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Datenschutz-Diskussion

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Christoph Eckert

unread,
Jan 10, 1992, 1:18:23 PM1/10/92
to
jaen...@w414zrz.ee.tu-berlin.de (Lutz Jaenicke) schrieb:

> Die Frage der Befugnisse des Systemadministrators sollte hier deutlicher
> diskutiert werden. Ich bin kein Jurist, wuerde mich aber auf den
> Standpunkt stellen, dass auch ein Systemadministrator prinzipiell unbefugt
> ist, die Daten einzelner Benutzer, "die nicht fuer ihn bestimmt sind" (s.o.),
> zu durchsuchen. Hierbei gehe ich davon aus, dass meine Daten, die ich
> nicht jedermann ohne Ruecksprache zugaenglich machen will, durch
> entsprechende Zugriffsrechte gekennzeichnet sind. Durch rw-------
> gebe ich eindeutig zu erkennen, dass ich die vorliegenden Daten
> als vertraulich ansehe und somit nicht wuensche, dass irgendjemand,
> auch der _Kollege_, der als Systemverwalter fungiert, den Inhalt der
> Daten erfaehrt.
>
[...]
> Postmitarbeiter verraten werden. Daraus leite ich jetzt mal locker ab,
> dass somit ein Systemverwalter nicht prinzipiell berechtigt sein kann,
> auch noch den Inhalt zu lesen! Diese Anmerkung gilt natuerlich fuer
> dienstliche Daten, da von aussen aber nicht erkennbar ist, ob irgendwelche
> Daten privater Natur sind, duerfte der Systemverwalter ohne Ruecksprache
> in _kein_ einziges File hineinsehen!!
>
> Diese Ansicht vertrete ich wie gesagt als _nicht-Jurist_, waere aber
> stark an entsprechenden Ausfuehrungen von juristisch kompetenter Seite
> interessiert.

ich bin auch deiner meinung, dass ein systemverwalter nicht automatisch
das recht hat, nach lust und laune in den daten der benutzer zu schnueffeln.
ich finde aber, er hat dann das recht die daten (vor allem natuerlich
binaries/sourcen) eines best. users zu ueberpruefen, wenn von diesem user
eine moegliche bedrohung fuer die systemsicherheit offensichtlich wird.
das heisst nun nicht, dass ihm das dann den freipass fuer die lektuere der
persoenlichen mailbox und anderer normaler privaten daten des users gibt! er
muss aber doch die moeglichkeit haben, entsprechende sensitive daten gezielt
zu untersuchen und noetigenfalls als beweismittel zu konfiszieren. ich denke
diese haltung laesst sich durchaus vertreten, zumal die anderen benutzer des
systems ja schliesslich auch erwarten, dass das system SICHER ist.

uebrigens: die post (dbp wie auch die ptt (schweiz)) nehmen sich das
recht heraus, bei entsprechenden hinweisen in ernsten faellen
hausdurchsuchungen + konfiszierungen durchzufuehren.

gruss:
--
Chris Eckert, XGP Switzerland
Internet E-Mail: ch...@ixgch.imp.com, NIC: CE13
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