Hallo,
unser Fakultätsrat (Fak. 11, Philosophie) hat am Mittwoch unter Vorbehalt
den allgemeinen Teil der BA-Prüfungsordnung verabschiedet. Diese wird dann
für alle geisteswissenschaftlichen Fächer gültig sein.
Unter Vorbehalt deswegen, weil ein Punkt noch geändert werden sollte, dies
aber noch mit den betroffenen Fächern der Fak. 8 abgestimmt werden muß.
Unter §6, Abs. 3 heißt es:
"Soweit für das Ablegen der Bachelor-Vorprüfung Fremdsprachenkenntnisse, die
über die Schulsprache Englisch hinausgehen, nachzuweisen sind, und diese
nicht bereits im Reifezeugnis ausgewiesen sind, werden die in Absatz 1 und 2
genannten Fristen [bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Semesters] um
ein Semester je Sprache, insgesamt jedoch nicht um mehr als zwei Semester
verlängert werden."
Knackpunkt ist: Wir haben nicht wenige Studis, bei denen Englisch eben nicht
im Reifezeugnis nachgewieden ist, und die sollten auch die Chance bekommen,
hierfür zum Nachholen eine Verlängerung zu bekommen.
Also, falls der Vorschlag in den Senat geht, ohne daß dieser Absatz
entsprechend geändert wurde, bitte diskutieren (es kann ja nciht sein, daß
Studis aus Osteuropa, der Türkei und anderen betroffenen Ländern, bei dnen
Englisch nciht im Reifezeugnis nachgewiesen ist) und ggf. dagegen stimmen.
Vielen Dank, frohe Weihnachten und guten Rutsch,
Leko Schmidt.
P.S.: Bin im Weihnachtstreß - wenn noch Infos fehlen, bitte mail an mich.
;o)
> (berifft die Studis im SA Lehre)
Dann bitte auch direkt an die entsprechenden Ausschussmit-
glieder schicken <sa-lehre@faveve...> und zur Kenntnisnahme
an <senat@faveve...>. [Habe es gerade weitergeschickt.]
Viele Gruesse, Felix