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Niederschrift
ueber die
Mitgliederversammlung
des TopPoint Mailbox e.V.
am 30. Januar 1998, Kiel
Tagesordnung:
1. Begruessung und Feststellung der Beschlussfaehigkeit
2. Wahl eines Tagungspraesidenten und eines Protokollfuehrers
3. Antraege auf Satzungsaenderungen:
a) Name des Vereins (von Klaus Stenner)
b) Neuregelung der Kuendigungsfristen (von Carsten Ehlers und Petra
Tschanter)
c) Neueinfuehrung von Initiativantraegen (von Carsten Ehlers)
d) Neueinladung zur Versammlung bei Nichtbeschlussfaehigkeit fuer
Satzungsaenderungen (von Petra Tschanter)
e) Neuordung des geschaeftsfuehrenden Vorstands (von Carsten Ehlers)
f) Neuordung der Vorstandssitzungen (von Carsten Ehlers)
4. Verschiedenes
Beginn: 19.15 Uhr
Punkt 1 der Tagesordnung:
Begruessung und Feststellung der Beschlussfaehigkeit
Der Vorsitzende, Heiko Harmsen (honky), begruesst die Anwesenden, stellt
die ordnungsgemaesse Ladung und die Beschlussfaehigkeit zur
Mitgliederversammlung (zur Zeit 44 von 105 stimmberechtigten
Mitgliedern) fest.
Punkt 2 der Tagesordnung:
Wahl eines Tagungspraesidenten und eines Protokollfuehrers
Heiko Harmsen wird zum Tagungspraesidenten gewaehlt.
Petra Tschanter (petra) wird vom Vorsitzenden gemaess Par. 11 Abs. 5 Satz 2
der Satzung zur Schriftfuehrerin bestimmt.
Punkt 3 der Tagesordnung:
Antraege auf Satzungsaenderungen
a) Name des Vereins
(von Klaus Stenner)
Klaus Stenner (stenner) stellt den Antrag, Paragraph 1 Abs. 1 der
Satzung wie folgt zu aendern:
alte Fassung:
"Paragraph 1
Name, Sitz, Geschaeftsjahr
(1) Der Verein fuehrt den Namen "Toppoint Mailbox". Er fuehrt nach der
Eintragung in das Vereinsregister Zusatz "e.V." im Namen."
neue Fassung:
"Paragraph 1
Name, Sitz, Geschaeftsjahr
(1) Der Verein fuehrt den Namen 'Toppoint e.V.'."
Die Mitgliederversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag wird mit 42 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung
angenommen.
Klaus Stenner stellt weiter folgenden Antrag:
Fuer den Fall, dass das Vereinsregister den von der
Mitgliederversammlung beschlossenen Namen zurueckweist, wird Paragraph
1 Abs. 1 der Satzung wie folgt geaendert:
"Paragraph 1
Name, Sitz, Geschaeftsjahr
(1) Der Verein fuehrt den Namen 'Toppoint XXXX e.V.'."
Dabei sind die Buchstaben "XXXX" durch einen von der
Mitgliederversammlung zu bestimmenden Namen zu ersetzen.
Der Mitgliederversammlung liegen folgende Vorschlaege fuer Namen (XXXX)
vor:
- - Verein zur Datenkommunikation
- - Foerderung der Bildung durch Datenkommunikation
- - Forschung und Lehre im Netz
- - Kiel
- - zur nichtkommerziellen Nutzung von Datennetzen
- - zur Foerderung Neuer Medien
- - Rechenzentrum Kiel
- - gemeinnuetziges Rechenzentrum Kiel
- - 42
- - Verein zur Foerderung der Individualkommunikation
Die Mitgliederversammlung beschliesst folgende Reihenfolge fuer
Abstimmungen ueber einen Namenszusatz:
1. zur Foerderung Neuer Medien (18 Stimmen)
2. Verein zur Foerderung der Individualkommunikation (15 Stimmen)
3. Foerderung der Bildung durch Datennetze (11 Stimmen)
4. 42 (10 Stimmen)
5. zur nichtkommerziellen Nutzung von Datennetzen (9 Stimmen)
6. Rechenzentrum Kiel (9 Stimmen)
7. Kiel (8 Stimmen)
8. Gemeinnuetziges Rechenzentrum Kiel (3 Stimmen)
9. Forschung und Lehre im Netz (2 Stimmen)
10. Verein zur Datenkommunikation (0 Stimmen; dieser Vorschlag wird
nicht zur Abstimmung gestellt).
Die Mitgliederversammlung fasst folgende Beschluesse:
1. Vorschlag Nr. 1 erhaelt 18 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
2. Vorschlag Nr. 2 erhaelt 22 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
3. Vorschlag Nr. 3 erhaelt 18 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
4. Vorschlag Nr. 4 erhaelt 11 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
5. Vorschlag Nr. 5 erhaelt 16 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
6. Vorschlag Nr. 6 erhaelt 0 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
7. Vorschlag Nr. 7 erhaelt 13 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
8. Vorschlag Nr. 8 erhaelt 4 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
9. Vorschlag Nr. 9 erhaelt 6 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt.
b) Neuregelung der Kuendigungsfristen
(von Carsten Ehlers und Petra Tschanter)
Paragraph 5 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geaendert:
Paragraph 5 Abs. 2 Buchst. b) erhaelt folgende Fassung:
"Paragraph 5
Beginn und Ende der Mitgliedschaft
(2) Die Mitgliedschaft endet:
b) nach schriftlicher Kuendigung eines Mitglieds. Eine Kuendigung kann
nur zum Monatsende erfolgen. Sie muss mindestens zehn Tage vor dem
Kuendigungszeitpunkt schriftlich oder per e-mail beim Verein
eingegangen sein."
Bisherige Fassung:
"Paragraph 5
Beginn und Ende der Mitgliedschaft
(2) Die Mitgliedschaft endet:
b) nach schriftlicher Kuendigung eines Mitglieds. Die Kuendigung muss
mindestens drei Monate vor dem Kuendigungszeitpunkt schriftlich beim
Verein eingegangen sein."
Bei Annahme des Antrages erhaelt Paragraph10 Abs. 1 des
Benutzervertrages folgende Fassung:
"Paragraph 10
Kuendigung
(1) Kuendigungen sind jeweils nur zum Monatsende unter Einhaltung
einer Kuendigungsfrist von zehn Tagen moeglich."
bisherige Fassung:
"Paragraph 10
Kuendigung
(1) Kuendigungen sind jeweils nur zum Quartalsende unter Einhaltung
einer Kuendigungsfrist von 30 Tagen moeglich."
Die Mitgliederversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
c) Neueinfuehrung von Initiativantraegen
(von Carsten Ehlers)
Paragraph 9 wird folgender neuer Absatz 6 eingefuegt:
"(6) Zu jeden Zeitpunkt der Mitgliederversammlung koennen
Initiativantraege gestellt werden. Wenn die einfache Mehrheit der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies befuerwortet, muss sich
die Mitgliederversammlung damit befassen. Initiativantraege auf
Satzungsaenderungen sind nicht zulaessig."
Roland Kaltefleiter (roland) schlaegt vor, nach dem Wort
"Satzungsaenderungen" die Woerter "und Vereinsaufloesung" einzufuegen. -
Carsten Ehlers uebernimmt diesen Vorschlag.
Die Mitgliederversammlung fasst folgenden Beschluss:
Mit 39 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung wird Paragraph
9 folgender neuer Absatz 6 eingefuegt:
"(6) Zu jeden Zeitpunkt der Mitgliederversammlung koennen
Initiativantraege gestellt werden. Wenn die einfache Mehrheit der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies befuerwortet, muss sich
die Mitgliederversammlung damit befassen. Initiativantraege auf
Satzungsaenderungen und Vereinsaufloesung sind nicht zulaessig."
d) Neueinladung zur Versammlung bei Nichtbeschlussfaehikgeit
fuer Satzungsaenderungen
(von Petra Tschanter)
Paragraph 10 Abs. 1 Satz 4 erhaelt folgende Fassung:
"Wenn die Versammlung fuer Satzungsaenderungen nicht beschlussfaehig ist,
so kann und muss auf Antrag mindestens eines Mitglieds fuer dieselben
Satzungsaenderungen fruehestens nach zwei Wochen, spaetestens fuer acht
Wochen eingeladen werden."
Geltende Fassung von Paragraph 10:
"Paragraph 10
Aufgaben der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie
ist fuer alle Angelegenheiten zustaendig, die nicht durch diese
Satzung einem anderen Organ uebertragen sind. Sie hat insbesondere
folgende Aufgaben:
a) sie waehlt den Vorstand und den Beirat sowie etwaige sonstige
Organe des Vereins,
b) sie waehlt den Abschlusspruefer fuer das laufende Geschaeftsjahr,
c) sie beschliesst ueber die mittel- und langfristigen Ziele des
Vereins,
d) sie beschliesst ueber die Entlastung des Vorstandes,
e) sie beschliesst ueber Satzungsaenderungen; zu einem solchen
Beschluss ist
- - die Anwesenheit mindestens der Haelfte der stimmberechtigten
Mitglieder und
- - eine Dreiviertelmehrheit innerhalb der Versammlung erforderlich.
Wenn die Versammlung fuer Satzungsaenderungen nicht beschlussfaehig ist,
so kann fuer dieselben Satzungsaenderungen fruehestens nach zwei Wochen,
spaetestens fuer acht Wochen eingeladen werden. In dieser Versammlung
wird fuer Satzungsaenderungen nur eine Dreiviertelmehrheit der
anwesenden Mitglieder benoetigt."
Die folgende kurze Diskussion wird ueber die Frage gefuehrt, ob die
Einfuegung einer Muss-Bestimmung insbesondere vor dem Hintergrund der
Moeglichkeit der Mitglieder, den Vorstand zu veranlassen, eine
Mitgliederversammlung einzuberufen, und der in dieser Versammlung
beschlossenen Satzungsaenderung (Einfuehrung von Initiativantraegen). -
Petra Tschanter zieht ihren Antrag zurueck.
e) Neuordung des geschaeftsfuehrenden Vorstands
(von Carsten Ehlers)
Paragraph 12 Abs. 1 und 3 erhalten folgende Fassung:
"Paragraph 12
Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden,
dem Kassenwart und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
(3) Der 'geschaeftsfuehrende Vorstand', bestehend aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart, leitet die
Vereinsgeschaefte und vertritt den Verein gerichtlich und
aussergerichtlich. Jeweils zwei Mitglieder des geschaeftsfuehrenden
Vorstands sind zusammen vertretungsberechtigt."
Bisherige Fassung:
"Paragraph 12
Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter
und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
(3) Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende leiten die
Vereinsgeschaefte und vertreten den Verein gerichtlich und
aussergerichtlich. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind
jeweils alleine vertretungsberechtigt."
Gegen den Vorschlag, Absatz 3 zu aendern, erheben Ehrhardt Petter
(epetter), Friedel Hosenfeld (friedel), Klaus Stenner (stenner), Claus
Schoenleber (freitag), Frank Hahn (frankie), Boris Erdmann (lorbas)
sowie Roland Kaltefleiter Bedenken und weisen auf die
Unpraktikabilitaet des Vorschlags hin. - Daraufhin zieht Carsten Ehlers
seinen Antrag bezueglich der Aenderung von Paragraph 12 Abs. 3 zurueck.
Die Mitgliederversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag, Paragraph 12 Abs. 1 zu aendern, wird mit 42 Ja-Stimmen bei
2 Enthaltungen angenommen.
f) Neuordung der Vorstandssitzungen
(von Carsten Ehlers)
Paragraph 12 Absatz 5 erhaelt folgende Fassung:
"Paragraph 12
Vorstand
(5) Oeffentliche Vorstandssitzungen finden mindestens einmal monatlich
statt. Die Einladung durch ein Mitglied des Vorstands muss den
Mitgliedern unter Angabe von Ort, Datum, Zeit und Tagesordnung
mindestens vier Tage vor der Sitzung bekannt gemacht werden. Ueber
jede oeffentliche und nichtoeffentliche Vorstandssitzung ist eine
Niederschrift zu fertigen, die von dem die Sitzung leitenden
Vorstandsmitglied und dem Protokollfuehrer zu unterzeichnen ist. Die
Niederschriften sind aufzubewahren."
Bisherige Fassung:
"(5) Ueber jede Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen,
die von dem die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied und dem
Protokollfuehrer zu unterzeichnen ist. Die Niederschriften sind
aufzubewahren."
Um auch nichtoeffentliche Sitzungen zu ermoeglichen, zu denen ggf.
kurzfristig eingeladen werden muss, schlaegt Roland Kaltefleiter vor,
den Sitzungsrhythmus auf zwei beziehungsweise drei Monate zu
verlaengern und keine Einschraenkung auf oeffentliche Sitzungen
vorzunehmen.
Klaus Stenner gibt zu bedenken, dass die vorgeschlagene Regelung zu
mehr Buerokratie fuehren werde.
Roland Kaltefleiter plaediert fuer Ablehnung des Antrags. - Judith
Andresen (janosch) unterstuetzt dies.
Die Mitgliederversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen gegen 25 Nein-Stimmen bei 13
Enthaltungen abgelehnt.
Punkt 4 der Tagesordnung:
Verschiedenes
Heiko Harmsen gibt bekannt, dass Frank Hahn bereit sei, die Position
des Kassenwarts wahrzunehmen, sofern der bisherige Kassenwart diese
abzugeben gedenke.
Im folgenden diskutiert die Mitgliederversammlung kurz ueber die
rechtlichen Folgen eines Ruecktritts des bisherigen Kassenwarts. - Die
Mitgliederversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Vorstand bei einem
Ruecktritt einen kommissarischen Kassenwart ernennt, der nicht Mitglied
des Vorstands ist.
* * *
Carsten Ehlers legt dar, dass die bisherigen Veranstaltung am Samstag
vormittag nunmehr nachmittags (gegen 14:00/15:00 Uhr), beginnend im
Februar 1998, stattfinden werden. Bei diesen Gelegenheiten sollen
allgemein gehaltene Weiterbildungsmoeglichkeiten angeboten. - Die
Mitgliederversammlung nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.
* * *
Roland Kaltefleiter gibt bekannt, dass im Rahmen des TTT, beginnend am
13. Februar 1998, technisch ausgerichtete Weiterbildungsmoeglichkeiten
angeboten werden. - Die Mitgliederversammlung nimmt dies zustimmend
zur Kenntnis.
* * *
Wulf Lueder erkundigt sich nach der Moeglichkeit, Vereinen Connectivity
zur Verfuegung zu stellen. - Klaus Stenner legt dar, dass eine Anbindung
grundsaetzlich nach Einzelfallentscheidung durch den Vorstand moeglich
sei.
Schluss: 20:55 Uhr
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Petra Tschanter e-mail: pe...@toppoint.de
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Version: 2.6.3ia
Charset: noconv
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/ __|__ _ _ _ __| |_ ___ _ _ | __| |_ | |___ _ _ ___ Endlich wieder daheim
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