| Ich finde, wenn man schon Scheisz' baut, sollte man auch dafuer
| blechen; z.B. beim Parken, z.B. beim Schneller-als-erlaubt-Fahren,
| ...
| Aber diese verdammten Ausreden: war ich nicht (nur weil's mir niemand
| beweisen kann); ist schon verjaehrt (selbst wenn's nur drei Tage sind);
| ist ja gar nichts passiert; ...
| Wenn Dir ein Parkverbot, eine Geschwindigkeitsvorschrift, ein Stopschild,
| ... nicht paszt, gehe dagegen an; aber uebertritt es nicht.
Das ist hier sub.verkehr und nicht sub.polemik, also antworte bitte
(bitte!) auf eine den Verkehr betreffende Frage entweder sachgemaess
oder gar nicht (oder per Mail). Verarschen kann Paul sich sicher selbst
besser alleine als mit Deiner uebel gemeinten Hilfe. (Nein, kein Smiley
vergessen.)
Nein, seit Anfang 1991 ist die Verjaehrungsfrist auf 6 Monate (oder
war das sogar ein Jahr?) heraufgesetzt worden. Der eigentliche Grund
war, dass die Behoerden mit dem Verschicken der Verwarnungsgeld- und
Bussgeldbescheide nicht nachkamen. Da gab's mal einen Spiegel-Artikel
darueber.
Selbst das hilft hier in Hamburg kaum. Eigentlich brauchst Du nur
Widerspruch einlegen und schon schmort Deine Akte auf dem Dienstweg
so lange, bis die Frist vorbei ist. Das Gegenteil des "kurzen
Dienstweges" eben.
| [flames nach ... sub.test]
Sehr komisch. (Nein, hier fehlt auch kein Smiley.)
--
Helge....@sephh.hanse.de Helge....@stollmann.de