Nach Angaben aus dem Bundesjustizministerium soll eine Reform der Richterbesoldung zu deutlichen Kostensenkungs- und
Einnahmesteigerungs-Potentialen im Justizwesen führen:
Wie ein Sprecher des Ministeriums bekannt gab, soll ab sofort eine leistungsbezogene Komponente eingeführt werden.
Vorbild ist das amerikanische Justizsystem, wo Anwälte bei Schadensersatzklagen einen gewissen Prozentsatz der zugesprochenen
Entschädigung behalten.
Zunächst würden 10 Prozent des Gehaltes auf Provisionsbasis gewährt.
Wie der Sprecher weiter mitteilte, sollen Richter bei ausgesprochen Geldstrafen ab dem 1.4.2005 10%, ab dem 1.4.2006 15% und ab
dem 1.4.2007 20% des Bruttobetrages steuerfrei für sich behalten dürfen. Dies führe zu einer deutlichen Entlastung der
öffentlichen Kassen und zu einer abschreckenden Wirkung auf potentielle Straftäter.
Der Deutsche Richterbund kommentierte die Entscheidung mit Entsetzen. Die Unabhängigkeit der Justiz stehe auf dem Spiel, so ein
Richter, der ungenannt bleiben will. Wünschenswert sei ferner, ähnlich wie bei Ärzten, die den Eid des Hippokrates schwören, einen
Eid des Salomo einzuführen. Sonst bestehe die Gefahr, daß Richter der Versuchung erliegen könnten, sich an den Angeklagten
widerrechtlich zu bereichern.
Dem widersprach das Ministerium:
"Richter sind wie Politiker und Schiedsrichter Persönlichkeiten, die aufgrund ihres Amtes und ihrer Charakterstärke gegen
Versuchungen jeglicher Art immun sind." Auf die deutschen Richter sei stets, und in jeder Hinsicht Verlaß.
Daß ein deutscher Richter mit dieser Regelung Mißbrauch treibe, "... sei absurd!"