Folgende Situatuion:
Im Sommer 1998 habe ich meinen KDV-Antrag gestellt und gleich im
Wintersemster angefangen zu studieren! Dieser KDV-Antrag wurde angenommen.
Gleichzeitig habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet (ich weiß heute auch
nicht mehr, warum ich das getan habe ;-)) ). Dieser hat mich mit der
Aussicht auf langsfristige Ausmusterung dann zu verschiedenen Fachärzten
geschickt, die allesamt Gutachten erstellt haben (u. a. psychologisches),
welche ans Bundesamt für Zivildienst weitergeleitet wurden, von welchem eine
Nachuntersuchung angeordnet.
Diese Gutachten wurden allerdings im Sommer 1999 von Seiten des Bundesamtes
als Gefälligkeitsgutachten abgetan, mein Tätigkeitsbereich wurde geringfügig
eingeschränkt.
Jetzt hat dieser Rechtsanwalt, zu dem ich zugegebenermaßen auch nicht mehr
das vollste Vertrauen habe - ich kann nicht ganz nachvollziehen, was das
alles soll!!! - erneut Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt und
eine erneute Nachuntersuchung angeordnet werden solle!
Mittlerweile bin ich im 3. Studiumssemester (Regelstudienzeit. 8 Semester) !
Fragen:
1. Was kann ich mir von der Nachuntersuchung versprechen?
2. Sollte ich jetzt nicht einfach noch Zivildienst machen, weil ich es nach
dem Studium noch vile weniger machen will, als jetzt ,und ich langsam die
Schnautze voll habe und endlich Ruhe haben will!
3. Was ist mit der Zurückstellungsgrenze des 28. Lebensjahres in Verbindung
mit em Studium???
So, Leute! Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!
Vorab schon mal vielen Dank für alle Antworten!
Dieter S.