> Die Post sieht es mittlerweile gelassen, wenn sie Geraete (z. B. Modems)
> ohne Zulassung entdeckt - gilt dies auch fuer amerikanische Funktelefone?
> Gibt es bekannte Faelle?
Also ich weiss nur das Die post nach Funktelefone recht scharf ist. Denn
die Teile senden wohl auf einer Frequence die im CB breich liegt und daher
stoeren tut. In Berlin habe ich schon von vielen faellen gehoert wo man
Funktelefone angemessen hat.
> Ist also vom Gebrauch nicht-zugelassener Funktelefone abzuraten, oder ist
> das Risiko erwischt zu werden gering und die Konsequenz belanglos?
Das Risiko ist in einer Grosstadt warscheinlich hoeher als drausen auf
dem Dorf oder Kleinstadt.
Bis dann, Frank.
--
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>Wer weiss genaues ueber Funktelefone ohne Postzulassung?
>Im Einzelnen habe ich die folgenden Fragen:
>Die Post sieht es mittlerweile gelassen, wenn sie Geraete (z. B. Modems)
>ohne Zulassung entdeckt - gilt dies auch fuer amerikanische Funktelefone?
>Gibt es bekannte Faelle?
Geraete wie z.B. Modems fallen ja auch nur unter die Allgemeinen Geschaefts-
bedingungen der Telekom. Funktelefone fallen unter das FunkanlagenGESETZ.
FT ohne Zulassung sind illegal, der Einsatz _strafbar_.
>Ist also vom Gebrauch nicht-zugelassener Funktelefone abzuraten, oder ist
>das Risiko erwischt zu werden gering und die Konsequenz belanglos?
Risiko ist mittel bis gering, Konsequenzen idR banal, kann aber hart
zuschlagen (Vorstrafe moeglich).
cu
Wiljo
--
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There is no such thing as water. It is merely melted ice. F. Lousewart V
>Wer weiss genaues ueber Funktelefone ohne Postzulassung?
>
>Im Einzelnen habe ich die folgenden Fragen:
>
>Welche Frequenzen verwenden amerikanische Funktelefone?
>Sind diese Frequenzen in Deutschland schon belegt (Taxifunk, Kabel...)?
>Und welche Frequenzen verwenden zugelassene Geraete?
Ueblicherweise sendet die Basis auf ca. 1,8 MHz zum Handgeraet, dies ist
die Frequenz des Seefunkdienstes.
Das Handgeraet seinerseits sendet auf 46-49 MHz zur Basis, dies ist der
Fernsehkanal E2.
Es gibt auch Geraete, bei denen beide Strecken irgendwo im Bereich zwischen
46 und 76 MHz arbeiten, diese Frequenzbereiche sind samt und sonders fuer
andere Zwecke vergeben. Ergo : Funktelefone ohne ZZF-Zulassung sind
verboten, weil sie wirklich stoeren koennen.
>Die Post sieht es mittlerweile gelassen, wenn sie Geraete (z. B. Modems)
>ohne Zulassung entdeckt - gilt dies auch fuer amerikanische Funktelefone?
>Gibt es bekannte Faelle?
Nein, siehe auch unten. In Berlin gab es vor laengerer Zeit mal eine
Aktion, bei der ein Messwagen der P*st das Rufsignal von der Basis zum
Handgeraet simulierte. Wer daraufhin sein Telefon abnahm und sich
moeglichst noch mit Namen meldete, war im *rsch.
>Ist also vom Gebrauch nicht-zugelassener Funktelefone abzuraten, oder ist
>das Risiko erwischt zu werden gering und die Konsequenz belanglos?
Laut FAG ist zum Betrieb einer Sendeanlage, also auch eines Funktelefones,
eine Genehmigung erforderlich. Diese Genehmigung kann individuell sein,
z.B. eine Amateurfunklizenz, oder sie kann allgemein sein, also z.B. eine
ZZF-Zulassung. Der Betrieb von Sendeanlagen ohne Genehmigung wird bis
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 50000.- DM
bestraft. Das uebliche Strafmass fuer Ersttaeter liegt bei Einzug des
Geraetes und 15 Tagessaetzen, wer einschlaegig vorbestraft ist, muss
zumindestens mit einer Bewaehrungsstrafe rechnen.
Soweit so gut ( oder auch nicht ), aber das ist nicht alles ! Das FAG wurde
im Juli 1986 veraendert, mit folgender Massgabe :
"Die tatsaechliche Gewalt ueber eine Sendeanlage darf nur ausueben, wer zur
ihrem Betrieb berechtigt ist." Das heisst, wer keine Genehmigung hat, und
die hat bei Funktelefonen ohne ZZF-Nummer niemand, darf ein solches Geraet
ueberhaupt nicht besitzen. Ausnahmen gelten nur fuer _gewerbliche_
Importeure und Exporteure, die duerfen Funktelefone ohne ZZF besitzen, aber
nicht betreiben. Das Strafmass fuer den illegalen Besitz einer Sendeanlage
ist dasselbe wie fuer die illegale Benutzung.
Desweiteren ist es verboten und strafbar, einer nichtberechtigten Person
eine Sendeanlage zu ueberlassen, ( z.B. zu verkaufen ) und es ist
ordnungswidrig fuer den Verkauf von Sendeanlagen zu werben, ohne auf die
gesetzlichen Regelungen ( Besitz durch Privatpersonen strafbar )
hinzuweisen. Anders gesagt, wenn du dir ein solches Telefon kaufst, macht
sich sowohl der Verkaeufer als auch der Kaufer strafbar.
>So short
> Martin
Tschuess, Karsten
P.S.: Habe einfach etwas Geduld, in 2-3 Jahren duerften die Telefone mit
Zulassung durch Massenfertigung erheblich billiger geworden sein.
P.P.S.: Nein, ich arbeite nicht fuer die P*st :-) Ich bin aber lizensierter
Funkamateur und kenne daher die Vorschriften.
--
Karsten Kaulich, Nonnendammallee 86, W-1000 Berlin 13, Germany, Europe
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