1) Wie melden wir die Mängel als STWE?
2) An wen richten wir diese Schreibenl, wenn die Ursache nicht klar ist: Dach, Sanitär, Beton
Es ergaben sich für uns nach diesem Termin folgende Antworten:
1) Wie melden wir die Mängel als STWE?
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob die Mängel die eigenen Wohnung (z.B Türrahmen, Wände...) oder die Grundstruktur unseres Hauses (Dach, Kanalisation, Fassade) betreffen. Ist Ersteres der Fall, muss jede Partei direkt die Mängel an die Verantwortlichen melden. Die letzte Frist für verdeckte Mängel ist 5 Jahre nach Übergang von Nutzen und Schaden.
Im Folgenden sprechen wir über die Mängel, die die Grundstruktur, also alle Miteigentümer betreffen (Dach, Fassade, Sanität, Wasser).
Diesbezüglich ist es wichtig in einem nächsten Schritt möglichst bald alle Mängel, die die Grundstruktur des Eigentums betreffen in schriftlicher Form mit entsprechender Bilddokumentation zu verfassen.
Dazu ist es notwendig, dass ihr dem Ausschuss alle Mängel, die ihr in eurer Wohnung feststellt habt und das gemeinsame Grundstück betreffen (Dach, Fassade, Sanität, Wasser) dem Ausschuss bis Ende August schriftlich und evtl. mit Bild, mitteilt.
Der Ausschuss wird das Zusammentragen aller Mängel übernehmen.