aussergerichtlich. Jeweils zwei Mitglieder des geschaeftsfuehrenden
Vorstands sind zusammen vertretungsberechtigt."
Bisherige Fassung:
"Paragraph 12
Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter
und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
(3) Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende leiten die
Vereinsgeschaefte und vertreten den Verein gerichtlich und
aussergerichtlich. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind
jeweils alleine vertretungsberechtigt."
Gegen den Vorschlag, Absatz 3 zu ändern, erheben Ehrhardt Petter
(epetter), Friedel Hosenfeld (friedel), Klaus Stenner (stenner), Claus
Schönleber (freitag), Frank Hahn (frankie), Boris Erdmann (lorbas)
sowie Roland Kaltefleiter Bedenken und weisen auf die
Unpraktikabilität des Vorschlags hin. - Daraufhin zieht Carsten Ehlers
seinen Antrag bezüglich der Änderung von Paragraph 12 Abs. 3 zurück.
Die Mitgliederversammlung faßt folgenden Beschluß:
Der Antrag, Paragraph 12 Abs. 1 zu ändern, wird mit 42 Ja-Stimmen bei
2 Enthaltungen angenommen.
f) Neuordung der Vorstandssitzungen
(von Carsten Ehlers)
Paragraph 12 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
"Paragraph 12
Vorstand
(5) Oeffentliche Vorstandssitzungen finden mindestens einmal monatlich
statt. Die Einladung durch ein Mitglied des Vorstands muß den
Mitgliedern unter Angabe von Ort, Datum, Zeit und Tagesordnung
mindestens vier Tage vor der Sitzung bekannt gemacht werden. Ueber
jede oeffentliche und nichtoeffentliche Vorstandssitzung ist eine
Niederschrift zu fertigen, die von dem die Sitzung leitenden
Vorstandsmitglied und dem Protokollfuehrer zu unterzeichnen ist. Die
Niederschriften sind aufzubewahren."
Bisherige Fassung:
"(5) Ueber jede Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen,
die von dem die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied und dem
Protokollfuehrer zu unterzeichnen ist. Die Niederschriften sind
aufzubewahren."
Um auch nichtöffentliche Sitzungen zu ermöglichen, zu denen ggf.
kurzfristig eingeladen werden muß, schlägt Roland Kaltefleiter vor,
den Sitzungsrhythmus auf zwei beziehungsweise drei Monate zu
verlängern und keine Einschränkung auf öffentliche Sitzungen
vorzunehmen.
Klaus Stenner gibt zu bedenken, daß die vorgeschlagene Regelung zu
mehr Bürokratie führen werde.
Roland Kaltefleiter plädiert für Ablehnung des Antrags. - Judith
Andresen (janosch) unterstützt dies.
Die Mitgliederversammlung faßt folgenden Beschluß:
Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen gegen 25 Nein-Stimmen bei 13
Enthaltungen abgelehnt.
Punkt 4 der Tagesordnung:
Verschiedenes
Heiko Harmsen gibt bekannt, daß Frank Hahn bereit sei, die Position
des Kassenwarts wahrzunehmen, sofern der bisherige Kassenwart diese
abzugeben gedenke.
Im folgenden diskutiert die Mitgliederversammlung kurz über die
rechtlichen Folgen eines Rücktritts des bisherigen Kassenwarts. - Die
Mitgliederversammlung nimmt zur Kenntnis, daß der Vorstand bei einem
Rücktritt einen kommissarischen Kassenwart ernennt, der nicht Mitglied
des Vorstands ist.
* * *
Carsten Ehlers legt dar, daß die bisherigen Veranstaltung am Samstag
vormittag nunmehr nachmittags (gegen 14:00/15:00 Uhr), beginnend im
Februar 1998, stattfinden werden. Bei diesen Gelegenheiten sollen
allgemein gehaltene Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten. - Die
Mitgliederversammlung nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.
* * *
Roland Kaltefleiter gibt bekannt, daß im Rahmen des TTT, beginnend am
13. Februar 1998, technisch ausgerichtete Weiterbildungsmöglichkeiten
angeboten werden. - Die Mitgliederversammlung nimmt dies zustimmend
zur Kenntnis.
* * *
Wulf Lueder erkundigt sich nach der Möglichkeit, Vereinen Connectivity
zur Verfügung zu stellen. - Klaus Stenner legt dar, daß eine Anbindung
grundsätzlich nach Einzelfallentscheidung durch den Vorstand möglich
sei.
Schluß: 20:55 Uhr
Petra