folgende Frage kam mir schon oefters in den Sinn:
Wer legt eigentlich fest auf welcher Strasse wieviel gefahren werden darf
oder wo Halte-/Parkverbote eingerichetet werden etc.?
Ich meine Verkehrsvorschriften neigen ja auch gelegentlich dazu missachtet
zu werden weil sie voellig seltsam erscheinen. Mich hat es zum Beispiel
mal auf einer Strasse bei Regen in eine Radarkontrolle (ich vermeide
an dieser Stelle mal das Wort -falle) fahren lassen.
Die Strasse ist eine Ausfallstrasse die letzendlich auf einer Autobahn
muendet. vorher einspurig und Kopfsteinpflaster. Dann eine Ampel und hinter
der Ampel wird es 2-spurig und glatt asphaltiert und es sind noch genau
300 Meter bis zur Autobahn. Links und rechts sind nur Buerogebaeude in einem
Mindestabstand von 75 Metern zur Fahrbahn. Nachdem ich die Verwarnung
nach Hause geschickt bekommen habe bin ich die Strecke extra noch einmal
abgefahren weil ich es nicht glauben konnte. Auf den letzten 300 Metern
ist naemlich ploetzlich nur noch 50 km/h erlaubt....
Ich habe einfach nicht mehr auf die Schilder geachtet. Daraufhin habe ich
mal die Augen aufgemacht und musste feststellen, dass es sich hierbei um
keinen Einzelfall handelt.
Jetzt wuerde ich gerne mal einen Brief schreiben und mir die Argumente
fuer die ein oder andere Verkehrsregelung zukommen zu lassen.
--
Andreas Baess <and...@easix.GUN.de> {tmpmbx,mcshh,smurf,unido}!easix!andreas
Snail-Mail: Fontanestr. 12, D-4044 Kaarst1, Tel.: +49 2131 605652
> Baden allein genuegt nicht, man muss auch mal das Wasser wechseln <
An einer Bundesstrasse kenne ich z.B. eine Kurve, an der
viele schwere Unfaelle (mit vielen Schwerverletzten) passiert
waren - daraufhin steht jetzt ein 70-Schild da. (Obwohl ich
ziemlich sicher bin, dass die Leute, die die Unfaelle hatten
entweder total betrunken waren, oder mindestens 170 gefahren sind,
gibt es seit der Aufstellung der 70-Schilder deutlich weniger
Unfaelle!)
>Hallo Leute,
>folgende Frage kam mir schon oefters in den Sinn:
>Wer legt eigentlich fest auf welcher Strasse wieviel gefahren werden darf
>oder wo Halte-/Parkverbote eingerichetet werden etc.?
[... Frage, an wen man sich bei Aenderungwuenschen wendet, getilgt ...]
Also das herauszukriegen ist i.d.R. sehr schwer - darum mache ich es
mir immer ganz leicht: Habe ich den Verdacht, die Stadt (Siegburg,
Sankt Augustin, Bonn) sei zustaendig, schicke ich Aenderungswuensche
an die Stadtverwaltung; ansonsten schicke ich es an die Kreisverwaltung.
In beiden Faellen fuege ich einen Passus hinzu, dasz es die Stadt oder
der Kreis bei Unzustaendigkeit an die zustaendige Behoerde weiterleiten
UND mich darueber informieren moege.
Dies Verfahren ist fuer mich einfach und fuer die angeschriebenen
Behoerden oft auch hilfreich, da sie mit den zustaendigen Behoerden
oft genug auch im Clinch liegen.
Und zur Erheiterung (ohne Garantie der Richtigkeit!): fuer eine Bundes-
strasze, die durch einen Ort fuehrt, ist wohl der Bund zustaendig, der dies
dann i.d.R. an die Laender abtritt, die es hier in NRW an irgendwelche
Landschaftsverbaende abtreten (fuer die es auch wieder Parlamente gibt,
die indirekt gewaehlt werden! das sind keine e.V. oder GmbH & Ko KG),
die wiederum z.b. bei Verkehrschildern oder Ampelsteuerungen die
Wahrnehmung ihrer Zustaendigkeiten an die Gemeinden abgeben. D.h. eine
Beschwerde ueber irgendwelche Beschilderungen bei der Gemeinde wird
erst einmal hochgereicht, damit sie dann als (kostenpflichtiger) Aende-
rungsauftrag dann wieder 'runterkommt.
Ach und noch eins: ich hab's noch nie versucht, aber: massiv gegen
evtl. unsinnige Verkehrsregelungen kann man durch Einschalten der
Verwaltungsgerichte angehen; Verkehrschilder werden "angeordnet".
Insofern hilft manchmal der Hinweis darauf, die angeforderte Auskunft
moege doch bitte die entsprechen Aktenzeichen enthalten, damit man
den ganzen Vorgang einer verwaltungsgerichtlichen Ueberpruefung zufuehren
koenne. So hatte ich mal einen solchen Fall "geloest", als aus einem Schild
"Durchfahrt verboten fuer Pkw und Kraftraeder" ein "Fuszgaengerweg"
wurde, den ich mit dem Fahrrad nicht mehr haette benutzen duerfen. Da
die (uralte) Anordnung nicht mehr auffindbar war, ersetzte man das
neue Schild "Fuszgaenger" durch "Fuszgaenger und Radfahrer" und alle waren's
zufrieden.
Werner
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Werner Icking ick...@gmdzi.gmd.de (+49 2241) 14-2443
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"Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod."