>Hello!
>Habe eine Operation hinter mir und bin nun in der "glücklichen" Lage nicht
>in den Dienst zu müssen. Mein Arzt würde mich für 4 Wochen krank schreiben
>und mein Zivildienst wäre somit um. Da gibt es doch die Regelung, daß man
>nicht länger als 21 Tage durchgehend im Krankenstand sein darf, sonst muß
>man nachdienen.
Also soviel ich weiß, darf man schon länger als 21 Tage in
Krankenstand sein. Nur kann es sein, daß wenn du länger in KS bist du
zum Amtsarzt vorgeladen wirst, und der entscheiden muß, ob du von da
an in 3 Wochen gesund werden kannst oder ob dein Krankenstand sicher
länger dauert. In letzterem Fall kann dich die Zivildienststelle
tatsächlich "zurückgeben" und du müßtest nachdienen. So oder so
ähnlich haben sie's uns zumindest im GLG erklärt ... aber es kommt
natürlich auf die Dienststelle an, bei uns sind einige 4 Wochen und
mehr am Stück krank gewesen (ohne Op!), und nix war ....
Daniel