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Saisonkennzeichen

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Martin Natschke

unread,
Nov 27, 1999, 3:00:00 AM11/27/99
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Aus dem Anlaß heraus, daß sich ein Kumpel von mir ein Saisonkennzeichen
angeschraubt hat und ich gerade einen Beitrag darüber gelesen habe, muß
ich diesen mal kurz hier wiedergeben:

Da heißt u.a., daß, wer sein Fahrzeug außerhalb der vermerkten Zeitspanne
öffentlich bewegt, mit 100 DM und 3 Punkten bestraft wird. Da das Fahrzeug
nicht versichert ist, haftet derjenige im Falle eines Unfalles mit seinem
gesamten Vermögen. Drittens droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Was das heißt ist ja wohl klar, und wie das einzige wirklich verfolgte
Vergehen in Deutschland bestraft wird, auch.

Auch das Parken auf öffentlich zugänglichen Flächen ist verboten und kann
mit 80 DM und 3 Punkten bestraft werden. Es kann passieren, daß die Karre
dann abgeschleppt wird, was wieder Kosten mit sich bringt. Das betrifft
nicht nur Straßen, Plätze und Gehwege, sondern auch frei zugängliche
Privatparkplätze und öffentliche Parkhäuser.

Wer also keinen eigenen Garten oder eine eigene Garage hat, riskiert
richtig Ärger.

Mußte ich nochmal loswerden...

Euer Martin

Ralf Hinkelmann

unread,
Nov 28, 1999, 3:00:00 AM11/28/99
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Na ist doch wohl klar!

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