Besprechung Mängel

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Andreas Kapp

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Aug 20, 2015, 2:19:39 AM8/20/15
to Stockwerkeigentümer S38, Wilfried Leuenberger


Liebe Miteigentümer, liebe Miteigentümerinnen

Im Namen der STE38c nahmen wir (B.Kobi, M.Wepfer, die Kapps) heute bei der Fürsprecherin Frau Patricia Sidler in Biel einen Beratungstermin wahr zur weiteren Besprechung betreffend dem Vorgehen der Mängel an unserem gemeinsamen Eigentum.

Unsere grundlegenden Anliegen waren:

1) Wie melden wir die Mängel als STWE?
2) An wen richten wir diese Schreibenl, wenn die Ursache nicht klar ist: Dach, Sanitär, Beton


Es ergaben sich für uns nach diesem Termin folgende Antworten:

1) Wie melden wir die Mängel als STWE?

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob die Mängel die  eigenen Wohnung (z.B Türrahmen, Wände...) oder die  Grundstruktur unseres Hauses (Dach, Kanalisation, Fassade) betreffen. Ist Ersteres der Fall, muss jede Partei direkt die Mängel an die Verantwortlichen melden. Die letzte Frist für verdeckte Mängel ist 5 Jahre nach Übergang von Nutzen und Schaden. 

Im Folgenden sprechen wir über die Mängel, die die Grundstruktur, also alle Miteigentümer betreffen (Dach, Fassade, Sanität, Wasser). 

Diesbezüglich ist es wichtig in einem nächsten Schritt möglichst bald alle Mängel, die die Grundstruktur des Eigentums betreffen in schriftlicher Form mit entsprechender Bilddokumentation zu verfassen. 

Dazu ist es notwendig, dass ihr dem Ausschuss alle Mängel, die ihr in eurer Wohnung feststellt habt und das gemeinsame Grundstück betreffen (Dach, Fassade, Sanität, Wasser)  dem Ausschuss bis Ende August schriftlich und evtl. mit Bild, mitteilt.

Der Ausschuss wird das Zusammentragen aller Mängel übernehmen.

2) An wen richten wir diese Schreibenl, wenn die Ursache nicht klar ist: Dach, Sanitär, Beton

Grundsätzlich geht das Schreiben in einem ersten Schritt an alle beteiligten Verantwortlichen (Becher, Architekt, Ausführende). Der Ausschuss wird die Mängelrügen Anfang September verschicken. 

3) Empfehlung und Entscheid vom Ausschuss einen Bauphysiker in den Entscheidung- und Abwägungsprozess miteinzubeziehen

Parallel dazu hat der Ausschuss gemäss Empfehlung der Fürsprecherin entschieden einen Bauphysiker in den Entscheidung- und Abwägungsprozess miteinzubeziehen, da es für uns Laien nicht möglich ist abzuwägen, wer in Verantwortung für die entsprechenden Mängel gezogen werden kann. 

Diesbezüglich ist ein Termin mit einem Bauphysiker Anfang Oktober 2015 geplant. Die  Mängelliste ist die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit mit dem Bauphysiker.


3) Abwägen wie weiter (abwägen Sanierungskosten selbst übernehmen-weiterziehen mit Anwalt - langfristige Schäden wegen Mängel)
Nach der Einschätzung des Bauphysikers werden wir als STE weiter abwägen und entscheiden, wie wir mit den Mängel vorgehen. Abwägen Kosten/Nutzen. Übernehmen wir selbst die Kosten der Sanierung oder treiben wir die Verhandlungen mit den entsprechenden Verantwortlichen voran.

Im Namen des Ausschusses, mit besten Grüssen

B.Kobi, M.Wepfer, A.Kapp

Protokoll Andrea Kapp 


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Andreas Kapp
+41-79-5087688
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